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United Kingdom - Verkauf ins Ausland

Post-Brexit: Gilt die DSGVO (GDPR) noch für Großbritannien?

Die seit dem 25.05.2018 geltende DSGVO hat für Online-Händler weitreichende Folgen. Doch gilt sie auch im Vereinigten Königreich nach dem Brexit? Und welche Datenschutzregeln müssen deutsche Händler künftig beim Vertrieb nach Großbritannien beachten?

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Impressumspflicht in Großbritannien

Die britischen strafbewehrten Vorschriften zum Impressum können für den deutschen Onlinehändler eine abschreckende Wirkung haben, sich auf den britischen Markt zu wagen. Es mag deshalb erleichternd sein, dass die Mehrheit der deutschen Onlinehändler ihr vertrautes deutsches Impressum beim Onlinehandel in Großbritannien verwenden können. Warum das so ist und in welchen Fällen die britischen Vorschriften zum Impressum für den deutschen Online-Händler greifen, können Sie der aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei entnehmen.

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Britisches Preisangaben- und Preisgestaltungsrecht

Das britische Preisangaben- und Preisgestaltungsrecht weist gewichtige Unterschiede zum deutschen Recht auf, die der deutsche Online-Händler, der Waren oder Dienstleistungen nach Großbritannien vertreibt, kennen sollte. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtslage in Großbritannien.

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Sammelklage nach neuem britischen Recht Vorbild für Deutschland?

Das neue britische Verbraucherkaufrecht hat unter anderem auch die Möglichkeit der Sammelklage für Verbraucher gegen Händler erleichtert und sich in einigen Punkten an das US-Recht in Sachen Sammelklagen angenähert. Das Instrument der Sammelklage ist allerdings kein erleichterter Rechtsbehelf für Verbraucher, Schadensersatzansprüche zum Beispiel gegen Händler durchzusetzen. Das Instrument der britischen Sammelklage ist ausschließlich im Wettbewerbsrecht angesiedelt. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht sollen leichter durchgesetzt werden. Großbritannien will damit seine Stellung als wichtigster Platz in der EU zur Regelung von Wettbewerbsstreitigkeiten verstärken. Es ist die Frage, ob und inwieweit deutsche Onlinehändler, die Waren und Dienstleistungen in Großbritannien vertreiben von diesem neuen Instrument der Sammelklage berührt werden können.

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Britisches Recht: Pflichten des Anbieters von digitalen Inhalten gegenüber Verbrauchern

Großbritannien hat als erster EU-Mitgliedsstaat die Haftung beim Verkauf von digitalen Inhalten in einem eigenen Gesetz geregelt (Consumer Rights Act 2015), das am 1.10.2015 in Kraft trat. Die Pflichten des Anbieters von digitalen Inhalten gegenüber Verbraucher werden im Übrigen auch im britischen Umsetzungsgesetz zur Verbraucherrechterichtlinie (ähnlich wie in Deutschland) geregelt. Das sind zwingende verbraucherrechtliche Vorschriften, die nicht durch AGB abbedungen werden können. Hier stellen sich Abgrenzungsfragen zum Anbieten von Dienstleistungen und Waren und zur Geltung gegenüber Anbietern außerhalb Großbritanniens. Inwieweit sind deutsche Betreiber von Online-Plattformen oder deutsche Inhaber von Onlineshops betroffen? Der folgende Beitrag soll für diese Grundfragen etwas Klarheit verschaffen.

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Anpassung der Rechtstexte für Großbritannien an das neue britische Verbraucherkaufrecht und Recht zum Widerruf von B2C-Verträgen

Änderungen im britischen Verbraucherkaufrecht und Änderungen zum Wortlaut der Widerrufsbelehrung nach britischem Recht haben die IT-Recht Kanzlei aktuell veranlasst, ihre Rechtstexte für den E-Commerce in Großbritannien an die neue Rechtslage anzupassen. Gleichzeitig wurden die AGB und die Widerrufsbelehrung für Großbritannien redaktionell überarbeitet.

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Consumer Rights Act 2015: Das neue britische Verbraucherschutzrecht

In Großbritannien ist ein umfassendes Verbraucherschutzgesetz (Consumer Rights Act 2015) verabschiedet worden, das das bisher stark zersplitterte britische Verbraucherkaufrecht und sonstige Elemente des Verbraucherrechts zusammenfasst. Es gilt für alle Verträge von Unternehmern mit Verbrauchern (B2C), sei es über den Kauf oder der Miete von Sachen oder über die Beschaffung von Arbeits- oder Baumaterialien. Über das Kaufrecht hinaus gilt das Gesetz auch für die Erbringung von Dienstleistungen und dem digitalen Vertrieb von digitalen Inhalten. Der Consumer Rights Act 2015 wird am 1. Oktober 2015 in Kraft treten.

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IT-Recht Kanzlei bietet AGB und Widerrufsbelehrung für Amazon-Händler an, die in Großbritannien Waren vertreiben wollen

Die IT-Recht Kanzlei bietet jetzt überarbeitete Rechtstexte (AGB und Widerrufsbelehrungen) für deutsche Amazon-Händler an, die in Großbritannien Waren vertreiben wollen. Eine Überarbeitung war notwendig geworden, da das britische Umsetzungsgesetz zur EU-Verbraucherrechterichtlinie wie in Deutschland zu Rechtsänderungen insbesondere des Widerrufsrechts geführt hat. Die IT-Recht Kanzlei hat gleichzeitig ihre Rechtstexte redaktionell geglättet und an den hohen Standard der deutschen Rechtstexte angepasst, die unsere Mandanten zu Recht von uns erwarten.

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Britisches Recht: Gewährleistungs- und Produkthaftungsrecht

Das britische Gewährleistungsrecht unterscheidet sich deutlich vom deutschen Recht. Etwas anderes gilt für das Produkthaftungsrecht das ähnlich wie in Deutschland geregelt ist. Gerade das Gewährleistungsrecht ist in der Praxis für den Online-Händler sehr relevant. Lesen Sie die folgenden FAQ, wenn Sie mehr zu den britischen Regeln des Gewährleistungsrechts wissen wollen.

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Neues Fernabsatzrecht in Großbritannien: Die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011 in britisches Recht

Wie Deutschland auch hat Großbritannien die EU-Verbraucherrichtlinie 2011/83/EU in nationales Recht umzusetzen. Mit der Verbraucherrichtlinie soll im Wesentlichen die vorvertragliche Pflichtinformationen und das Widerrufsrecht sowie bestimmte Regeln zur Leistungserfüllung im Verbrauchsgüterkaufrecht (Lieferung, Gefahrübergang) in den EU-Mitgliedsstaaten vollständig harmonisiert werden, um zu einem hohen Verbraucherschutzniveau und zum besseren Funktionieren für Geschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern beizutragen. Die EU-Richtlinie lässt im Übrigen das innerstaatliche Vertragsrecht unberührt.

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Verbot des Vertriebs elektrischer Haushaltsgeräte in Großbritannien, die nicht mit einem in Großbritannien zugelassenen Stecker ausgerüstet sind

Ein deutscher Onlinehändler, der Elektroartikel nach Großbritannien über die Handelsplattform Amazon.Uk verkauft, sah sich mit einer Warnmeldung von Amazon.UK (Policy Warning) konfrontiert, dass seine Elektrogeräte nicht mit einem in Großbritannien zugelassenen Stecker ausgerüstet seien und er innerhalb von 48 Stunden aufgefordert werde, sicherzustellen, dass alle seine bei Amazon.UK gelisteten Artikels den einschlägigen britischen Bestimmungen entsprechen.

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