Leserkommentar zum Artikel

Bundesgerichtshof: Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug

Der BGH hat heute entschieden, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht kündigen kann, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind.

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Unverständlich dieses Urteil!

Beitrag von Uwe Fischer
22.11.2010, 21:42 Uhr

Man kann darüber denken wie man will. Der Vertragspartner hat zwar durch den Umzug die Unzugänglichkeit des DSL-Anschlusses hierbei geführt, jedoch ist diese Urteil praxisfern. Unterm Strich gerechnet heisst das, dass das Unternehmen im Durchschnitt aller Kündigungen 50% durch nicht Erbringen der vertraglich vereinbarten Leistungen verdient. Hier fehlt eindeutig der Mut und der Wille eine verbraucherfreundliche Entscheidung herbeizuführen.

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