Leserkommentar zum Artikel

Neu: Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei für Facebook/Instagram-Datenschutzerklärung

Erst war da die gute Nachricht: Ja, es gibt ein Leben nach dem EuGH-Urteil in Sachen Datenschutz auf Facebook bzw. anderen social-media-Plattformen – denn hierzu hatten wir den Betroffenen umgehend eine maßgeschneiderte Datenschutzerklärung für Facebook und Instagram zur Verfügung gestellt. Dann die schlechte Nachricht: Die Einbindung der Texte ist komplex - die Plattformen sehen eine Verlinkung dieses Textes auf eine externe Seite vor. Die Lösung hierfür: Der Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei – die Datenschutzerklärung wird auf dem Server der Kanzlei gehostet und darauf kann aus dem user-Account verlinkt werden.

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Beitrag von Ingo Köhler
04.08.2018, 07:44 Uhr

Hallo

bisher konnte man auf die Impressum und Datenschutz zur eigenen Seite durch einen Link verweisen.

Ist es mit der neuen Reglung nun nicht mehr Rechtskonform?

Liebe Grüße

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