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Abmahnung der Betz DSR GmbH: Wegen irreführender Werbung mit DIN-Norm bei Schulranzen

04.06.2009, 19:24 Uhr | Lesezeit: 2 min
Abmahnung der Betz DSR GmbH: Wegen irreführender Werbung mit DIN-Norm bei Schulranzen

Die Betz DSR GmbH mahnt nach Informationen, die der IT-Recht Kanzlei vorliegen, in letzter Zeit verstärkt gewerbliche Anbieter von Schulranzen ab, die ihre Ware wahrheitswidrig mit der Aussage bewerben, dass sie die Anforderungen einer bestimmten DIN-Norm erfüllt.

Im Einzelnen geht es um die DIN-Norm 58124, die die Anforderungen an Verkehrssicherheit, Gebrauchstauglichkeit und körperliche Gestaltung der Tornister beschreibt. Die DIN-Norm legt etwa fest, dass der Schulranzen mit ausreichend fluoreszierendem Material (mindestens 20% der sichtbaren Fläche, wobei die Farben orange-rot und gelb erlaubt sind) und retroreflektierenden Materialien (10% der Vorder- und Seitenflächen) ausgestattet ist.

Dem entsprechend darf ein Schulranzen, der die Anforderungen der DIN-Norm 58124 nicht vollständig erfüllt auch nicht mit einer anders lautenden  Aussage beworben werden. Anderenfalls wird der Verbraucher hinsichtlich der wesentlichen Merkmale der angebotenen Ware in die Irre geführt, was unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden kann.

Gewerbliche Anbieter von Schulranzen, die diese mit der Aussage bewerben, dass sie die Anforderungen der DIN-Norm 58124 erfüllen, sollten daher genau überprüfen, ob die von ihnen angebotenen und derart beworbenen Artikel tatsächlich unter diese DIN-Norm fallen. Sind die Anforderungen der DIN-Norm nicht erfüllt, sollte unbedingt von einer entsprechenden Werbung abgesehen werden. Ansonsten droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Hinweis: Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit noch weitere Abmahnungen dieses Anbieters in Umlauf. Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten.

 

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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8 Kommentare

K
Kai Hoff 05.09.2014, 09:41 Uhr
Betz DSR betreibt im Online Shop scheinbar selbst unlauteren Wettbewerb
Ich hatte einen Rucksack bestellt (direkt per Paypal bezahlt), der zwischen 1-3 Tagen geliefert werden sollte.
In der Bestellbestätigung stand 5-14 Tage, was mir erst später aufgefallen war, als die Ware nicht rechtzeitig geliefert wurde. Die 1-3 Tage kann ich nicht mehr beweisen, da ich keinen Ausdruck zur Bestellzeit gemacht hatte. Jedoch ist sich meine 13jährige Tochter auch sicher, dass dort 1-3 Tage stand. Wir hätten sonst nicht bestellt, weil der Rucksack zum Schulanfang da sein hätte sollen. Andernfalls hätten wir bei einem anderen Händler bestellt.
Betz hat mir nun nach 2,5 Wochen mitgeteilt, dass die Ware vom Hersteller aus Dänemark momentan nicht geliefert werden kann. Ich könne auf unbestimmte Zeit auf die Ware warten oder das Geld zurück bekommen. Ich habe das Geld wunschgemäß zurück bekommen. Es gab eine Entschuldigung mit Verweis auf den Hersteller und das andere Händler das gleiche Problem hätten. Das ist für mich als Entschuldigung unzureichend, da ich zum Hersteller keine Geschäftsbeziehung habe. Ich habe die Ware nun woanders bestellt und bekomme sie letztendlich 3 Wochen verspätet. Das Kauferlebnis ist dahin.

Gruß,
kai.hoff@gmail.com
M
Marianne Hoffmann 04.05.2011, 07:44 Uhr
Wieder Abmahnungen der Betz Gmbh
oben besagte Firma beginnt schon wieder mit Abmahnungen,wenn wie von Coppenrath angegeben 3 Jahre Garantie gegeben wird.
n
nikita 01.02.2011, 00:46 Uhr
Abmahnung Schlömer & Sperl
Kann man auch abgemahnt werden, wenn man bei Ebay als privater Verkäufer geringe Anzahl von Neuwaren aus Fehlkäufen anbietet? Ist die rechtlice Seite bei den Angaben zur DIN Norm und bei Stiftung Warentest Ergebnissen genauso rechtlich geregelt, wie bei gewerblichen Verkäufern???
K
Kerstin Frahm 05.08.2010, 15:30 Uhr
Abmahnung durch Betz DSR
Ich hatte aufgrund der vielen Formfehler in dem Schreiben des Rechtsanwaltes nichts weiter unternommen. Leider erging dann vom Landgericht Ravensburg eine einstweilige Verfügung.
Nun ist die Angelegenheit zwar teurer geworden, aber durch meine Abschlusserklärung lohnt es sich nicht für die Kanzlei mich ein weiteres Mal mit der gleichen Angelegenheit abzumahnen, wie es bei einer Unterlassungserklärung für 30 Jahre möglich wäre.
Aber so einen dummen Schreibfehler begeht man normaler Weise auch nur einmal.
H
Hilgendorf-Nissen 08.06.2010, 11:51 Uhr
Abmahnung Betz GmbH, Kanzlei Schlömer & Sperl
Bin auch ein Abmahnungsopfer dieser Gruppe.
Stehe kurz vor der Insolvenz.
Wem geht es auch so ?
Hilgendorf-Nissen@gmx.de
K
Kathi 02.06.2010, 12:20 Uhr
Abmahnung der Betz DSR GmbH wegen 10 Jahre Garantie
Das ist schon meine zweite Abmahnung von der gleichen Firma. Bin langsam richtig verzfeifelt weil ich die Beträge gar nicht bezahlen kann.

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