Aktualisierung der Datenschutzerklärung für Otto.de

Aktualisierung der Datenschutzerklärung für Otto.de
23.06.2023 | Lesezeit: 4 min

Der Marktplatz auf Otto.de bietet Online-Händlern die Möglichkeit eigene Artikel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anzubieten. Da der Händler aber ein eigenes Verkäuferprofil unterhalten und Käuferdaten selbst verarbeiten kann, sind ein eigenes Impressum und eine rechtskonforme Datenschutzerklärung für Otto.de unverzichtbar. Aufgrund einer Änderung der Datenschutzrichtlinien von Otto.de haben wir unsere Datenschutzerklärung angepasst. Lesen Sie mehr zur Aktualisierung der Datenschutzerklärung in unserem Beitrag!

Kurz zu Otto.de

Auf Otto.de wurden früher nur von der Otto GmbH & Co. KG selbst vertriebene Waren aller Art zum Verkauf angeboten. Otto hat sich Online-Händlern mittlerweile geöffnet und ermöglicht es auch Online-Händlern über eine Marktplatz-Funktion, die Reichweite von Otto.de für eigene Verkäufe zu nutzen.

Online-Händler, die über Otto.de Waren anbieten möchten, unterhalten ein eigenes Verkäuferprofil und verarbeiten Käuferdaten für die Bestellabwicklung (insbesondere die Lieferung) eigenständig.

In rechtlicher Hinsicht ist es daher unerlässlich, dass Online-Händler ihre Profile auf Otto.de mit einem rechtskonformen Impressum und einer Datenschutzerklärung speziell für die Marktplatz-Verkäufe versehen.

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Aktualisierung der Datenschutzrichtlinien auf Otto.de

Otto hat im Mai 2023 die Datenschutzrichtlinien geändert und unter anderem für die Zahlungsarten Vorkasse, Lastschrift, Rechnungs- und Ratenkauf eine eigene Gesellschaft (OTTO Payments GmbH) für die Zahlungsabwicklung gegründet.

Die OTTO Payments GmbH ist hierbei eine Konzerngesellschaft der Otto Group. Auf der Seite zu den Datenschutzinformationen belehrt Otto wie folgt über die Zahlungsverarbeitung durch die OTTO Payments GmbH:

"3.1.2.1. OTTO Payments GmbH / Angebot von Zahlungsarten

Auf otto.de werden Zahlungsarten (z. B. Rechnungskauf, Ratenkauf) von der OTTO Payments GmbH („OTTO Payments“) angeboten. Die OTTO Payments ist eine Konzerngesellschaft der Otto Group. Die Otto Payments ist dazu berechtigt, vor der Einräumung der von dem Kunden ausgewählten Zahlungsart eine so genannte Risikoprüfung durchzuführen. Bestandteil der Risikoprüfung können - abhängig von der ausgewählten Zahlungsart - eine Bonitätsprüfung und / oder eine Prüfung zur Vermeidung von Bestellbetrugstaten sein. Einzelheiten zu der Datenverarbeitung durch die OTTO Payments können Sie unter Datenschutzinformationen OTTO Payments abrufen.

Zukünftig sollen bei allen Käufen sämtliche Zahlungsarten auf otto.de von der OTTO Payments angeboten werden. Wird von der OTTO Payments eine Zahlungsart eingeräumt und von dem Kunden in Anspruch genommen, erfolgt die Abwicklung der Entgeltforderung ebenfalls durch die OTTO Payments. Dies hat den Vorteil, dass ein einheitlicher Bezahlprozess gewährleistet ist.

Bisher werden auf otto.de Zahlungsarten auch durch OTTO angeboten. Aufgrund dieses Umstands hat OTTO zu den einzelnen Kunden, die von OTTO eine Zahlungsart eingeräumt bekommen haben, Informationen über das Zahlungsverhalten erhoben. OTTO hat diese Informationen dazu genutzt, einzelnen Kunden so genannte Kreditrahmen einzuräumen. Bei der Information über die Einräumung eines Kreditrahmens handelt es sich um eine so genannte „Positivinformation“, da dieser zu entnehmen ist, dass OTTO dem jeweiligen Kunden eine positive Bonität und ein positives Zahlungsverhalten zugeordnet hat.

 Im Zusammenhang mit den beschriebenen Änderungen (Angebot der Zahlungsarten durch die OTTO Payments) ist OTTO dazu berechtigt, die folgenden Positivinformationen:
· Höhe des grundsätzlich eingeräumten Kreditrahmens,
· Höhe des aktuell vorhandenen Kreditrahmens,
· Dauer der Kundenbeziehung, bei der Auswahl einer bonitätsseitig unsicheren und durch die OTTO Payments angebotenen Zahlungsart (z. B. Rechnungskauf, Ratenkauf) an die OTTO Payments zu übermitteln. Die OTTO Payments nutzt diese Informationen im Rahmen der Durchführung der Bonitätsprüfung, und zwar ausschließlich zu Gunsten des jeweiligen Kunden. So kann es z. B. vorkommen, dass die OTTO Payments im Rahmen der Bonitätsprüfung dem jeweiligen Kunden - ohne Vorliegen der Positivinformationen von OTTO - einen niedrigeren Kreditrahmen einräumen würde und ein von dem Kunden gewünschter Ratenkauf abgelehnt werden würde.
Die Möglichkeit der Übermittlung der Positivinformationen ist ab dem 01.06.2023 bis zum 31.05.2024 gegeben. Rechtsgrundlage für die Übermittlung ist die in Art. 6 Abs.1 S.1 lit. f) DSGVO (Interessenabwägung). Sie können unter widerspruch-dsi@otto.de der Übermittlung widersprechen. Die Einlegung eines Widerspruchs kann jedoch zur Folge haben, dass Ihnen bestimmte Zahlungsarten von der OTTO Payments nicht eingeräumt werden können."

Aktualisierung unserer Otto.de-Datenschutzerklärung

Aufgrund der Änderung in den Datenschutzinformationen von Otto.de ist eine Anpassung unserer Datenschutzerklärung für Otto.de betreffend der Datenverarbeitung zum Zwecke der Zahlungsabwicklung notwendig geworden.

Wir stellen unseren Mandanten ab sofort die aktualisierte Datenschutzerklärung für Otto.de im Mandantenportal zur Verfügung!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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