Artikel zum Thema „Produkte, Weiterempfehlen“

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Amazons „Tell-a-friend“- Funktion: Trotz Änderung wettbewerbswidrig?

Die Verkaufsplattform Amazon hat die Funktion, mit der Kunden Produkte anderen Kunden empfehlen können (sog. „Tell-a-friend“- Funktion) geändert und damit auf aktuelle Rechtsprechung reagiert, in der diese als wettbewerbswidrig eingestuft worden war. Ob die von Amazon vorgenommenen Änderungen allerdings reichen um Händler der Plattform zukünftig vor Abmahnungen zu schütze, ist mehr als fraglich.

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Und nochmal: Weiterempfehlungsfunktion (Tell-a-friend-Funktion) von Amazon ist unzulässig

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit seinem Urteil vom 09.07.2015 - Az.: I-4 U 59/15 eine weitere Entscheidung zur Thematik der sog. "Tell-a-friend"-Funktion (Weiterempfehlungsfunktion) von Amazon gefällt. Wir berichteten bereits über diese Problematik. Im damals besprochenen Fall gab es keine Entscheidungsgründe, so dass über die Beweggründe des Gerichts nur gemutmaßt werden konnte. Lesen Sie mehr über die erneut geäußerte Rechtsauffassung des OLG Hamm in unserem Beitrag.

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Ist Produktmarketing via der „Tell a friend”- bzw. „Mailingpoint-Funktion“ rechtlich zulässig?

Die IT-Recht Kanzlei möchte aus aktuellem Anlass darauf aufmerksam machen, dass es mittlerweile ein erhöhtes Abmahnrisiko darstellt, sich der sog. Mailingpoint-Funktion, wie etwa "Produkte weiterempfehlen" oder „Newsletter weiterempfehlen“ zu bedienen.

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