Leserkommentar zum Artikel

FAQ: zum neuen EuGH-Urteil zur gerichtlichen Zuständigkeit in Verbrauchersachen

Nach einem neuen Urteil des EuGH (Urteil vom 6.9.2012, Az. C-190/11) kann ein Verbraucher, der als Käufer bei einem gewerblichen Verkäufer etwas im europäischen Ausland gekauft hat, diesen auch dann vor einem Gericht in seinem eigenen Heimatland verklagen, wenn der Vertrag nicht im Wege des Fernabsatzes geschlossen worden ist. Die IT-Recht Kanzlei beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesem Urteil.

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Kfz Kauf

Beitrag von günter baro
27.11.2017, 20:38 Uhr

Der Anwalt eines Händler, gegen den eine Klage und ein Versäumnisurteil wegen Rücktritt vom Kauf eines defekten Fahrzeuges erging, bestreitet nun im Einspruch die internationale Ausrichtung. Den Händler konnte ich aber über eine ...com Webadresse finden und habe seine internationale Telefonnummer von der Homepage und die dort vorhandene Anfahrtsskizze benutzt. Gilt das nicht als internationale Ausrichtung?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Nachfrage von Kim Lange, 26.08.2016, 08:43 Uhr

    Hallo, was fällt denn alles unter gewerblichen Händler? In meinem Fall habe ich ein Problem mit einem in Ungarn sitzenden Zahnarzt der natürlich gewerblich arbeitet, er macht ja Gewinn, und der explizit Verbraucher aus anderen EU Staaten anspricht. Kann ich ihn nun vor einem deutschen Gericht... » Weiterlesen

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