Leserkommentar zum Artikel

Ab dem 01.02.2017: Den Verbraucher nach Streitentstehung informieren? Kein Problem mit der Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei!

Ab dem 01.02.2017 müssen Online-Händler ihre Kunden im Falle einer Streitigkeit mit bestimmten Pflichtinformationen zur alternativen Streitbeilegung versorgen. Jeder Online-Händler ist von dieser neuen Informationspflicht betroffen es spielt hierbei keine Rolle, ob sie an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen möchten oder nicht. Mit der neuen Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei bieten wir all unseren Mandanten eine leichte und sichere Lösung für die Einhaltung dieser neu eingeführten gesetzlichen Informaionspflicht!

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Wann ist es ein "Streit"?

Beitrag von Rudolf Gmöhling
31.01.2017, 16:13 Uhr

Hallo, was genau meint der Gesetzgeber mit "Streitentstehung"? Wenn mir z.B. der Kunde mitteilt, dass er mit der Qualität der Ware nicht zufrieden ist, und ich ihm gleich anbiete, den Artikel zurückzunehmen und sein Geld zu erstatten, fällt das auch unter die Info-Pflicht? Kann man den Text zusammen mit der anderen Kommunikation schicken oder muss es eine Extra-Mail sein? Danke und Gruß, Rudi Gmöhling

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