ElektroG und ElektroStoffV

Neue Stoffverbote der Elektrostoffverordnung – auch Kabel betroffen

Mit der ElektroStoffV wurde die neu gefasste EU-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten in deutsches Recht umgesetzt. Am 21.07.2019 endet nun die Übergangsbestimmung.

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Was regelt die ElektroStoffV im Vergleich zum bisherigen § 5 ElektroG und "RoHs-I" neu?

Der nachfolgene Beitrag fasst die wesentlichen neuen Regelungen der ElektroStoffV und der neuen "RoHS-II" im Vergleich zum ElektroG in der Fassung vom 08.05.2013 und der früheren Richtlinie 2002/95/EG ("RoHs-I") zusammen.

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Integration von RoHS II in bestehende CE-Prozesse des Herstellers

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten haben die Vorgaben der EU-Richtlinie Nr. 2011/65 (RoHS II) bzw. der ElektroStoffV in ihre bestehenden CE-Verfahrensabläufe zu integrieren. In diesem Beitrag wird ein typischer CE-Verfahrensablauf unter Berücksichtigung von RoHS II beschrieben.

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Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung „ElektroStoffV“ am 9. Mai 2013 in Kraft getreten

Die IT-Recht Kanzlei hatte über den Entwurf der ElektroStoffV berichtet, der die EU-Richtlinie 2011/65/EU („RoHS-II) in geltendes deutsches Recht umsetzen soll. Diese Verordnung ist jetzt am 9. Mai 2013 in Kraft getreten (BGBL I, Jahrgang 2013, 1111).

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Neue Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)

Mit der am 9. Mai 2013 in Kraft getretenen Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) ist die neu gefasste EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-II) zur Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgerätes in geltendes deutsches Recht umgesetzt worden.

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