ratenkauf by easyCredit ist ein neuer Partner der IT Recht Kanzlei. Das Produkt wird als der einfachste Ratenkauf Deutschlands beschrieben und ist eine beliebte Multichannellösung. Was ratenkauf by easyCredit ist und welche Vorteile es Händlern bieten kann haben wir Hannes Rogall gefragt, der das Produkt innerhalb der TeamBank verantwortet.
IT-Recht Kanzlei: Herr Rogall, wenn Sie sich unseren Lesern zunächst kurz vorstellen würden?
Hannes Rogall: Ich heiße Hannes Rogall und bin derzeit verantwortlich für das Produkt und den Vertrieb ratenkauf by easyCredit bei der TeamBank AG. Vor der TeamBank AG war ich unter anderem für Uniscorn, SOFORTüberweisung und Klarna tätig. Mein Studium in International Economics (M. A.) absolvierte ich an der Universität Göttingen und der Staatlichen Universität Sankt Petersburg in Russland.
IT-Recht Kanzlei: Herr Rogall, warum sollten Händler den ratenkauf by easyCredit in ihrem Checkout anbieten?
Hannes Rogall: Ganz einfach: Weil es der Kunde so will! Die Studie »Einkaufswelten 2017« zeigt, dass 58 Prozent der Deutschen einen Ratenkauf in Betracht ziehen. Und 11 Prozent der Befragten ärgern sich explizit darüber, wenn ihnen keine Ratenkaufoption angeboten wird. Händler, die ihren Kunden also einen Ratenkauf als Zahlungsart anbieten, können die Zufriedenheit ihrer Kunden steigern, die Conversionrate erhöhen und dadurch neue Umsatzpotenziale erschließen. Und da die TeamBank hinter dem Produkt steht, können sich sowohl der Händler als auch der Kunde auf Fairness, Transparenz und guten Service verlassen.
IT-Recht Kanzlei: Hinter dem ratenkauf by easyCredit steht die TeamBank ...
Hannes Rogall: … genau! Für viele ist die TeamBank selbst kein Begriff, doch über 90 Prozent aller Deutschen kennen unser Produkt easyCredit. Die TeamBank ist Mitglied der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken und hat ihren Sitz in Nürnberg.
IT-Recht Kanzlei: Wie funktioniert denn der ratenkauf by easyCredit genau?
Hannes Rogall: Im Onlineshop legt der Kunde die Wunschartikel in seinen Warenkorb und wählt als Zahlart den ratenkauf by easyCredit. Nach Angabe von wenigen persönlichen Daten bekommt er in Sekundenschnelle eine Sofortzusage und kann die Höhe der monatlichen Raten und die Laufzeit auswählen. Die Ware erhält er nach Kaufabschluss sofort, muss aber frühestens nach 30 Tagen die erste Rate zahlen. Auch hier ist alles denkbar unkompliziert, weil wir auf die sonst üblichen Post-Ident-Verfahren und Papierverträge verzichten.
IT-Recht Kanzlei: Wie hoch ist denn der Kreditrahmen für einen ratenkauf by easyCredit?
Hannes Rogall: Den ratenkauf by easyCredit kann man im Rahmen von 200 EUR bis maximal 5.000 EUR nutzen. Die Laufzeiten können zwischen 6 und 36 Monaten in Drei-Monats-Schritten ganz flexibel vom Kunden gewählt werden. Sondertilgungen oder Laufzeitverkürzung sind ebenso möglich wie auch mal eine Rate auszusetzen oder einfach die Rate anzupassen.
IT-Recht Kanzlei: Gibt es für Mandanten der IT-Recht Kanzlei die Möglichkeit, den ratenkauf by easyCredit bei Bedarf zu testen?
Hannes Rogall: Ja klar, die gibt es. Mandanten der IT-Recht Kanzlei können ab sofort unser Produkt drei Monate lang testen – und das kostenlos. Denn während der Testphase verzichten wir für Mandanten der IT-Recht Kanzlei komplett auf die Grundgebühr. Ein wirklich tolles Angebot ganz ohne Risiko, das sich übrigens auch ganz einfach in den Onlineshop integrieren lässt. Und: Nach der erfolgreichen Integration müssen die Mandanten der IT-Recht Kanzlei einfach nur in ihrem Backend – dem Mandantenportal – angeben, dass sie den ratenkauf by easyCredit eingebunden haben. Dann aktualisieren sich auch die Rechtstexte automatisch.
IT-Recht Kanzlei: Herr Rogall, vielen Dank für das Gespräch.
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