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Gutes Zeichen: Initiative Fairness im Handel mit über 26.000 Mitgliedern

03.08.2022, 17:38 Uhr | Lesezeit: 5 min
Gutes Zeichen: Initiative Fairness im Handel mit über 26.000 Mitgliedern

Die Initiative Fairness im Handel der IT-Recht Kanzlei ist mittlerweile schon 6 Jahre alt. Und hat eine tolle Entwicklung hinter sich: Mittlerweile haben sich über 26.000 Mitglieder der Initiative angeschlossen - Tendenz steigend. Wachstum ist gerade für eine solche Initiative essentiell, denn je mehr Händler mitmachen, desto leichter kann das Abmahnunwesen eingebremst werden...

Rückblick: Am Anfang war...

Seit nunmehr über 20 Jahren bietet die IT-Recht Kanzlei Beratung für Online-Händler im Bereich E-Commerce an. Die Kanzlei ist quasi mit dem E-Commerce groß geworden. Dadurch konnte über die Jahre ein hoher Spezialisierungsgrad erreicht werden.

Weit über 50.000 Händler nutzen mittlerweile die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei. Sie ist damit einer der Marktführer auf dem Gebiet der dauerhaften rechtlichen Betreuung von Online-Händlern. Das Wachstum der Anzahl der betreuten Internetpräsenzen war in den letzten Jahren enorm – die Anzahl der Händler, die die IT-Recht Kanzlei damit erreichen kann, war zu keinem Zeitpunkt höher als heute.

Mitverantwortlich für das starke Wachstum war und ist die stark frequentierte Kanzlei-Homepage: Über 550.000 Interessenten nutzen sie aktuell jeden Monat um dort Infos rund um das Thema E-Commerce zu finden.

Dabei informieren wir nicht nur über diverse Urteile, sondern bieten juristischen Sachverhalt mundgerecht aufbereitet mit konkreten Tipps und Vorschlägen. Die dargestellten Inhalte informieren nicht nur, sondern sie geben auch Ratschläge und Anleitungen - vor allem für Online-Händler.

Zudem hat die Kanzlei in den letzten Jahren ihr Partnernetzwerk stark ausgebaut und ist damit in der E-Commerce-Szene tief verwurzelt.

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Logische Konsequenz: Die Initiative „Fairness im Handel“

Da lag es nicht fern die Initiative „Fairness im Handel“ zu gründen.

Durch die enge Bindung an ihre Mandanten ist die Kanzlei immer nah dran an den Bedürfnissen der Händler. Durch den Support von mittlerweile über 50.000 Händlern bekommt man schnell mit, was rechtlich relevant ist und wie Probleme praxisorientiert zu lösen sind. Schnell stellt sich dann raus, dass Abmahnungen DAS Schreckgespenst der Händler sind.

Der Abmahn-Markt ist seit Jahren sehr umtriebig und es hat nicht den Anschein, dass sich dieser Trend in absehbarer Zeit ändert. Zwar gibt es schon seit Dezember 2020 Unterstützung vom Gesetz gegen das Abmahnunwesen - doch damit sind bis heute die Abmahnungen leider nicht verschwunden, nur die Abmahnthemen und die Abmahner haben sich leicht gewandelt.

Es bleibt also vorerst dabei: Eine Abmahnung ist und bleibt für Händler eine reale Bedrohung: Händler müssen zur Beratung einen Anwalt aufsuchen und diesen oft teuer bezahlen. Und sie müssen die Abmahnkosten tragen – zumindest sofern die Abmahnung berechtigt war. Da kann, je nach Umfang der Abmahnung, wegen der doch hohen Gegenstandswerte im Wettbewerbsrecht schon ein beträchtlicher Betrag zusammenkommen. Und vor allem lenkt es den Händler von dem ab, was er eigentlich tun sollte: Verkaufen.

Die Gründung der Initiative Fairness im Handel war daher ein konsequenter Schritt – denn hierbei geht es genau darum:

  • Verzicht auf sofortige Abmahnung und vorrangiger Ausspruch kostenfreier Warnung
  • Abmahnung nach Ablauf von Anstandsfrist bleibt aber möglich

Es ist also nichts verloren - die Initiative kommt nur dem bevor, was Händler uns gegenüber oft so formuliert haben: „Hätte sich der denn nicht erstmal an uns wenden können, bevor er abmahnt?“.

Keine Kosten und Risikoreduzierung: Darum lohnt eine Teilnahme für den Händler!

Ganz einfach - deswegen:

  • Kostenfreie Teilnahme und Erledigung von Beanstandung: Die Teilnahme an dieser Gemeinschaft ist mit keinerlei Kosten verbunden und kann jederzeit beendet werden.
  • Reduzierung des Abmahnrisikos: Als Mitglied einer starken Gemeinschaft kann das Abmahnrisiko signifikant reduziert werden.

Da zeigt sich: Alle Zeichen sollen hier auf Abmahnvermeidung stehen - und das ganz ohne Kosten!

Tipp für unsere Mandanten: Wir stellen ein Muster für ein „Warnschussschreiben“ zur Verfügung, das von Teilnehmern unserer Initiative „Fairness im Handel“ genutzt werden kann, um andere Teilnehmer der Initiative über bei diesen festgestellte Verstöße zu informieren.

Ein starkes Zeichen - ein gutes Signal

Was hier nicht unerwähnt bleiben sollte: Das Fairness-im-Handel-Logo ist v.a. dokumentiertes Fairplay.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei, die den Teilnahmebedingungen der Initiative zugestimmt haben, können mit 1 Zeichen sagen, was Worte beschreiben würden als: Hier handelt es sich um einen fairen Händler!

Logo Fairness im Handel

Das einprägsame Logo der Initiative, bestenfalls in Ihrem Impressum (oder prominent im Header und/oder Footer Ihrer Website) hinterlegt, schafft Vertrauen und zeigt wie wichtig dem Händler Fairplay ist - und das wirkt sich auch indirekt auf die Kundenbeziehungen aus. Eine Win-win-Situation sozusagen.

Ausführliche Infos zu der Initiative "Fairness im Handel" finden Sie hier oder als Mandant der IT-Recht Kanzlei im Mandantenportal.

Apropos: Abmahnungen vermeiden - durch professionellen "Abmahnradar" der IT-Recht Kanzlei

Weil wir gerade beim Thema sind: Auch bei dem Rechtstexte-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei geht es vornehmlich um die Vermeidung von Abmahnungen. Denn wer stets aktuelle und damit rechtssichere Rechtstexte wie AGB, Widerrufsbelehrung oder Datenschutzerklärung verwendet, der gibt Abmahnern in diesem Bereich keine Chance. Denn seit Jahren werden regelmäßig fehlerhafte Rechtstexte, hierbei vornehmlich AGB, aber zunehmend seit Umsetzung der DSGVO auch die Datenschutzerklärung, abgemahnt.

Im Rahmen unserer Schutzpakete bieten wir nicht nur Rechtstexte sowie zahlreiche Handlungsanleitungen und Muster an. Vielmehr informieren wir unsere Mandanten in unseren regelmäßig versendeten Update-Service-Newslettern auch gezielt über aktuelle Abmahnthemen und gesetzliche Neuerungen - leicht verständlich formuliert und übersichtlich zusammengefasst.

Wer unsere Newsletter bezieht, ist gewarnt und kann insoweit ein unnötiges Abmahnungsrisiko vermeiden.

Und übrigens: Die IT-Recht Kanzlei hat den Abmahnradar mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. So gibt's wirklich keine Ausreden mehr. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:

Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.


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