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Gesetz gegen Abmahnmissbrauch erklimmt nächste Stufe

17.07.2020, 14:19 Uhr | Lesezeit: 3 min
Gesetz gegen Abmahnmissbrauch erklimmt nächste Stufe

Wie wir bereits berichtet haben, hat das Bundeskabinett am 15.05.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen missbräuchliche Abmahnungen eingedämmt werden. Nachdem der Bundesrat im Juni 2019 beschlossen hat, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen, war es vorübergehend still geworden um das neue Gesetz. Nunmehr haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf einen Gesetzentwurf geeinigt. Dieser soll unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause im Deutschen Bundestag beschlossen werden.

Gesetzgeberisches Ziel

Mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs soll nach dem Willen des Gesetzgebers der Missbrauch von Abmahnungen im geschäftlichen Verkehr eingedämmt werden. Zwar will die Bundesregierung zur Durchsetzung eines fairen Wettbewerbs an dem Instrument der Abmahnung festhalten. Allerdings sollen Abmahnungen im Interesse eines rechtstreuen Wettbewerbs erfolgen und nicht zur Generierung von Gebühren und Vertragsstrafen. Gewerbetreibende, die nur formale Rechtsverstöße begehen, müssen dabei erhebliche Verluste finanzieller oder immaterieller Art hinnehmen oder sind zumindest der Gefahr solcher Verluste ausgesetzt.

Ursprünglich geplante Änderungen

Der ursprüngliche Gesetzentwurf sieht zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen insbesondere eine Reduzierung der finanziellen Anreize für Abmahnungen vor.

Dies soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

  • Abschaffung des „fliegenden“ Gerichtsstands
  • Regulierung der Abmahnberechtigung
  • Verbot rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen
  • Formale Anforderungen an eine Abmahnung
  • Gegenanspruch bei unberechtigter Abmahnung
  • Änderungen bei der Erstattung von Abmahnkosten
  • Vorgaben an die Vereinbarung einer Vertragsstrafe
  • Begrenzung des gerichtlichen Streitwerts auf 1.000,- Euro

Hinweis: Eine umfassende Darstellung zum ursprünglichen Gesetzesentwurf und den geplanten Neuerungen können Sie in unserem Beitrag "Gesetzesentwurf zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs - endlich Entlastung für Online-Händler?" nachlesen!

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Meinungsverschiedenheiten im Gesetzgebungsverfahren

Nachdem der Bundesrat den Gesetzentwurf bereits an einigen Stellen kritisiert hatte (vgl. hier), äußerten auch einige Parteien Bedenken, etwa weil der ursprüngliche Entwurf für die Praxis zu ungenau definiere, wann Vertragsstrafen zu hoch seien, oder weil abmahnende Verbände und Mitbewerber unterschiedlich behandelt werden sollen.

Ferner wurde im Rahmen einer Expertenanhörung im Bundestag im Oktober 2019 Kritik an dem ursprünglichen Gesetzentwurf laut, insbesondere weil dieser unbestimmte Rechtsbegriffe enthielt.

Einigung der Koalitionsfraktionen auf neuen Gesetzentwurf

Wie die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag auf Ihrer Website berichtet, haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs geeinigt. Dieser soll nun unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause im Deutschen Bundestag beschlossen werden.

Der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher Dr. Jan-Marco Luczak äußert sich hierzu wie folgt:

"Mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sorgen wir dafür, dass Abmahnvereinen ein Riegel vorgeschoben wird. Denn wir schärfen die Voraussetzungen, unter denen Mitbewerber, Verbände oder Einrichtungen berechtigt sind, Abmahnungen auszusprechen. Wichtig ist: Das Wettbewerbsrecht darf nicht als Vorwand genutzt werden, um rechtschaffene Unternehmen wegen kleinster Verstöße zur Kasse zu bitten. Nur so können wir sicherstellen, dass das bewährte Instrument der Abmahnung nicht fälschlich genutzt wird, um Wettbewerbern Schaden zuzufügen."

Der neue Gesetzentwurf liegt uns bisher noch nicht vor. Sobald dieser veröffentlicht wurde, werden wir hierzu berichten.

Man darf gespannt sein, ob und ggf. mit welchem Inhalt es der Regierung diesmal gelingen wird, den Entwurf erfolgreich durch das Gesetzgebungsverfahren zu bringen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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