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AGB für eBay-Kleinanzeigen: um Regelungen für Reparaturleistungen erweitert

05.08.2019, 17:28 Uhr | Lesezeit: 2 min
AGB für eBay-Kleinanzeigen: um Regelungen für Reparaturleistungen erweitert

Die IT-Recht Kanzlei hat ihre Schutzpakete für eBay-Kleinanzeigen erweitert und stellt im Rahmen der enthaltenen AGB nunmehr auch Regelungen für Reparaturleistungen bereit. Diese sind für Unternehmer von Relevanz, die Ihren Kunden neben der Lieferung von Waren auch die Erbringung von Reparaturleistungen anbieten.

Viele Unternehmer, die über eBay-Kleinanzeigen den Verkauf von Waren anbieten, bieten Ihren Kunden daneben auch die Erbringung von Reparaturleistungen an. Dies gilt insbesondere für Unternehmer, die Produkte aus dem Bereich „Hardware“ oder „Mobilfunk“ anbieten und solche Artikel bei Bedarf auch reparieren. Auch insoweit sind aus rechtlicher Sicht einige Punkte zu beachten, die zweckmäßigerweise in den AGB des Anbieters geregelt sein sollten. Hierzu zählen etwa die folgenden Punkte:

  • Erfüllungsort der Reparaturleistung
  • Einschaltung von Subunternehmern
  • Mitwirkungspflichten des Kunden
  • Kosten- und Gefahrtragung bei Versand der zu reparierenden Sache
  • Kosten- und Gefahrtragung bei Rückversand der zu reparierenden Sache
  • Mängelhaftung

Vorgenannte Punkte werden ab sofort von den AGB der IT-Recht Kanzlei im Rahmen der Schutzpakete für eBay-Kleinanzeigen berücksichtigt, sofern der Mandant bei der Konfiguration seiner AGB im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei eine entsprechende Auswahl trifft. Zudem erhält der Mandant hierzu auf Anfrage eine Widerrufsbelehrung, die sowohl für Verträge über Warenlieferungen als auch für Verträge über Dienstleistungen geeignet ist.

Sie interessieren sich für die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei? Wir beraten Sie gerne!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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