Artikel zum Thema „Gegenstand, Von, Abmahnungen“

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Spiel mit dem Feuer: Abmahnung wegen fehlender Kennzeichnung beim Verkauf von Feuerzeugen

Es scheint ein neuer Stern am Abmahnhimmel aufgetaucht zu sein – jedenfalls liegen allein der IT-Recht Kanzlei einige der offensichtlich zahlreichen Abmahnungen der BZfM GmbH aus Hannover vor. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf der fehlenden bzw. fehlerhaften Kennzeichnung beim Verkauf und der Bewerbung von Feuerzeugen.

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Thinking BIG: Markenabmahnung wegen Verletzung der Marke BIGtec auf Amazon

Der IT- Recht Kanzlei liegt eine markenrechtliche Abmahnung im Auftrag von Herrn Michael Rudel wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen durch die Verwendung der Marke BIGtec für die Klassen 9 und 35 vor. Nach unserer Recherche ist die Marke „BIGtec“ tatsächlich eingetragen – aber als Wort/Bildmarke.

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Mensch ärgere dich: Markenabmahnung wegen Verletzung der Marke Mensch ärgere dich nicht

Der IT- Recht Kanzlei liegt eine markenrechtliche Abmahnung im Auftrag Schmidt Spiele GmbH wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen durch die Verwendung des Zeichens "Mensch ärgere dich nicht" vor. Nach unserer Recherche ist die Marke „Mensch ärgere dich nicht“ für das bekannte Brettspiel tatsächlich als Wortmarke eingetragen und steht in Kraft.

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YOU and Me and no one else: Markenabmahnung wegen Verletzung der Marke YOU & ME

Der IT- Recht Kanzlei liegt eine markenrechtliche Abmahnung im Auftrag von Herrn Jean Paul Lisock wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen durch die Verwendung des Zeichens YOU & ME vor. Nach unserer Recherche ist die Marke „YOU & ME“ tatsächlich als Wort- und Wort/Bildmarke eingetragen und steht in Kraft.

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Online-Streitschlichtung verwirrt Händler – FAQ mit allen Fragen und Antworten

Die Deadline 9. Januar 2016 wühlt derzeit unzählige Online-Händler auf. Viele Fragen sich, ob sie von der Online-Streitschlichtung und den damit einhergehenden neuen Informationspflichten betroffen sind und wenn ja, was sie bis zu diesem Datum konkret tun müssen. Unterschiedliche Informationen kursieren im Netz, manchmal werden dadurch eher neue Fragen aufgeworfen als alte Frage beantwortet. Zur allgemeinen Verwirrung trägt vor allem bei, dass zwei getrennte Gesetze – eine EU-Verordnung und ein deutsches Gesetz – bei der Diskussion in einen Topf geworfen werden. Besondere Irritationen hat zudem die Information hervorgerufen, Online-Händler müssten auf eine Website verlinken, die es gar nicht gäbe – stimmt tatsächlich nicht, die Website gibt es. Die IT-Recht Kanzlei hat nicht nur diese, sondern gleich eine ganze Reihe der zuletzt hierzu aufgekommenen Fragen gesammelt und beantwortet sie umfassend, verständlich und dennoch möglichst knapp in einer großen FAQ.

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Neue Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung ab dem 09.01.2016 – Abmahnung vermeiden!

Alles neu macht der Januar: Online-Händler müssen ab dem 09.01.2016 eine neue Informationspflicht erfüllen, welche Art. 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 zwingend vorsieht. Online-Händler haben die neue Informationspflicht auf ihren Webseiten und Marktplatzpräsenzen zu erfüllen und sollten im Interesse einer maximalen Rechtssicherheit zudem ihre Rechtstexte auf den aktuellsten Stand bringen. Übrigens: Entgegen anderslautender Berichte im Internet kann der Onlinehändler seine „Verlinkungspflicht“ bereits jetzt erfüllen.

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Akt, Erotik oder Pornographie? Der Jugendschutz bei sexuellen Inhalten im Internet - Teil 1

Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet in einer zweiteiligen Serie die Fragen nach der jugendschutzrechtlichen Abgrenzung der Begriffe Akt, Erotik und Pornographie im Internet. Der Beitrag setzt sich mit den rechtlichen Vorgaben in Bezug auf das Verbreiten von sexuellem Inhalt im Internet auseinander und zeigt, welche Schutzmaßnahmen für das Verbreiten derartigen Sexual Contents gesetzlich vorgesehen ist. Der Artikel richtet sich an Webseitenbetreiber und Online-Händler gleichermaßen, welche jugendschutzrechtlich relevante Inhalte im Internet veröffentlichen.

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der SVH-Store GmbH durch RA Peter Dettmar

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma SVH-Store GmbH vor, vertreten durch RA Peter Dettmar. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung der Firma SVH-Store GmbH in unserem Beitrag.

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AGB, Widerrufsbelehrung und Pflichtinformationen: rechtssicheres Anbieten auf eBay-Kleinanzeigen

Das Inseratsportal „ebay-Kleinanzeigen“ erfreut sich aufgrund vielseitiger Verhandlungsmöglichkeiten nicht nur bei Käufern zunehmender Beliebtheit, sondern stellt auch für gewerbliche Anbieter vermehrt eine kostengünstige und umsatzstarke Alternative zur klassischen Auktionsplattform der Mutter „eBay“ dar. Der beschränkte Gestaltungsspielraum der Inserate konfrontiert Händler aber immer öfter mit rechtlichen Unsicherheiten bei der Umsetzung der diversen Informationspflichten des Fernabsatzes sowie mit Problemen des wirksamen Einbezugs von AGB. Weil die steigende Resonanz des Vertriebskanals aktuell viele Wettbewerbshüter auf die Anzeigen aufmerksam werden lässt, soll in diesem Beitrag dargestellt werden, wie und unter welchen Voraussetzungen ein rechtssicheres Anbieten auf eBay-Kleinanzeigen möglich wird.

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Müssen Auslandsversandkosten zwingend im Voraus angegeben werden?

Viele Online-Händler versenden ihre Waren auch ins Ausland. Dabei kommt es immer wieder zu Abmahnungen wegen nicht ausreichender Versandkostenangaben. Aber stellt die fehlende Information zu Auslandsversandkosten wirklich einen Wettbewerbsverstoß dar?

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Nutzungsbedingungen bei eBay-Kleinanzeigen: Worauf müssen Nutzer achten?

Die Website eBay-Kleinanzeigen ist ein beliebtes Portal, um Waren insbesondere auf lokaler Ebene zu vermarkten. Wie es funktioniert und welche Regeln dabei auch von privaten Nutzern beachtet werden müssen, lesen Sie im folgenden Beitrag.

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Stationärer Handel: Verkaufsratgeber

Der stationäre Handel bewegt sich nicht auf rechtsfreiem Terrain. Auch in Ladengeschäften haben Unternehmer spezifische Informations- und Handlungspflichten zu befolgen und müssen für eine rechtssichere Tätigkeit einige juristische Hürden nehmen. Rechtskonforme AGB, die Einhaltung von Verbraucherschutz- und Lauterkeitsrechtsnormen sowie die Umsetzung von produktspezifischen Kennzeichnungsvorgaben bilden im stationären Handel die Grundlage für einen erfolgreichen Geschäftsbetrieb. Der aktuelle Ratgeber der IT-Recht Kanzlei befasst sich deshalb mit den wesentlichen gesetzlichen Anforderungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen, die es für den ordnungsgemäßen Betrieb von Ladengeschäften zu beachten gilt.

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Vorsicht Baustelle: Markenabmahnung wegen Verletzung der Marke Flex bei Werkzeugen

Der IT- Recht Kanzlei liegt eine markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der Flex-Elektrowerkzeuge GmbH wegen angeblicher Marken- und Wettbewerbsrechtsverletzungen durch die Verwendung der Marke Flex für Werkzeuge vor. Nach unserer Recherche ist die Marke „Flex“ tatsächlich eingetragen und steht in Kraft.

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IHK warnt eBay-Händler vor IDO-Abmahnungen

Leider erleben gerade eBay-Händler im Augenblick eine neue Abmahnwelle, da der IDO (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.) bereits seit einiger Zeit vor allem gegen Händler auf der beliebten Verkaufsplattform eBay wegen Wettbewerbsverstößen mittels Abmahnung vorgeht. Aktuell warnt sogar die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein in einer Pressemitteilung vor den Abmahnungen des IDO. Lesen Sie mehr.

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Ungezogen angezogen: Markenabmahnung wegen Verletzung der Marke Empressia bei Damenunterwäsche

Der IT- Recht Kanzlei liegt eine markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der Empressia GmbH wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen durch die Verwendung der Marke Empressia für Damenunterbekleidung vor. Nach unserer Recherche ist die Marke „Empressia“ tatsächlich eingetragen – ua.für die Klasse 25.

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A business with no sign is a sign of no business: Sinn und Zweck einer Markenanmeldung

Wenn ein Unternehmer einen Namen bzw. ein sonstiges Zeichen für geschäftliche Zwecke zur Kennzeichnung seiner Produkte nutzt, kann sich mit der Zeit das Kennzeichen zu einem wichtigen Vermögensgegenstand entwickeln, der den Wert des Unternehmens immens steigert.Um also zu vermeiden, dass die Konkurrenz sich durch Verwendung des Kennzeichens an dem eigenen Erfolg bereichert, muss die eigene Marke geschützt werden. Dies gelingt etwa durch Anmeldung und Eintragung der Marke, womit ein ausschließliches Recht an dem Namen bzw. dem Zeichen, entsteht, welches dem Markeninhaber ermöglicht, gegen andere Marktteilnehmer, die das Markenrecht verletzen, vorzugehen.

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Achtung: Markenabmahnung wegen Verletzung der Marke BRUBAKER

Der IT- Recht Kanzlei liegt eine markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der Brubaker Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen durch die Verwendung der Marke BRUBAKER vor. Nach unserer Recherche ist die Marke BRUBAKER tatsächlich mehrfach eingetragen.

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Wenig königlich: Markenabmahnung wegen Verwendung des geschützten Wittelsbacher Wappens

Der IT- Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung im Auftrag der Firma Schloss Kaltenberg Königliche Holding und Lizenz KG wegen angeblicher Verletzungen der Marke "Wittelsbacher Wappen" vor. Nach unserer Recherche existiert tatsächlich eine nationale Bildmarke für diverse Bereich. Da das Markenzeichen hier als Dekoration genutzt wurde ist unserer Auffassung nach die Rechtslage hier ganz so eindeutig.

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Abmahnung innowatt24 GmbH & Co KG: Widerrufsformular ohne Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma innowatt24 GmbH & Co KG vor, vertreten durch die Kanzlei Möhlmann und Pelinski. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf einer fehlenden Widerrufsbelehrung. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung der Firma innowatt24 GmbH & Co KG in unserem Beitrag.

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Abmahnung Lydia Teiz: Grundpreis, Versandkosten und mehr

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Frau Lydia Teiz vor, vertreten durch die Kanzlei Reinhart Kober Großkinsky. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf von fehlenden Grundpreisangaben, der Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, fehlende Angabe zu den anfallenden Versandkosten und ein angeblich fehlendes Muster-Widerrufsformular.Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung der Frau Lydia Teiz in unserem Beitrag.

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