LG Hagen zum Bolzenbruch: Keine Haftung des Versandhändlers für mangelhaftes Kfz-Ersatzteil
Ein Versandhändler ist nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Hagen grundsätzlich nicht für Mängel an einem Kfz-Ersatzteil verantwortlich, die er weder erkennen konnte noch musste. Schadensersatzforderungen des Verbrauchers, der durch das mangelhafte Teil einen Folgeschaden am Fahrzeug erlitten hat, können in diesem Fall nicht an den Händler gerichtet werden (vgl. aktuell LG Hagen, Urt. v. 24.08.2012, Az. 2 O 61/12).
3 min 4Aufklärungspflicht des Verkäufers: Beim Autoverkauf nach Erwerb von einem unbekannten Zwischenhändler
Der BGH hat entschieden, dass der Verkäufer eines gebrauchten Pkw den Käufer darüber aufklären muss, dass er das Fahrzeug kurze Zeit vor dem Weiterverkauf von einem nicht im Kfz-Brief eingetragenen "fliegenden Zwischenhändler" erworben hat.
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