Dänisches Recht: Vorauszahlung keine zulässige Zahlungsmöglichkeit
Nach deutschem Recht darf ein Händler Vorkasse verlangen und die Ware erst nach Zahlungseingang liefern. Anders sieht es dagegen aus, wenn ein Händler seine Webseite auf die Lieferung von Waren an dänische Verbraucher ausrichtet.
Toll und umsichtig wäre es gewesen, wenn ITRK ...
Beitrag von Leser
13.06.2021, 20:37 Uhr
... der Leserschaft auch noch erklärt hätte, wann "ein Online-Händler mit Wohnsitz in Deutschland seine Webseite auf die Lieferung von Waren an dänische Verbraucher ausrichtet".
1. Muss der Shop dafür eine .dk TLD haben?` 2. Muss der Shop in dänischer Sprache sein? 3. Müssen die Rechtsdokumente in dänischer Sprache sein? 4. Wird auf Eigenheiten des dänischen Marktes Bezug genommen? 5. Oder läuft der Shopbetreiber in eine Falle, wenn er bereits die englische Sprache anbietet und zufällig auch Dänen der englischen Sprache mächtig sind?
Was ist, wenn es ein "normaler" deutscher Shop in deutscher Sprache mit .de TLD und deutschen Rechtsdokumenten ist, der lediglich aufgrund der Brüsseler Bevormundung und Gängelei dazu genötigt wird, auch mit dänischen Kunden Verträge schließen zu müssen aber keinen Versand nach Dänemark anbietet? Richtet sich dieser Shop möglicherweise - zwangsweise - auch auf dänische Kunden aus?
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