Artikel zum Thema „Rechte, Und, Pflichten, Der, Vertragsparteien, Beim, Kaufvertrag“
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Serie (Teil 5): Haftung für Pflichtverletzung des Freelancers
In diesem [Teil der Serie|vertraege-mit-freien-mitarbeitern-freelancer.html] der IT-Recht-Kanzlei werden die Rechte dargestellt, die Auftraggeber haben, wenn der Freelancer seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verletzt. Diese Rechte sind abhängig vom Vertragstyp. Wie bereits dargestellt, können Leistungen eines Freelancers vertragstypologisch dem Werk-, (ja selbst) Kauf- und dem Dienstvertragsrecht unterliegen.
11 minSerie (Teil 2): Vertragstypologische Einordnung der einzelnen Vertragleistungen
In diesem Teil der [ *Serie der IT-Recht-Kanzlei* |vertraege-mit-freien-mitarbeitern-freelancer.html] ("Risiken und Chancen beim Einsatz freier Mitarbeiter") werden die unterschiedlichen Vertragstypen dargestellt, denen eine Vertrag mit einem Freelancer zugeordnet werden kann. Insbesondere werden die Abgrenzungskriterien herausgearbeitet. Denn die Abgrenzung z.B. eines Werkvertrages von einem Dienstvertrag ist oft sehr schwierig und beschäftigt manchmal die Gerichte bis in die höchsten Instanzen.
9 minAchtung Abmahnung: Können Sie sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirklich verlassen?
Nachfolgend präsentiert die IT-Recht Kanzlei eine Übersicht derjenigen AGB-Klauseln, die immer mal wieder gerne abgemahnt werden. Schon an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Gerichte in Deutschland die Abmahnfähigkeit von AGB-Klauseln recht unterschiedlich bewerten. So sind manche Gerichte der Ansicht, dass AGB-Klauseln so gut wie gar nicht abmahnfähig sind. Andere setzen dagegen bereits jeden kleineren rechtlichen Fehler mit einem „nicht nur unerheblichen“ (und damit auch abmahnfähigen) Wettbewerbsverstoß gleich.
13 minDer Kauf von Hardware aus rechtlicher Sicht
Ohne Hardware (mit der entsprechenden Software) wäre unser alltägliches Leben nicht mehr vorstellbar und die meisten geschäftlichen, wissenschaftlichen und bürokratischen Prozesse undenkbar. Nur, wie spielt sich der Kauf von Hardware aus rechtlicher Sicht eigentlich ab?
10 minDer Kauf von Software aus rechtlicher Sicht
Der Handel mit Software findet auf die unterschiedlichste Weise statt und in zum Teil nur für Software wirtschaftlichen Vertriebsformen. Es ist dabei zu unterscheiden zwischen Standardsoftware, also um für einen breiten Anwenderkreis zugeschnittene Software, die nicht für den Käufer angepasst wurde und Individualsoftware, also um Software, die für den Anbieter erstellt wird.
12 min 4Möglichkeiten der IT-Beschaffer, Hard- oder Software aus Rechtsgründen zu beanstanden
Bei Verträgen über den Erwerb von Hard- oder Software geht es letztlich um die Erbringung von Leistungen. Probleme sind dabei immer dann vorprogrammiert, wenn eine Vertragspartei ihre Pflichten nicht vertragsgemäß erfüllt – also „Leistungsstörungen“ eintreten.
11 minDer Kauf von Standardsoftware aus juristischer Sicht
Der Handel mit Software findet auf die unterschiedlichste Weise statt und in zum Teil nur für Software wirtschaftlichen Vertriebsformen.Es ist dabei zu unterscheiden zwischen Standardsoftware, also um für einen breiten Anwenderkreis zugeschnittene Software, die nicht für den Käufer angepasst wurde und Individualsoftware, also um Software, die für den Anbieter erstellt wird.
12 minDer Bundesgerichtshof entscheidet, dass ASP-Verträge als Mietverträge anzusehen sind
Seit Jahrzehnten schwelt ein Streit unter IT-Juristen über die Frage, welchem Vertragtyp die Überlassung von Software zuzuordnen ist. Der BGH hatte schon 1993 apodiktisch geurteilt, Software sei eine Sache, und gab als Begründung an, sie sei ja auf einem Datenträger gespeichert.
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Inhaltsangabe der Artikel
- Serie (Teil 5): Haftung für Pflichtverletzung des Freelancers
- Serie (Teil 2): Vertragstypologische Einordnung der einzelnen Vertragleistungen
- Achtung Abmahnung: Können Sie sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirklich verlassen?
- Der Kauf von Hardware aus rechtlicher Sicht
- Der Kauf von Software aus rechtlicher Sicht
- Möglichkeiten der IT-Beschaffer, Hard- oder Software aus Rechtsgründen zu beanstanden
- Der Kauf von Standardsoftware aus juristischer Sicht
- Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass ASP-Verträge als Mietverträge anzusehen sind