Fast frei Haus: Schutzpaket für Gastro-Lieferdienste

Auch wenn die Gastronomie nun endlich langsam wieder am normalen Betrieb teilnehmen kann: Die Lieferung von Essen wird auch in Zukunft für Gastronomen interessant bleiben. Denn es ist ein Zusatzverdienst, den viele gut gebrauchen werden können. Wer über die eigene Website Essensbestellungen zur Lieferung oder Abholung anbietet, muss einige rechtliche Besonderheiten beachten – und benötigt diverse Rechtstexte, die die IT-Recht Kanzlei in einem gesonderten Schutzpaket anbietet.
Schutzpaket: Wer braucht denn sowas?
Das mag für gastronomische Betriebe nicht so ganz verständlich sein, da normalerweise diese Branche eher wenige Berührungspunkte mit dem Internet hat. Aber jetzt, da die offline-Welt stillstand und nur langsam weider Fahrt aufnimmt, ist dieses Thema auch für gastronomische Betriebe brandheiß. Denn jeder, der im Internet gewerbliche Präsenzen unterhält, hat sich an strenge rechtliche Vorschriften zu halten - und hier hilft unser Schutzpaket mit den inkludierten Rechtstexten.
Wer das also braucht? All diejenigen Gastronomiebetriebe, die Verträge zur termingerechten Lieferung von Speisen und Getränken mit einem Verbraucher online oder fernmündlich schließen. Sprich: Jeder Lieferservice, jedes Restaurant oder jede Imbissbude, das nach telefonischer oder E-Mail-Bestellung das Essen nach Hause liefert oder Selbstabholung anbietet. Denn diese Unternehmungen unterliegen dann den Regelungen der §§ 312c ff. BGB über Fernabsatzverträge - und das geht mit einigen speziellen Informationspflichten einher. Und auch mit Besonderheiten, wie etwa dem Ausschluss des Widerrufsrechtes.
Daneben gelten natürlich auch die klassischen Informationspflichten für Betreiber von gewerblichen Webseiten. So muss jede Seite ein vollständiges Impressum und eine Datenschutzerklärung vorhalten.
An dieser Stelle noch der Hinweis: Nicht angesprochen wird hier der Lieferservice des Lebensmittelhandels, also die Lieferung von fertig verpackten und haltbaren Lebensmitteln.
Schutzpaket für Gastro-Lieferservice: Was ist das?
Das Schutzpaket der IT-Recht Kanzlei für Restaurants ist, wie erwähnt, für Unternehmer geeignet, die über eine eigene Website die Lieferung von frisch zubereiteten Speisen und Getränken zu einem spezifischen Termin oder innerhalb eines spezifischen Zeitraums (Lieferservice) anbieten.
Dieses Schutzpaket umfasst die Bereitstellung und Pflege folgender Rechtstexte für den vorgenannten Geschäftszweck:
- Impressum
- AGB
- Datenschutzerklärung
In den AGB werden insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:
- Vertragsschluss
- Ausschluss des Widerrufsrechts
- Zahlungsbedingungen
- Lieferbedingungen
- Mängelhaftung
- Anwendbares Recht
Damit ist also an Rechtstexten alles inkludiert, was man für den Betrieb eines Lieferservices braucht. Diese Rechtstexte samt Pflegeservice bietet die IT-Recht Kanzlei im Rahmen des Schutzpaketes an – und das schon für mtl. 9,90 EUR. Mit dem Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand.
Vorteile Rechtstexte: Die Nutzung von AGB hat generell 2 Vorteile: Zum einen ist die vertragliche Beziehung mit dem Kunden genau vertraglich geregelt – das baut Missverständnissen und Streitigkeiten mit dem Kunden vor. Zum anderen kommen Sie durch Verwendung dieser Texte allen gesetzlichen Pflichten nach und vermeiden somit teure Abmahnungen.
Nähere Informationen zum AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei finden Sie hier.
Tipp: Und auch was den Aufbau einer Onlinepräsenz als solche angeht, lassen wir die Gastronomie nicht im Regen stehen: Zusammen mit der Digitalagentur icue medienproduktion haben wir ein Webshop-Sofort-Paket entwickelt, um Gastronomen und stationären Händlern innerhalb weniger Tage einen rechtlich abgesicherten Online-Shop zu bieten.
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