Impressum

EUGH wird sich mit den Einzelheiten der Impressumspflicht auseinandersetzen

Wie bereits in der [*IT-Recht News vom 02.06.2007*](/index.php?id=Rechtssicherer_Online-Shop%2F20070602_Ist_die_Angabe_einer_Telefonnummer_und_einer_Faxnummer_im_Website-Impressum_notwendig) erläutert, ist es rechtlich noch nicht eindeutig geklärt, ob das Impressum eines gewerblichen Anbieters im Internet auch zwingend eine Telefonnummer enthalten muss. Nun legt der Bundesgerichtshof dem EUGH die Frage zur Vorabentscheidung [*vor*](http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1fac77391ddc4f29af197da2f7598e6e&client=%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D&client=%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D&nr=40027&pos=0&anz=1) .

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Ist die Angabe einer Telefonnummer und einer Faxnummer im Website-Impressum notwendig?

Diese Frage ist nicht wirklich geklärt, da die Gerichte hier unterschiedlich entscheiden. So bedarf es etwa dem OLG Hamm zufolge keiner Angabe einer Telefonnummer im Impressum. Anders haben jedoch das OLG Oldenburg sowie das OLG Köln entschieden. Dabei habe ein gewerblicher Verkäufer, der im Internet Waren anbietet, auch zwingend eine Telefonnummer oder eine Faxnummer in seiner Anbietkennzeichnung zu veröffentlichen. Fehle diese Angabe, könne dies durchaus zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung führen.

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KG Berlin: Impressum auf der Mich-Seite von eBay reicht aus

Das KG Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob die Angabe eines Impressums auf der Mich-Seite bei eBay ausreichend ist. Dies sei der Fall, da es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung genüge, wenn die Anbieterkennzeichnung über zwei Links "Kontakt" und "Impressum" erreichbar ist (BGH GRUR 2007, 159 ff.). Die Schaltfläche "mich" sei in diesem Zusammenhang nicht anders zu beurteilen als die Schaltflächen "Kontakt" und "Impressum".

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"Impressum-Check": 30 Fragen und Antworten unter Berücksichtigung des TMG und aktueller Rechtsprechung

Immer wieder erfolgten in der Vergangenheit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber gewerblichen Anbietern im Internet mit der Begründung, dass deren Internetpräsenzen gar keine oder auch nur unvollständige Impressen enthielten. Dies ist Anlass genug um an dieser Stelle noch einmal darauf hinzuweisen, dass auf geschäftsmäßigen Internetpräsenzen zwingend ein Impressum aufzunehmen ist, vgl. § 5 des Telemediengesetz (TMG).

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Neues BGH Urteil zur Platzierung des Impressums

Endlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 20.07.2006 viele Streitfragen geklärt, die sich rund um das Thema „Impressum rankten. Im folgenden Beitrag werden nun die wesentlichen Leitsätze des Urteils erläutert , die es fortan zu beachten gilt.

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Einmaleins fuer das abmahnsichere Internet-Impressum

Das Portal "Freelancer" (http://www.freelancermap.de/) hat einen neuen Beitrag von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht) mit dem Titel "Einmaleins für das abmahnsichere Internet-Impressum" in der Ausgabe 05/2006 veröffentlich. Dabei geht es um konkrete Tipps, wie man ein abmahnsicheres Impressum zu erstellen hat.

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