Artikel zum Thema „Vergabeplattform“
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Bekanntmachung von Eignungskriterien: Verlinkung ausreichend?
Bereits in der Bekanntmachung müssen die Eignungskriterien genannt werden – so ist es seit der Vergaberechtsreform 2016 ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Umsetzung dieser Vorgabe hapert es jedoch in der Praxis: In der Bekanntmachung wird oft nur pauschal auf die Vergabeunterlagen verwiesen, etwa über eine Verlinkung. Neuere Rechtsprechung stützt zwar die Lösung über einen Link. Aber Vorsicht: Selbst nach den derzeitigen Entscheidungen kann die Bekanntmachung der Eignungskriterien bei bloßer Verlinkung unwirksam sein…
5 minVergaberecht: Bundeskabinett stimmt für eine Änderung der Vergabeverordnung (VgV)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie schafft die Voraussetzungen zur drastischen Senkung von Bürokratiekosten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Der Entwurf einer neuen Vergabeverordnung liegt nun dem Bundesrat zur Entscheidung vor.
3 minVergaberecht: Ermessenspielraum des Beschaffers bei Forderungen an die Qualität der Leistung
In Ausschreibungsverfahren besteht immer wieder Unsicherheit bei der Frage, in wie weit der öffentliche Auftraggeber eine bestimmte Qualität der Leistung fordern kann. Darf er ein Luxusprodukt einkaufen, wenn er auch mit einem weniger hochwertigen Produkt auskommen könnte?
8 minAngebote nur noch online - Das Beschaffungsamt des BMI nimmt stufenweise nur noch elektronische Angebote an
Seit der Novellierung des deutschen Vergaberechts am 01.11.2006 können öffentliche Auftraggeber die Kommunikationsmittel zur Vergabe öffentlicher Aufträge frei wählen. In der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen wird künftig angegeben, inwieweit mit den Unternehmen per Post, Fax, direkt oder elektronisch kommuniziert wird.
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Inhaltsangabe der Artikel
- Bekanntmachung von Eignungskriterien: Verlinkung ausreichend?
- Vergaberecht: Bundeskabinett stimmt für eine Änderung der Vergabeverordnung (VgV)
- Vergaberecht: Ermessenspielraum des Beschaffers bei Forderungen an die Qualität der Leistung
- Angebote nur noch online - Das Beschaffungsamt des BMI nimmt stufenweise nur noch elektronische Angebote an