Artikel zum Thema „Nutzungsrechte, Der, Software“

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Rechtlicher Quellcode-Check: Was man über den Software-Quellcode wissen sollte!

Je mehr in unserer alltäglichen Welt die Nutzung von Computerprogrammen unverzichtbar wird, desto mehr scheint es sinkt die Kenntnis der Nutzer darüber, was eigentlich zum Einsatz kommt, wenn ein Handy, ein Computer oder eine Waschmaschine genutzt werden. Allen diesen Geräten ist gemein, dass sie von Softwareprogrammen gesteuert werden.

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IT-Recht Kanzlei veröffentlicht eBook zum Thema "Open-Source-Software"

Open-Source-Software (OSS) oder Freie Software sind einzelne Anwendungsprogramme oder ganze Betriebssysteme, deren Quellcode veröffentlicht ist und die frei genutzt, vervielfältigt und verändert werden können. Das neue * [E-Book|index.php?id=%2FeBooks] * der IT-Recht-Kanzlei zeigt die Chancen und Risiken des Einsatzes von Open Source Software (OSS) und Art und Umfang der gängigsten OSS-Lizenzmodelle auf.

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Nutzungsrechte an Freier Software (Open-Source)

Open-Source-Software (OSS) oder Freie Software sind einzelne Anwendungsprogramme oder ganze Betriebssysteme, deren Quellcode veröffentlicht ist und die frei genutzt, vervielfältigt und verändert werden können. Dies eröffnet vielen Nutzern die hochwillkommene Möglichkeit, komplexe Software lizenzfrei zu nutzen und zu verändern. Das Problem entsteht aber bei der Weitergabe, insbesondere dann, wenn der Quellcode der OSS durch den Nutzer verändert worden ist. Der folgende Beitrag will darlegen, wann Software als OSS zu qualifizieren ist und welche Chancen und Risiken die Nutzung von OSS mit sich bringt.

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Der EVB-IT Systemvertrag verdrängt die EVB-IT Standardverträge nicht!

EVB-IT Systemvertrag: Die Einführung und die Aufregung um den neuen EVB-IT Systemvertrage lässt oft vergessen, dass die bisherigen EVB-IT Verträge, durchaus noch zur Anwendung kommen. Insbesondere gilt das alte Haftungskonzept. Der Folgende Beitrag will dieses Haftungskonzept, das sich für den Auftragnehmer als ausgesprochen günstig darstellt, zusammenfassend darstellen.

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Der EVB-IT Systemvertrag trifft auf lebhaftes Interesse bei öffentlichen Auftraggebern und IT-Anbietern

Nach dem Frau Rain Keller-Stoltenhoff den Vertrag bei der diesjährigen Fachtagung IT-Beschaffung in Berlin mit dem Vortrag: "Der neue EVB-IT System Vertrag" vorgestellt hat, [referiert|http://www.forum-vergabe.de/fileadmin/user_upload/Veranstaltungen/Info_Besonderheiten_bei_der_Vergabe_von_IT-Leistungen.pdf] sie am morgigen Tage beim Forum Vergabe über das Thema: " Der EVB-IT Systemvertrag aus Sicht der öffentlichen Hand".

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Rechtliche Tipps zur Überlassung eines Content-Management-Systems

Ein WEB-Content-Management-System (kurz CMS), ist übersetzt ein Inhaltsverwaltungssystem. Ein CMS ist also ein Softwareprogramm, mit dem Inhalte verwaltet werden können. Es ermöglich die gemeinschaftliche Erstellung, Bearbeitung und Organisation von Text- und Multimediadokumenten (Content). Mit einem CMS können daher auch größerer Websites verwaltet und ständig aktualisiert werden.

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Keine Verpflichtung für Webhosting-Dienste zu vorsorglichen Suche nach Urheberrechtsverletzungen

Das Oberlandesgericht Köln hat den Betreibern der sog. Webhosting-Dienste www.rapidshare.de und www.rapidshare.com in zwei am 21.09.2007 verkündeten Urteilen verboten, bestimmte Musikwerke als Datei ihres Internetangebots öffentlich zugänglich zu machen, wenn auf diesen Seiten zugleich auf eine Linksammlung verwiesen wird, mit deren Hilfe das urheberrechtlich geschützte Musikstück abgerufen werden kann.

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Softwareindustrie jagt Urheberrechtsverletzer mit verdeckten Ermittlern

Der Softwareindustrie entsteht jedes Jahr ein Schaden in Millionenhöhe durch die unerlaubte Nutzung von Softwareprodukten. Gerade die Verbreitung von Raubkopien und die Manipulation von sog. Demoversionen macht der Industrie zu schaffen. Den Softwareherstellern scheint daher jedes Mittel recht, derartige Urheberrechtsverstöße aufzudecken und die Verletzer zu entlarven.

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Das Haftungskonzept des neuen EVB-IT Systemvertrages

Das Haftungskonzept der neue EVB-IT Systemvertrages stellt einen Paradigmenwechsel dar. Grund war, dass die Auftraggeberseite bei der Verwendung der bisherigen EVB-IT zu dem Ergebnis gekommen war, dass das in den EVB-IT festgelegte Haftungskonzept für die öffentliche Hand zu ungünstig sei, um langfristig Akzeptanz bei den Beschaffern zu finden.

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Der IT Systemvertrag, Teil 5: Vertragsgestaltung

Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Klauseln eines IT-Systemvertrages aus der Sicht des Auftraggebers und des Auftragnehmers dargestellt und erläutert. Die Interessen der einzelnen Parteien werden, soweit dies rechtlich vertretbar ist, jeweils in den Vordergrund gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die einzelnen Vorschriften als Individualvertragsklauseln gelten, also verhandelt werden können...

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Der Kauf von Software aus rechtlicher Sicht

Der Handel mit Software findet auf die unterschiedlichste Weise statt und in zum Teil nur für Software wirtschaftlichen Vertriebsformen. Es ist dabei zu unterscheiden zwischen Standardsoftware, also um für einen breiten Anwenderkreis zugeschnittene Software, die nicht für den Käufer angepasst wurde und Individualsoftware, also um Software, die für den Anbieter erstellt wird.

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Möglichkeiten der IT-Beschaffer, Hard- oder Software aus Rechtsgründen zu beanstanden

Bei Verträgen über den Erwerb von Hard- oder Software geht es letztlich um die Erbringung von Leistungen. Probleme sind dabei immer dann vorprogrammiert, wenn eine Vertragspartei ihre Pflichten nicht vertragsgemäß erfüllt – also „Leistungsstörungen“ eintreten.

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FAQ zum Thema "Urheberrechte an Computerprogrammen"

Unser Leben wird immer mehr von Computern und dazugehörigen Programmen bestimmt. Ob Büroorganisation, Steuererklärung oder die private Film- oder Musiksammlung, heutzutage lässt sich schon fast alles mit dem Computer verwalten. Entsprechend hat sich auch der Markt angepasst. Softwareentwicklungen für jeden erdenklichen Lebensbereich strömen auf den Markt und ein Ende der Nachfrage ist nicht in Sicht. Daher verwundert es nicht, dass Softwareunternehmen wie Microsoft oder SAP schwindelerregende Umsätze erzielen. Für jede neue Entwicklung braucht es aber mindestens einen findigen Softwareentwickler, der eine neue Idee technisch umsetzt. Den meisten Softwareentwicklern dürfte dabei jedoch gar nicht genau bekannt sein, welche Rechte und Möglichkeiten ihnen nach dem Gesetz eigentlich zustehen.

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FAQ zum Thema "Urheberrechte an Computerprogrammen"

Unser Leben wird immer mehr von Computern und dazugehörigen Programmen bestimmt. Ob Büroorganisation, Steuererklärung oder die private Film- oder Musiksammlung, heutzutage lässt sich schon fast alles mit dem Computer verwalten. Entsprechend hat sich auch der Markt angepasst. Softwareentwicklungen für jeden erdenklichen Lebensbereich strömen auf den Markt und ein Ende der Nachfrage ist nicht in Sicht. Daher verwundert es nicht, dass Softwareunternehmen wie Microsoft oder SAP schwindelerregende Umsätze erzielen. Für jede neue Entwicklung braucht es aber mindestens einen findigen Softwareentwickler, der eine neue Idee technisch umsetzt. Den meisten Softwareentwicklern dürfte dabei jedoch gar nicht genau bekannt sein, welche Rechte und Möglichkeiten ihnen nach dem Gesetz eigentlich zustehen.

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Fragen und Antworten zur gebrauchten Software

Ist es legal, Software, die ich im Laden gekauft und anschließend benutzt habe, an eine andere Person zu verkaufen? Und ist es legal, Software, die ich aus dem Web herunter geladen habe und für die ich nur einen Freischalt-Key gekauft habe, an eine andere Person zu verkaufen? Diese und viele weitere Fragen werden im nachfolgenden Beitrag beantwortet.

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Vortrag über die Notwendigkeit eines effektiven IT-Lizenzmanagements

RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht) hielt beim Bechtle IT-Systemhaus Stuttgart einen Fachvortrag über das Thema IT-Lizenzmanagement ( *Titel: "Effektives IT-Lizenzmanagement ist in professionellen IT-Abteilungen unverzichtbar!* )

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Der Kauf von Standardsoftware aus juristischer Sicht

Der Handel mit Software findet auf die unterschiedlichste Weise statt und in zum Teil nur für Software wirtschaftlichen Vertriebsformen.Es ist dabei zu unterscheiden zwischen Standardsoftware, also um für einen breiten Anwenderkreis zugeschnittene Software, die nicht für den Käufer angepasst wurde und Individualsoftware, also um Software, die für den Anbieter erstellt wird.

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Schicksal von Nutzungsrechten bei Wegfall des Softwareüberlassungsvertrags

Ein Softwareüberlassungsvertrag kann nachträglich nichtig werden. Ein Lizenzvertrag kann rückabgewickelt werden, weil eine Partei vom Vertrag zurücktritt. Welche Rechte verbleiben dann beim Lizenznehmer bei Wegfall oder bei vorzeitiger Beendigung des Lizenzvertrages? Was geschieht also mit den in einem Lizenzvertrag gewährten Nutzungsrechten, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird?

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Fragen und Antworten zur gebrauchten Software

Ist es legal, gebrauchte Software bei E-Bay weiterzuverkaufen? Was gilt, wenn ich nur im Besitz des Freischalt-Keys der Software bin? Gibt es Besonderheiten bei der OEM-Software? Was gilt beim Weiterverkauf von gebrauchter Software zu beachten? Ist der Handel mit Volumenlizenzen legal? Welche Risken bestehen, wenn man bei E-Bay gebrauchte Software kauft?  **

7 min 4

Rechtmäßigkeit des Handels mit Gebrauchtsoftware

Seit Anfang dieses Jahres findet ein regelrechter Krieg hinsichtlich der Frage statt, ob der Handel mit Gebrauchtsoftware rechtmäßig ist. Die Verunsicherung wächst und die Kontrahenten werden immer dünnheutiger. Wie ist die aber die gegenwärtige Rechtslage?

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