Domainrecht

OLG Stuttgart: Kein Namensschutz nach dem Prioritätsgrundsatz bei fehlendem Interesse des Domaininhabers an Namenszusatz

<p class="MsoNormal">Das OLG Stuttgart hatte kürzlich über die Frage zu entscheiden, ob sich der Inhaber einer Domain gegenüber einer gleichnamigen Unternehmensgruppe auf den Prioritätsgrundsatz berufen kann, wenn er seinen Namen in Verbindung mit dem Zusatz "Unternehmensgruppe als Domain benutzt, obwohl er nicht unternehmerisch tätig ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2007, Az. 7 U 55/07).

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Domain räumt keinerlei Rechte an dem Namen ein - Schutz nur durch Markenregistrierung möglich

Immer wieder kommt es vor, dass Domaininhaber eine böse Überraschung erleben. Eine Abmahnung flattert ins Haus, mit der der Domaininhaber unter Androhung einer Vertragsstrafe aufgefordert wird, die weitere Nutzung der Domain zu unterlassen und eine dem entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.

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