Leserkommentar zum Artikel

Verkauf von Online-Gutscheinen: Probleme rund um das Widerrufsrecht ab dem 13. Juni 2014

Wohl wegen eines Versehens des Gesetzgebers könnte es mit Inkrafttreten des neuen Widerrufsrechts zum 13. Juni 2014 zu einer folgenschweren widerrufsrechtlichen Ungleichbehandlung von online verkauften Gutscheinen kommen. Möglicherweise gelten dann für Gutscheine, die online gekauft und per E-Mail an den Verbraucher geschickt werden, andere Widerrufsbestimmungen als für online gekaufte Gutscheine, die den Käufer per Briefpost erreichen. Online-Händlern drohen dabei womöglich große finanzielle Nachteile. Die IT-Recht Kanzlei informiert in einem ausführlichen Beitrag über das Problem und stellt Lösungen vor.

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Herr

Beitrag von Herbert Müller
20.09.2018, 13:47 Uhr

Interessanter Artikel aus 2014! Gibt es mittlerweile (OLG-/BGH-) Urteile zum Widerrufsrecht bei Online-Gutscheinen und zur Gleichbehandlung (diese Auffassung vertrete ich auch!) von Paper- und Online-Gutscheinen? Amazon behandelt Online-Gutscheine ja immer noch als digitale Inhalte und versucht seinen Kunden den Widerrufsverzicht - analog zu MP3-Downloads - aufzudrücken.. Eigentlich lächerlich....

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