Der Verkauf von Zusatz-Garantien und Garantieversicherungen im Internet – Was müssen Händler dabei beachten?
Gegenwärtig zeigt sich ein neuer Trend im Online-Handel: Insbesondere große Elektronikhändler gehen vermehrt dazu über, ihren Kunden zusammen mit Elektrogeräten wie Computern, TV-Geräten und Smartphones gegen ein kleines Entgelt Garantie-Verlängerungen oder Garantieversicherungen zu verkaufen. Viele Händler stellen sich daher nun die Frage, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen sie solche zusätzlichen Garantien verkaufen dürfen. Die IT-Kanzlei stellt die Voraussetzungen vor.
Garantieversicherung
Beitrag von Ferdinand Schneider
08.08.2018, 10:20 Uhr
Danke für diesen Artikel über Garantieversicherungen im Internet. Ich möchte vielleicht eine Zusatz-Garantie für meinen neuen Computer kaufen. Gut zu wissen, dass es ein 14 tägiges Widerrufsrecht gibt. http://www.brindlinger.at/versicherungen.html
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Ballon von Uta, 15.08.2016, 09:58 Uhr
Ist es nicht vielmehr so, dass die Garantieversicherung ein Drei-Personen-Verhältnis abbildet? Der Händler ist Garantiegeber / Versicherungsnehmer und nicht Vermittler? Der Käufer ist der Garantienehmer und die Versicherung der Versicherer. Für mich doch ein deutlicher Unterschied. Eine reine... » Weiterlesen
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