United Kingdom E-Commerce (AGB)

Amazon Marketplace: AGB für den Onlinehandel in Großbritannien - für nur 9,90 Euro / Monat

Amazon Marketplace: AGB für den Onlinehandel in Großbritannien - für nur 9,90 Euro / Monat

Die IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel über die Internetplattform Amazon Marketplace in Großbritannien an. Diese AGB sind für den deutschen Onlinehändler mit Sitz in Deutschland gedacht, der seine Marktchancen nutzen und seine Produkte auch in Großbritannien britischen Verbrauchern anbieten will. Die AGB sind in englischer Sprache abgefasst. Das Fernabsatzrecht ist zwar europaweit über entsprechende EU-Richtlinien zu großen Teilen vereinheitlicht, aber es gilt nach wie vor, nationale britische Besonderheiten zu beachten, die bei der Formulierung der AGB berücksichtigt wurden.

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Deutsche Onlinehändler: in der Regel nicht vom britischen Datenschutzrecht betroffen

Deutsche Onlinehändler: in der Regel nicht vom britischen Datenschutzrecht betroffen

Die rechtlichen Regeln für Onlinehandel sind nirgendwo in der Europäischen Union so verkäuferfreundlich ausgestaltet wie in Großbritannien. Dies gilt allerdings nicht für den Datenschutz. Onlinehändler müssen sich in Großbritannien bei einer Datenschutzbehörde (Information Commissioner’s Office) registrieren lassen und gesetzlich vorgeschriebene Informationen zu ihrer Identität und zum Umgang mit Kundendaten öffentlich machen. Bei Zuwiderhandeln können empfindliche Sanktionen verhängt werden.

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Online-Shops: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel im Vereinigten Königreich an

Online-Shops: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel im Vereinigten Königreich an

Diese AGB sind für den deutschen Onlinehändler mit Sitz in Deutschland gedacht, der seine Marktchancen nutzen und seine Produkte auch in Großbritannien britischen Verbrauchern über einen Online-Shop anbieten will. Die AGB sind in englischer Sprache abgefasst. Das Fernabsatzrecht ist zwar europaweit über entsprechende EU-Richtlinien zu großen Teilen vereinheitlicht, aber es gilt nach wie vor, nationale britische Besonderheiten zum Vorteil des Onlinehändlers zu beachten, die bei der Formulierung der AGB berücksichtigt wurden.

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Großbritannien: führend im Onlinehandel und besonders händlerfreundlich

Großbritannien: führend im Onlinehandel und besonders händlerfreundlich

Großbritannien ist europaweit führend im Onlinehandel. 30% des grenzüberschreitenden europäischen Onlinehandels wird über britische Onlinehändler abgewickelt. Britische Onlinehändler exportieren mehr Waren und Dienstleistungen als alle übrigen europäischen Onlinehändler zusammengenommen. Wie die Financial Times melden, trägt der britische Internethandel einen größeren Teil zum Bruttosozialprodukt bei als dies in irgendeiner der 20 größten Industrienationen der Fall ist und hat weltweit die höchsten Zuwachsraten.

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Das Zustandekommen eines Fernabsatzvertrages: nach britischem Recht

Das Zustandekommen eines Fernabsatzvertrages: nach britischem Recht

Europäische Richtlinien haben zwar einheitliche Grundlagen für den Onlinehandel in der Europäischen Union geschaffen. Wichtige Einzelfragen sind jedoch in den einzelnen europäischen Mitgliedsstaaten unterschiedlich geregelt. Das trifft auch für das Zustandekommen von Fernabsatzverträgen zu. Es ist keineswegs trivial, wann ein verbindlicher Fernabsatzvertrag zustande kommt.

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Das Widerrufsrecht: im Onlinehandel in Großbritannien

Das Widerrufsrecht: im Onlinehandel in Großbritannien

Das Widerrufsrecht im Onlinehandel geht auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahre 1997 zurück, die für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, so auch für Großbritannien, einheitliche Rahmenbestimmungen setzt, wie die Ausübung des Widerrufsrechts im Onlinehandel geregelt wird. Das Widerrufsrecht gibt dem Verbraucher die Möglichkeit in bestimmten Fristen ohne Angaben von Gründen seine Vertragserklärung zu widerrufen und die Ware gegen Erstattung der geleisteten Zahlungen zurückzusenden. Dies ist ein sehr starkes Recht in der Hand des Verbrauchers.

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Impressumpflicht: in Großbritannien

Impressumpflicht: in Großbritannien

Großbritannien ist ein wichtiger Außenhandelspartner Deutschlands. Für deutsche Unternehmer, die auf elektronischem Weg Waren oder Dienstleistungen anbieten, ist zudem die Gründung eines Unternehmens in Großbritannien in der Rechtsform der Limited wegen des geringen Eigenkapitalbedarfs und des geringen bürokratischen Aufwands sehr beliebt. Europäische Richtlinien bestimmen für die EU-Mitgliedsstaaten und damit auch für Großbritannien weitgehend den Online Handel. Es gilt allerdings, einige nationale Besonderheiten zu beachten. Das gilt auch für die Impressumpflicht.

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