Artikel zum Thema „PKW, EnVKV“

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OLG Köln: Fehlen des Hinweises auf den "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch" bei Neufahrzeugwerbung im Internet ist abmahnbar

Die Neufahrzeugwerbung eines PKW-Händlers entielt nicht den Hinweis auf den "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwaren", den § 5 Abs. 2 S. 2 Pkw-EnVKV in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 1 der Anlage 4 für elektronisch verbreitetes Werbematerial vorschreibt. Dies sei wettbewerbswidrig, so das OLG Köln (Beschluss vom 03.06.2009, Az. 6 W 60/09).

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eBook: Der Verkauf von PKW und die PKW-EnVKV

Spätestens seitdem vermehrt Verstöße gegen die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ("Pkw-EnVKV") abgemahnt werden, sehen sich Onlinehändler vor die Aufgabe gestellt, bei ihrer Werbung für neue Personenkraftwagen die komplizierten Bestimmungen der Verordnung umzusetzen. Die IT-Recht Kanzlei hilft und beantwortet in ihrem eBook die häufigsten Fragen in Zusammenhang mit der Umsetzung der sich aus der Pkw-EnVKV ergebenden Kennzeichnungspflichten.

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Abmahnungen: PKW-Onlinehändler haben zwingend die PKW-EnVKV zu beachten!

Spätestens seitdem vermehrt Verstöße gegen die PKW- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ("Pkw-EnVKV"), abgemahnt werden, sehen sich Onlinehändler vor die Aufgabe gestellt, bei ihrer Werbung für neue Personenkraftwagen die komplizierten Bestimmungen der Verordnung umzusetzen.

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PKW-Tageszulassungen: Sind PKW mit sogenannter Tageszulassung „neu“ im Sinne der PKW-EnVKV?

Gemäß § 1 Abs. 1 PKW-EnVKV haben Onlinehändler, die im Internet neue Personenkraftwagen bewerben, für jedes beworbene Fahrzeugmodell zumindest die Werte des offiziellen Kraftstoffverbrauchs und der CO2 Emissionen anzugeben. Nur, sind PKW mit sogenannter Tageszulassung auch „neu“ im Sinne der PKW-EnVKV?

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