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von RA Arndt Joachim Nagel

CHECK24 Marktplatz: IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte an

News vom 17.01.2023, 09:58 Uhr | Keine Kommentare

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Marktplätze erweitert und bietet ab sofort auch professionelle Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung + Widerrufsbelehrung) für den Online-Marktplatz Check24 an. Über den von der CHECK24 Vergleichsportal Shopping GmbH unter https://shopping.check24.de betriebenen Online-Marktplatz können Unternehmer Waren aus unterschiedlichen Bereichen an andere Nutzer der Plattform verkaufen.

Hierzu heißt es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CHECK24 Vergleichsportal Shopping GmbH auszugsweise wie folgt:

3. Vertragspartner
(1) Vertragspartner des Käufers beim Abschluss des Kaufvertrages wird in jedem Fall der jeweilige Verkäufer. Als Verkäufer treten sowohl die CHECK24 Vergleichsportal Shopping GmbH (nachfolgend „Direktverkauf“ über check24.de, „Fall 1“) als auch andere Händler (nachfolgend „Marktplatz-Händler“, „Fall 2“) auf, die ihre Produkte auf dem Marktplatz anbieten. CHECK24 Shopping bezieht die Produkte für den Direktverkauf von unterschiedlichen Lieferanten, die bei den einzelnen Produkten genannt werden. Bei welchem Lieferant das Produkt bestellt werden soll, bestimmt der Käufer selbst. CHECK24 Shopping behält sich vor in begründeten Einzelfällen einen anderen Lieferanten auszuwählen (z.B. im Fall von Nicht-Verfügbarkeit der bestellten Ware). Der Versand der Ware erfolgt durch den ausgewählten Lieferanten. Für Marktplatz-Händler, die direkt Produkte auf CHECK24 Shopping verkaufen, stellt der Marktplatz lediglich ein Vermittlungsportal zur Verfügung, welches Kaufinteressenten und Marktplatz-Händler zusammenführt. Bei jedem Angebot werden Verkäufer und Lieferant explizit ausgewiesen. Über den Marktplatz können verschiedene Artikel von einem oder mehreren Händlern bestellt werden.

(2) Im gesamten Bestellprozess wird angezeigt, mit welchem Verkäufer der Käufer den Kaufvertrag abschließt. Die Verkäufer, mit denen der Käufer die Verträge schließt, sind dabei sowohl am Ende des Bestellvorgangs in den ausformulierten "Kaufbestimmungen - Gesetzliche Informationen und Allgemeine Geschäftsbedingungen" ersichtlich als auch im Rahmen der Widerrufsbelehrung. In der Bestellbestätigung per E-Mail werden noch einmal die einzelnen Verkäufer und die dazugehörigen Artikel aufgeführt.

Kaufverträge können direkt über CHECK24 abgeschlossen werden. CHECK24 bietet seinen Nutzern hierfür einen eigenen Bestellprozess an. Händler, die künftig auch über CHECK24 Waren verkaufen möchten, können dabei speziell auf diese Plattform zugeschnittene Rechtstexte verwenden.

Die in dem Schutzpaket enthaltenen AGB regeln die wesentlichen Punkte für den Verkauf von Waren über CHECK24 unter Berücksichtigung des deutschen Rechts. Zudem enthält das Schutzpaket für CHECK24 eine Widerrufsbelehrung sowie eine Datenschutzerklärung, die den Anforderungen der DSGVO genügt.

Mit dem AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand. Die Rechtstexte können problemlos in das Verkäuferprofil bei CHECK24 integriert werden.

Entsprechende Rechtstexte bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort im Rahmen ihres AGB-Pflegeservices an – und das schon ab 5,90 EUR zzgl. USt. monatlich.

#Nähere Informationen zu unserem Rechtstexten für CHECK24 finden Sie hier.

Arndt Joachim Nagel Autor:
Arndt Joachim Nagel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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