Leserkommentar zum Artikel

Neu: Kennzeichnung von Leuchten ab dem 01.03.2014 verpflichtend / EU-Verordnung Nr. 874/2012

Derzeit unterliegen Leuchten nicht der Pflicht zur Energieverbrauchskennzeichnung. Das wird sich ab dem 01.03.2014 ändern, da ab diesem Zeitpunkt die EU-Verordnung Nr. 874/2012 Lieferanten und Händlern einen umfangreichen Pflichtenkatalog beim Inverkehrbringen bzw beim Vertrieb von Leuchten aufgibt. Welche Leuchten werden ab dem 01.03.2014 etikettierungs- bzw. kennzeichnungspflichtig sein? Welche Leuchten werden nicht von der EU-Verordnung Nr. 874/2012 erfasst sein? Was wird im B2B-Bereich gelten? Diese und viele weiteren Fragen beantwortet die IT-Recht Kanzlei in ihren aktuellen FAQ.

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Leuchten für die Bildaufnahme

Beitrag von Hans-Peter Hübschen
21.10.2013, 16:39 Uhr

In der Fotografie ("Bildaufnahme") werden außer den beispielhaft genannten Foto-Blitzlichtgeräten auch Dauerlichtleuchten ("Studioleuchten") verwendet, und zwar sowohl von gewerblichen Anwendern als auch von Verbrauchern ("Fotoamateure"). Alle diese Leuchten sind für Beleuchtungszwecke gedacht. Sie beleuchten ein Objekt zum Zwecke der Bildaufnahme. Dauerlichtleuchten werden auch für die Vorbereitung der Bildaufnahme ("Ausleuchten") eingesetzt. Die derzeit verwendeten Begriffe stiften hier Verwirrung. Der "primäre Zweck" ist auch bei der "Bildaufnahme" die "Beleuchtung" eines Objektes. Sind also solche Leuchten von der Verordnung erfasst oder nicht?

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