Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
branchbob
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping-Marktplatz
eBay
eBay B2B
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Fairmondo.de
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage (kein Verkauf)
Homepages
Hood
Hosting-B2B
Hosting-B2B-B2C
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kauflux
Kleinanzeigen.de
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento 1 und Magento 2
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Mädchenflohmarkt
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shopgate
shopify
Shopware
Shpock+
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
TikTok-Präsenzen
Tumblr
Twitch
Twitter
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
webador
Werky
Wix
WooCommerce
WooCommerce German Market
WooCommerce Germanized
WordPress
Wordpress-Shops
wpShopGermany
Xanario
XING
xt:Commerce
YouTube
Zen-Cart
ZVAB
von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)

KG Berlin: Widerrufsfrist von 4 Wochen bei eBay ist wettbewerbswidrig

News vom 29.06.2007, 00:00 Uhr | Keine Kommentare

Das KG Berlin entschied mit Beschluss vom 26.06.2007, dass eine Belehrung über eine Widerrufsfrist von vier Wochen bei Verkäufern bei eBay wettbewerbswidrig sei.

Diese fehlerhafte Belehrung sei auch geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigenMarktteilnehmer i.S.d. § 3 UWG nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Ein Bagatellverstoß liege gerade nicht vor.

Begründung des Gerichts:

"Es liegt hier kein Bagatellverstoß vor, vielmehr werden durch die Angabe einer verkürzten Widerrufsfrist zumindest für die Verbraucher wesentliche Belange berührt. Der Senat verkennt nicht, dass die Verkürzung sich nur auf wenige Tage beschränkt. Trotzdem ist die Frist vom Gesetzgeber zum Schutze der Verbraucher auf einen Monat festgesetzt worden, so dass auch eine Verkürzung von wenigen Tagen zu einem erheblichen Nachteil für den Verbraucher führt, da die Gefahr besteht, dass dieser aufgrund der fehlerhaften Belehrung zur Länge der Widerrufsfrist seine gesetzlich gegebenen Widerrufsrechte nicht wahrnimmt.

Insoweit besteht eine hohe Nachahmungsfahr. Die Antragsgegnerin hat sich im Übrigen auch uneinsichtig gezeigt."

Banner Unlimited Paket

Fazit

Das Gericht scheint es der Antragsgegnerin also zu verübeln, dass diese sich "uneinsichtig" gezeigt hat...

Im Folgenden sei noch auf die folgende kleine Rechtsprechungsübersicht (betreffend eBay) hingewiesen:

 

Achtung: Um sicher zu gehen hat jeder Online-Händler, der auf der Internetplattform eBay aktiv ist, dem Verbrauchern eine einmonatige Widerrufsfrist einzuräumen. Dasselbe gilt auch für die Internetplattform amazon.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
knipseline / PIXELIO

Besucherkommentare

Bisher existieren keine Kommentare.

Vielleicht möchten Sie der Erste sein?

© 2005-2023 · IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller