IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort AGB für Chrono24 an

IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort AGB für Chrono24 an
1 min
Beitrag vom: 22.01.2016

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet ab sofort auch AGB (inklusive Widerrufsbelehrung + Datenschutzerklärung) für Chrono24 an. Bei Chrono24 handelt es sich um einen Online-Marktplatz für Luxusuhren, der weltweit tätig ist.

Uhrenhändler können über Chrono24 ein Händlerprofil erstellen und hochpreisige Luxusuhren bewerben. Kaufverträge können nicht direkt über Chrono24 abgeschlossen werden sondern ausschließlich durch individuelle Kommunikation zwischen Händler und Kunde. Chrono24 dient insoweit als Vermittlungsstelle zwischen Händler und Kunde. Kunden können Ihre Kaufanfragen aber auch direkt über Chrono24 an die Händler richten und die Zahlung im Falle eines Vertragsschlusses direkt über Chrono24 abwickeln.

Entsprechende Rechtstexte bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort im Rahmen ihres AGB-Pflegeservices an – und das schon ab 9,90 EUR zzgl. USt. monatlich (natürlich wie immer auch monatlich kündbar). Die AGB für Chrono24 regeln die wesentlichen Punkte für den Verkauf von Waren im Wege der individuellen Kommunikation durch Vermittlung der Online-Plattform Chrono24. Mit dem AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand.

Nähere Informationen zum AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei finden Sie hier.


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