AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei – bis zum 18.05.2014 buchen, 1 Monat geschenkt!

AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei – bis zum 18.05.2014 buchen, 1 Monat geschenkt!
2 min 1
Beitrag vom: 14.05.2014

Der Termin zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie am 13.06.2014 rückt immer näher und noch immer gibt es zahlreiche Online-Händler, die nicht wissen, wie sie den neuen gesetzlichen Anforderungen Herr werden können, ohne hierfür tief in die Tasche greifen zu müssen. Die IT-Recht Kanzlei bietet Ihnen hierfür mit ihrem AGB-Pflegeservice einen kostengünstigen Lösungsansatz – und schenkt Ihnen bei einer Registrierung bis zum 18.05.2014 sogar noch einen Monat Pflegeservice.

Wenn Sie unseren AGB-Pflegeservice bis zum 18.05.2014 buchen, zahlen Sie erst ab dem zweiten Monat der Vertragslaufzeit . Das Angebot gilt für folgende Online-Präsenzen:

• Eigener Webshop (deutsch)
• eBay.de
• Amazon.de
• DaWanda.de
• Yatego.de
• Hood.de
• Kauflux.de
• Shopgate.de
• MeinPaket.de

Im Rahmen unseres AGB-Pflegeservices bieten wir Ihnen Standard-AGB (inkl. Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung) für den Verkauf von Waren an Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr an, wobei die Texte jeweils auf die betreffende Online-Plattform zugeschnitten sind.

Die Texte können Sie sich bequem über unser Mandantenportal unter https://www.it-recht-kanzlei.de/Portal/login.php individuell konfigurieren. Die Texte werden von uns gepflegt und an die jeweils aktuelle Rechtslage angepasst. Bei Änderungen der Texte werden Sie per E-Mail von uns informiert, damit Ihnen auch keine wichtige Änderung entgeht..

Nähere Informationen zu unserem AGB-Pflegeservice sowie eine Möglichkeit, diesen bequem Online zu buchen finden Sie hier.

Bildquelle: © pico - Fotolia.com

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1 Kommentar

M
Markus 21.05.2014, 10:12 Uhr
Nein wie ärgerlich
Das ist ja ärgerlich... habe erst vor ein paar Tagen das AGB-Paket geordert... eben genau wegen den anstehenden Änderungen. Hätte ich mal noch ein paar Tage gewartet. ;)

Aber egal... der Service ist jeden Cent wert. Und das beruhigende Gefühl ist unbezahlbar. :)

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