Leserkommentar zum Artikel

Facebook Custom Audience: Vereinbar mit Datenschutzrecht?

Bereits im Jahr 2016 hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) stichprobenartig mehrere Unternehmen hinsichtlich ihrer Verwendung von Facebook Custom Audience überprüft. Im Mittelpunkt standen dabei Facebook Custom Audience über die Kundenliste und das Pixel-Verfahren. Auch in diesem Jahr bleiben die umstrittenen Marketing-Tools im Fokus der Datenschützer. Uns liegt nun ein Schreiben vor, in dem sich das BayLDA zur rechtlich zulässigen Nutzung beider Dienste positioniert. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie das BayLDA die Facebook-Tools datenschutzrechtlich einordnet und wie eine rechtskonforme Nutzung möglich ist.

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Herr

Beitrag von Robin
07.11.2017, 14:15 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stehe in Kontakt mit mehreren Ecommerce nutzern innerhalb der EU und wir stellen uns die Fragen, inwiefern die konforme Implementierung von Opt-in / Opt-Out -Möglichkeiten genau abläuft. 99% der von uns betrachteten anderen großen Online-Website innerhalb der EU verwenden folgenden Hinweis auf Ihrer Website: "Durchs Browsen auf unserer Website stimmen Sie zu, dass ...." . Diese Seiten benutzen alle Facebook-Pixel und sammeln dadurch persönliche Daten ihrer Nutzer. Reicht dieser Satz aus, oder muss tatsächlich ein aktiver opt-in geschehen, durch den auch erst der Pixel aktiviert wird, was maßgeblich analytische Ergebnisse verzerren würde und die Nutzererfahrung maßgeblich beeinträchtigt. Ich würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen, vielen Dank.

LG Robin Ansorge

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