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Aktuell abgemahnt: Fehlende Angaben zum Spektrum bei energieverbrauchsrelevanten Produkten

30.03.2020, 16:14 Uhr | Lesezeit: 1 min
Aktuell abgemahnt: Fehlende Angaben zum Spektrum bei energieverbrauchsrelevanten Produkten

Seit dem 01.08.2017 gilt die neue EU-Verordnung 2017/1369, welche für Online-Händler neue Vorgaben für die Gestaltung der Werbung mit energieverbrauchsrelevanten Produkten aufstellt - dazu gehört insbesondere auch der Hinweis auf das Spektrum der auf dem Energielabel verfügbaren Effiezienzklassen. Abmahnungen etwa des "Vereins gegen Unwesen in Handel & Gewerbe" sind in dem Zusammenhang derzeit in Umlauf.

Zur Erinnerung

Vertreiber von energieverbrauchsrelevanten Produkten müssen in jeder (visuellen) Werbung und in technischem Werbematerial

  • sowohl die Energieeffizienzklasse,
  • als auch das Spektrum der für die betreffende Ware verfügbaren Effizienzklassen angeben.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Werbung energiebezogene oder preisbezogene Informationen enthält. Betroffene Werbemedien sollten unverzüglich überarbeitet werden, um drohende Nachteile, wie z.B. Abmahnungen, zu vermeiden.

Viele weitere Informationen zur rechtssicheren Energieverbrauchskennzeichnung

Ausführliche Informationen zum Thema mit vielen Tipps und Umsetzungsbeispielen erhalten Sie hier.

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2 Kommentare

M
Markus 15.07.2019, 15:27 Uhr
Wo im Webshop angeben?
Genügt die Information zu EEK und Spektrum auf der Artikelseite, oder müssen diese Infos auch auf den Artikellisten sprich Kategorieseiten dargestellt sein?
A
Andreas Ribniger 15.09.2017, 19:13 Uhr
Umsetzung bei Amazon/Ebay
Mich würde einmal interessieren, wie es, besonders bei Amazon/Ebay Übersichtsseiten, umgesetzt werden soll? Dort habe ich leider kaum eine Möglichkeit, das Spektrum textlich im Titel unterzubringen.

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