Artikel zum Thema „Preisangaben, Internetversandhandel“
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Wie platziert man den Hinweis "inkl. Mwst., zzgl. Versand" wirklich abmahnsicher?
Am 04.10.07 gab der BGH via Pressemitteilung bekannt, dass ein neues Urteil zum Thema "Platzierung der Preisangaben im Internetversandhandel" ergangen ist. Nun liegt auch die Urteilsbegründung vor. Lesen Sie im nachfolgenden Beitrag, wie Online-Händler den Hinweis "inkl. Mwst., zzgl. Versand" zu platzieren haben.
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