Leserkommentar zum Artikel

OLG Dresden: Ungeläufige Kreditkarten keine zumutbare entgeltfreie Zahlungsmöglichkeit

Nach §312a Abs. 4 Nr. 1 BGB sind Vereinbarungen, die dem Verbraucher für die Nutzung einer Zahlungsmethode ein Entgelt auferlegen, unwirksam, wenn nicht stets auch eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit angeboten wird. Mit Urteil vom 03.02.2015 (Az. 14 U 1489/14) hat das OLG Dresden die Anforderungen an derartige entgeltfreie Zahlungsmethoden konkretisiert und verkehrsfremden Kreditkartentypen, insbesondere Visa Electron und Mastercard Gold, die Zumutbarkeit abgesprochen.

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Übertragbar auf telefonische Buchung bei Scandlines?

Beitrag von Annette
17.04.2017, 20:11 Uhr

Ich bin auf diesen Artikel gestossen, weil ich mich frage, ob die Fährlinie Scandlines gesetzeskonform handelt. Bei telefonischer Buchung über das Servicecenter (notwendig bei bestimmten Konstellation und bei Nutzen des Rabatts durch Besitz einer CampingCard) steht nur die Zahlung per Kreditkarte zur Verfügung. Allerdings wird hierbei zwischen Mastercard (frei) und Visa (1,5%) unterschieden. Ich habe mal im Bekanntenkreis herum gefragt und alle hatten nur noch Visa, weil die Mastercard überhaupt nicht mehr von ihrer Bank angeboten wird oder nicht im Bankpaket mit Girokonto enthalten war. Daher frage ich mich, ob man Mastercard noch als zumutbare Zahlungsmöglichkeit ansehen kann. Und müsste hierbei nicht auch das Urteil bzgl Onlineshops greifen? Bei Onlinebuchung bietet Scandlines Bankeinzug als kostenfreie Zahlmethode an.

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