Leserkommentar zum Artikel

Blickfangwerbung: und Sternchenhinweise

Das Hanseatische OLG (Az. 3 U 108/09) hat sich damit befasst, wie und wann besonders hervorgehobene Preisangaben (Blickfangwerbung) durch sogenannte Sternchenhinweise ergänzt werden dürfen. Das Gericht trifft dabei eine Unterscheidung zwischen „unwahren“ und „halb wahren“ Blickfangangaben.

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Tchibo - die Welt der Irrtümer???

Beitrag von Melanie Krause
27.05.2010, 15:08 Uhr

Guten Tag! Ich habe eine Frage bezüglich irreführender Werbung. Seit langem bin ich eifrige Tchibo-Schnäppchenjägerin und durchsuche daher regelmäßig die Vorschau-Seiten des Anbieters. Nur wundere ich mich immer häufiger, wie es sein kann, dass in einer VORSCHAU bereits Produkte vergriffen sein können? Demnach sind sie im "normelen" Online-Verkauf gar nicht mehr erhältlich... Ist doch komisch, oder? So ein bißchen drängt sich mir der Verdacht auf, dass die Produkte von vornherein NICHT für den Verkauf vorrätig sind und nur zu Werbemaßnahmen herhalten. Oder sehe ich das falsch?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Sternchen-Werbung von Hanna Feiler, 26.05.2010, 11:08 Uhr

    Aber eigentlich ist es doch eine Frechheit, dass das Ticket online teurer ist, als an der Abendkasse. Der Käufer erwartet und vertraut auf das Gegenteil, weshalb hier sehr wohl eine Täuschung vorliegt!!! Leider kann man die Meinung bzw. ein Fazit des Autors nicht nachvollziehen, so dass hier noch... » Weiterlesen

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