LG Düsseldorf zur Reichweite des Urheberrechtsschutzes für Lichtshows
Ein urheberrechtlich geschütztes Werk setzt eine Gestaltungshöhe voraus, die als künstlerische Leistung anerkannt wird. Das LG Düsseldorf entschied, dass ein solcher Schutz sich allerdings nicht auf nur entfernt an eine Lichtinstallation angelehnte Shows erstreckt.
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