Und nochmal: Weiterempfehlungsfunktion (Tell-a-friend-Funktion) von Amazon ist unzulässig
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit seinem Urteil vom 09.07.2015 - Az.: I-4 U 59/15 eine weitere Entscheidung zur Thematik der sog. "Tell-a-friend"-Funktion (Weiterempfehlungsfunktion) von Amazon gefällt. Wir berichteten bereits über diese Problematik. Im damals besprochenen Fall gab es keine Entscheidungsgründe, so dass über die Beweggründe des Gerichts nur gemutmaßt werden konnte. Lesen Sie mehr über die erneut geäußerte Rechtsauffassung des OLG Hamm in unserem Beitrag.
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