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United Kingdom

Post-Brexit: Gilt die DSGVO (GDPR) noch für Großbritannien?

Die seit dem 25.05.2018 geltende DSGVO hat für Online-Händler weitreichende Folgen. Doch gilt sie auch im Vereinigten Königreich nach dem Brexit? Und welche Datenschutzregeln müssen deutsche Händler künftig beim Vertrieb nach Großbritannien beachten?

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Das Zustandekommen eines Fernabsatzvertrages: nach britischem Recht

Europäische Richtlinien haben zwar einheitliche Grundlagen für den Onlinehandel in der Europäischen Union geschaffen. Wichtige Einzelfragen sind jedoch in den einzelnen europäischen Mitgliedsstaaten unterschiedlich geregelt. Das trifft auch für das Zustandekommen von Fernabsatzverträgen zu. Es ist keineswegs trivial, wann ein verbindlicher Fernabsatzvertrag zustande kommt.

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Das Widerrufsrecht: im Onlinehandel in Großbritannien

Das Widerrufsrecht im Onlinehandel geht auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahre 1997 zurück, die für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, so auch für Großbritannien, einheitliche Rahmenbestimmungen setzt, wie die Ausübung des Widerrufsrechts im Onlinehandel geregelt wird. Das Widerrufsrecht gibt dem Verbraucher die Möglichkeit in bestimmten Fristen ohne Angaben von Gründen seine Vertragserklärung zu widerrufen und die Ware gegen Erstattung der geleisteten Zahlungen zurückzusenden. Dies ist ein sehr starkes Recht in der Hand des Verbrauchers.

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Impressumpflicht: in Großbritannien

Großbritannien ist ein wichtiger Außenhandelspartner Deutschlands. Für deutsche Unternehmer, die auf elektronischem Weg Waren oder Dienstleistungen anbieten, ist zudem die Gründung eines Unternehmens in Großbritannien in der Rechtsform der Limited wegen des geringen Eigenkapitalbedarfs und des geringen bürokratischen Aufwands sehr beliebt. Europäische Richtlinien bestimmen für die EU-Mitgliedsstaaten und damit auch für Großbritannien weitgehend den Online Handel. Es gilt allerdings, einige nationale Besonderheiten zu beachten. Das gilt auch für die Impressumpflicht.

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