EasyScan: Konfiguriert Ihre Datenschutzerklärungen automatisch

EasyScan: Konfiguriert Ihre Datenschutzerklärungen automatisch
Stand: 10.01.2025 3 min 1

Unser Webseiten-Scanner „EasyScan“ analysiert Ihre Webseite präzise auf datenschutzrechtlich relevante Dienste und erstellt Ihnen auf dieser Basis automatisch eine individuell konfigurierte und rechtssichere Datenschutzerklärung.

Welche Lösung bietet EasyScan?

Die korrekte Konfiguration von Datenschutzerklärungen kann gerade für technische Laien ein schwieriges Unterfangen sein.

Viele Website-Betreiber wissen nicht genau, welche datenschutzrelevanten Dienste auf ihrer Seite zum Einsatz kommen. Diese Unsicherheit führt nicht selten zu einer Überforderung, wenn es darum geht, die notwendigen Fragen für eine rechtssichere Datenschutzerklärung zu beantworten.

Mit unserer Komfortfunktion "EasyScan" gehören solche Probleme der Vergangenheit an. EasyScan steht unseren Mandanten im Mandantenportal zur Verfügung und ist ohne Zusatzkosten und ohne Scan-Limitierung nutzbar.

1. Alles automatisch: Dienste erkennen + Konfiguration der Datenschutzerklärung

EasyScan ist ein intuitiver, vollautomatischer Website-Scanner, der die Ziel-Präsenz von Mandanten mit wenigen Klicks nach datenschutzrelevanten Diensten durchsucht und die Ergebnisse automatisch in den Datenschutzkonfigurator übernimmt.

Darüber hinaus nimmt EasyScan automatisch eine Risikobewertung der gefundenen Dienste vor und zeigt dem Kunden an, ob und wie die gefundenen Dienste datenschutzkonform genutzt werden können.

EasyScan erkennt dabei zuverlässig bereits über 500 Dienste und wird selbstverständlich ständig weiterentwickelt und erweitert, vgl. etwa das letzte Update.

EasyScan unterstützt auch bei der Konfiguration ausländischer Datenschutzerklärungen. Gerade hierin liegt ein besonderes Alleinstellungsmerkmal des Scanners, der die Unterstützung fremdsprachiger Domains als derzeit einziger Scan-Dienst auf dem deutschen Markt beherrscht.

2. Einfache Bedienbarkeit

Um den Scanner zu nutzen, muss lediglich die zu konfigurierende Datenschutzerklärung im Mandantenportal aufgerufen und die Ziel-Domain eingegeben werden:

EasyScan 1

Nach einem Klick auf „Jetzt Scannen“ übernimmt „EasyScan“ die Analyse datenschutzrelevanten Funktionen auf der Domain und fügt die Ergebnisse automatisch in den Konfigurationsvorschlag ein. Dieser muss dann nur noch überprüft werden, bevor die Datenschutzerklärung vollständig konfiguriert abgerufen werden kann.

Dauerhaft gesicherte Aktualität dank regelmäßiger Scans

Nach einem initialen Scan kann ein regelmäßiger Scan aktiviert werden, der die gescannte Internetpräsenz in regelmäßigen Abständen auf hinzugekommene oder weggefallene Dienste überprüft und automatisch eine Neukonfiguration der Datenschutzerklärung vorschlägt:

EasyScan 2

Mandanten, die den regelmäßigen Scan aktiviert haben, werden über solche Abweichungen sofort per E-Mail informiert und können dann mit wenigen Klicks ihre Datenschutzerklärung aktualisieren.

Bei technischen oder funktionalen Änderungen der Webseiten müssen sich unsere Mandanten so nicht um die manuelle Anpassung ihrer Datenschutzerklärungen kümmern.

EasyScan als intuitive Konfigurationshilfe

Dank EasyScan können Mandanten ihre Präsenzen mit wenigen Klicks zuverlässig auf wesentliche datenschutzrelevante Dienste prüfen und so ihre Datenschutzerklärungen in wesentlichen Teilen automatisch konfigurieren lassen.

Wir freuen uns effektiv dem Bedürfnis der Mandanten nach einem intuitiven und erleichterten, aber gleichzeitig rechtssicheren Rechtstexte-Management zu entsprechen.

Sie haben Interesse an der rechtlichen Absicherung Ihres Internetauftritts mit professioneller anwaltlicher Unterstützung und möchten von dem EasyScan-Komfortservice profitieren?

Dann werfen Sie gerne einen Blick auf unsere Schutzpakete ab 5,90€ zzgl. USt. pro Monat.


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1 Kommentar

C
Christopher 10.01.2025
Super!
Hab ihn direkt ausprobiert, klappt super und findet zuverlässig alle Dienste und gibt Hinweise! Was möchte man mehr?
Meine Frage ist aber, warum crawled der Bot auch zusätzlich durchs Impressum?

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