Leserkommentar zum Artikel

Facebook-Fanpages: Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde verschickt Anhörungen an Betreiber

Wir hatten bereits darüber berichtet, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage nach einer Entscheidung des EuGH gemeinsam mit Facebook für die bei Facebook erfolgende Datenverarbeitung verantwortlich ist und daher zwingend eine eigene Datenschutzerklärung bei Facebook vorhalten muss, in der über die Datenverarbeitung konkret informiert wird. Im Internet wird nunmehr von unterschiedlichen Quellen darüber berichtet, dass einige Unternehmen und Organisationen, die eine Facebook-Fanpage betreiben, ein Anhörungsschreiben der Berliner Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit erhalten haben, in dem diese den Betreibern im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Datenschutzverstoß 15 Fragen zum datenschutzkonformen Betrieb ihrer Facebook-Fanpage stellt.

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FB Datenschutz

Beitrag von Nicole
28.11.2018, 17:53 Uhr

Hallo, ich nutze seit längerem die Datenschutzerklärung für FB von eurer Kanzlei, ist das diejenige die ich nutzen soll oder ist im Artikel von einer weiteren besseren Datunschutzerklärung die Rede, die ich nutzen sollte, oder handelt es sich um identische datenschutzerklärungen?

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