Abmahnung: Der Kienass Funk und Fernsehen GmbH & Co. KG

Abmahnung: Der Kienass Funk und Fernsehen GmbH & Co. KG
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Beitrag vom: 19.07.2009

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung der Kienass Funk und Fernsehen GmbH & Co. KG vor. Es geht um eine angeblich falsche Widerrufsbelehrung sowie angebliche Verstöße gegen die Preisangabenverordnung.

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Die Fakten!

1. Grund der Abmahnung:

Der abgemahnte Händler habe angeblich

  • dem Vebraucher die Kosten der Rücksendung der Widerrufsware auferlegt, ohne die Kostenübernahme vertraglich vereinbart zu haben.
  • nicht in unmittelbar räumlicher Nähe zum Preis oder mittels einer sog. Sternchen-Fußnote beim Preis den Verbraucher darauf hingewiesen, dass sich der Kaufpreis zzgl. Versandkosten verstehe.
  • bei der Abgabe einer Garantieerklärung für die Beschaffenheit oder die Haltbarkeit der angebotenen Sache nicht auch darüber informiert, dass die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche durch die Garantie nicht eingeschänkt werden.

2. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
3. Gegenstandswert: 10.000 Euro
4. Sofort-Hilfe für Betroffene: Kontakt

Anmerkung zur Abmahnung der Kienass Funk und Fernsehen GmbH & Co. KG

Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit noch weitere Abmahnungen der Kienass Funk und Fernsehen GmbH & Co. KG in Umlauf. Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten. Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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1 Kommentar

S
Siegfried Tornow 28.01.2019, 11:06 Uhr
Herr
Ich bestelle seit Jahren mein Batterien bei (Akustik Power), bezahle über PayPal und werde pünktlichst bedient. Ich verstehe die Leute nicht, bestellen etwas die Sendung wird ausgepackt nicht oder ohne die inneren Verpackungsmaterialien mit zu senden sondern alles lose in einen Karton geschmissen, um dann den Absender zu belangen. Es ist mir persönlich einmal so ergangen, ich habe die Sache wieder eingepackt habe mich beschwert und nach dem Widerspruch des Verkäufers ihm mitgeteilt das ich die Versand kosten schon übernommen hätte und er der bessere Verkäufer sei. Der Verkäufer hat darauf hin mir meine Kaufkosten zurück erstattet und die Ware zurückgenommen. Die Ware war in Ebay bestimmt 10- 12 mal ausgewiesen auch zu unterschiedlichen Preisen. Ich werfe den Internetkunden teilweise Unehrlichkeit vor sowie um schlechte Beurteilungen 3-4 mal die gleiche Mail zu schicken, wie im Fall von Azamra Cruises Quest. gez. Siegfried Tornow

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