Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten
In den vergangenen Jahren wurde Grapefruitkernextrakt als Universalmittel bei allerlei Erkrankungen und körperlichen Leiden angepriesen. Leider hält dieser Extrakt nicht ganz das, was er verspricht, und von staatlicher Seite wurde auch schon vor diesem Präparat gewarnt. Das Anbieten von Grapefruitkernextrakten in Onlineshops führt daher zu unkalkulierbaren wettbewerbsrechtlichen Risiken.
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Grapefruitkernextrakte (GKE) werden mit Hilfe von Lösungsmitteln aus zerkleinerten Grapefruitkernen gewonnen, die als Abfallprodukt in der Nahrungsmittelindustrie anfallen. Der Extrakt soll insbesondere antimikrobielle und antimykotische Wirkungen haben, also gegen Bakterien- und Pilzbefall helfen. Ein genauer Wirkmechanismus ist dabei jedoch nicht bekannt.
Ernstzunehmende wissenschaftliche Erkenntnisse deuten jedoch darauf hin, dass die Wirkung gar nicht auf Inhaltsstoffen der Grapefruitkerne beruht, sondern auf den chemischen Zusätzen Benzethoniumchlorid und Triclosan. Letztere werden dem Extrakt häufig als Konservierungsmittel beigemischt, und zwar gerade weil sie eine antimikrobielle Wirkung aufweisen. Insbesondere Benzethoniumchlorid weist jedoch diverse schädliche Nebenwirkungen auf, sodass Produkte mit diesem Zusatz nicht als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden dürfen. Schon 1998 hatte das damalige Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) generell von der Verwendung von Produkten, die Grapefruitkernextrakte enthalten, gewarnt.
Abmahnungen
Der IT-Recht Kanzlei München liegen Abmahnungen vor, die den Vertrieb von Grapefruitkernextrakten als Nahrungszusatz betreffen. Als Grund angeführt wird insbesondere der Umstand, dass der Extrakt den chemischen Zusatz Benzethoniumchlorid enthält und somit ein nicht sicheres Lebensmittel ist. Diesem Argument ist letztlich nicht beizukommen – Produkte, die diesen Stoff tatsächlich enthalten, müssen vom Markt.
Umgehungsversuche
Aber so vielfältig wie die Abmahngründe sind, so vielfältig sind auch die Versuche, Abmahnungen zu vermeiden und die Kundschaft trotzdem zu erreichen. Ein findiger Versuch etwa besteht darin, das Produkt einfach neu zu kategorisieren – schon wird aus einem Lebensmittelzusatz ein Reinigungsmittel, welches Benzethoniumchlorid enthalten darf. Wird dabei auch noch der alte Produktname beibehalten, bleibt das Produkt über Google für den Kunden auffindbar. Mit dieser Methode wurde z.B. Stevia jahrelang als Badezusatz vertrieben, bis es letztendlich als verkehrsfähiger Lebensmittelzusatzstoff zugelassen wurde.
Aber Vorsicht! Diese Methode scheidet für Händler in der Regel aus, da hierzu die Verpackung und insbesondere auch die Etikettierung komplett umgestellt werden müssen. Wird das GKE-haltige Produkt einfach nur im Webshop anders benannt und unter einer anderen Produktkategorie eingeordnet, weist das Etikett in der Regel dennoch auf eine Verwendung als Nahrungszusatz hin – die Gefahr einer Abmahnung ist somit überhaupt nicht gebannt.
Kommentar
Die Grapefruitkernextrakte scheinen sich in die lange Reihe von Wundermittelchen einzureihen, über die auf dieser Seite schon berichtet wurde. Ein gravierender Unterschied besteht jedoch: Während viele Produkte aus dem Bereich Wellness und Gesundheit trotz intensiver Werbung keine nachweisbare Wirkung haben, kommt bei Grapefruitkernextrakten eben noch das zusätzliche Problem dazu, dass der Zusatz Benzethoniumchlorid nachweislich eine gesundheitsschädliche Wirkung hat. Aus gesundheitlicher Perspektive dürften GKE-Produkte also tatsächlich eher bedenklich als förderlich sein. Und gerade aus diesem Grunde sollten Händler sich des juristischen Risikos bewusst sein, das diesen Produkten anhaftet, und im Zweifel GKE aus ihrem Sortiment entfernen.
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73 Kommentare
Hat der Harich GKE eine chemische Konservierung?
Nein! Das Argument, dass jeder Fruchtextrakt eine Konservierung benötigt, wird insbesondere von der Pharmaindustrie gern ins Spiel gebracht. Das ist im Normalfall durchaus richtig, doch beim Dr. Harich GKE ist dies nicht der Fall.
Durch das patentierte Extraktionsverfahren von Dr. Harich werden sämtliche Inhaltsstoffe bis auf das höchstmögliche Quantum aus den Grapefruitkernen und -membranen extrahiert und im Stabilisierungs- und Reaktionsprozess molekular in einen neuen ganzheitlichen Komplex umgewandelt. Die Mindesthaltbarkeit (shelf life) des so gewonnenen, rein pflanzlichen Extrakts liegt im Schnitt bei etwa 6-8 Jahren, benötigt also keine weitere Konservierung, weil dieser bereits in-sich-selbst-konserviert ist.
Keine Einnahmeempfehlungen, Hinweise für den Dr. Harich GKE?
12 Jahre lang (von 1997 bis Ende 2009) wurde CITROSEPT mit dem Dr. Harich GKE in der EU offiziell als Nahrungsergänzungsmittel mit Einnahmeempfehlung verkauft. Es gab ständige Kontrollen und Untersuchungen durch die Lebensmittel- und Gesundheitsbehörden und der Extrakt wurde in den 12 Jahren nie beanstandet (diese Aussage stellt keine Propaganda in irgendeiner Weise dar, sondern ist ein nachweisbares Faktum). Doch seit 2009 ist es aufgrund der NEM-Verordnung in der EU nicht mehr erlaubt, CITROSEPT weiterhin als Verzehrprodukt oder als Nahrungsergänzungsmittel zu verkaufen. Wir weisen hier ausdrücklich noch einmal darauf hin, dass CITROSEPT keine entsprechende EU-Zulassung als NEM-Produkt, als Medizin-Produkt oder als Biozid-Produkt besitzt und daher auch nicht derartig angepriesen, verkauft oder verwendet werden darf.
Was sind "Grapefruitkernextrakt-Imitate"?
Wie früher schon mehrfach ausgeführt, ist nicht überall wo "Grapefruitkernextrakt" draufsteht, auch tatsächlich der echt bittere GKE von Dr. Harich enthalten. Selbst wenn in der Anpreisung oder auf dem Etikett irgendwo Dr. Harich als Entdecker von GKE draufsteht, ist jedoch in den wenigsten Fällen auch tatsächlich der mit seinem Verfahren hergestellte bittere GKE enthalten.
Als „GKE-Imitate“ haben wir in der Vergangenheit zusammenfassend all jene Extrakte bezeichnet, die keine bzw. nur sehr wenige oder keine Bitterstoffe enthalten und deswegen auch nicht-bitter sind. Denn gerade die Bitterstoffe bilden ja die Besonderheit des Dr. Harich GKE.
Sind chemische Konservierungsmittel im Dr. Harich GKE?
Nach dem Boom um den Dr. Harich GKE aus den USA am Ende der 90er Jahre in Europa, kam man auch in verschiedenen Ländern der EU auf die Idee, alternativ bzw. als Konkurrenz zum Dr. Harich GKE, einen eigenen EU-GKE auf den Markt zu bringen. Dazu begann man in verschiedenen Chemie-Instituten und Unternehmen in Deutschland, mit der Herstellung und Erforschung eines eigenen EU-GKE (die Namen sind uns bekannt, um zeit- und kostenintensive Auseinandersetzungen zu vermeiden, verzichten wir jedoch auf die Nennung von Namen oder Orten).
So wurde als erstes mit einer herkömmlichen und allgemein üblichen pharmazeutischen Extraktionsmethode (Lösung / Auszug) sogleich ein eigener GKE hergestellt. Dieser selbst hergestellte Extrakt diente und dient auch heute noch als Mustervorlage für das Modell: „So muss Grapefruitkernextrakt sein“. Dieser Extrakt ist kaum bitter, da nur ganz wenige Bitterstoffsubstanzen wie Naringin herausgelöst werden, aber ansonsten ist dieser sehr süß aufgrund des Glyzerins.
Dieser "Musterextrakt" diente als Vorlage für die weitere Forschung zu Vergleichszwecken. Mittels moderner Untersuchungsmethoden wie der Massenspektrometrie wurden alle auf dem Markt befindlichen GKE-Produkte anhand dieser Vergleichsvorlage untersucht (damals waren ausschließlich nur Dr. Harich GKE Produkte unter verschiedenen Markenbezeichnungen, wie CITROSEPT, CITRICIDAL, Nutribiotic, etc. auf dem Markt). Bei diesem Vergleich stellte man fest, dass in ausnahmslos allen Extrakten von Dr. Harich tatsächlich doch „bittere Fremdstoffe“ enthalten waren, die im selbst hergestellten EU-Musterextrakt nicht vorhanden waren.
Da man bei diesen Forschungsarbeiten scheinbar weder über das bereits vorhandene US-Patent von Dr. Harich informiert war und sich in Folge auch nicht um den so gewonnenen Bitterstoffkomplex bzw. die differente Extraktionsmethode von Dr. Harich kümmerte (beschrieben in Frage 3), ging man unmittelbar davon aus, dass der Hersteller des Harich Extrakts wohl etwas beigefügt hätte, wie z. B. ein starkes chemisches Mittel zur Konservierung oder ähnliches. Denn im eigenen Musterextrakt war ja nicht mal ansatzweise etwas derartig "Fremdes" zu finden bzw. dieser hatte auch keine in-sich-selbst-konservierende Eigenschaft. Wie früher schon beschrieben, fehlt einem "normalen" GKE nämlich der mit dem Verfahren von Dr. Harich gewonnene Komplex an Bitterstoffen, der jedoch charakteristisch ist für den bitteren GKE. Da diese "neue" Substanz im selbst hergestellten EU-GKE nicht vorhanden war, wurde diese Substanz gar nie als Bestandteil des Dr. Harich GKE in die Betrachtung miteinbezogen. Im Gegenteil, man vermutete sogleich einen Fremdstoff, bzw. dass der Hersteller vermutlich wohl chemische Mittel zur Konservierung des Extrakts beigefügt hätte.
Und man begann somit, ganz konsequent nach chemischen Konservierungsmitteln in den Dr. Harich GKE zu suchen und die Ergebnisse mit den vorhandenen Laborparametern von bereits bekannten Konservierungsmitteln und ähnlicher Substanzen zu vergleichen. Es war erstaunlich, welche Substanzen dabei anfangs „identifiziert“ bzw. „gefunden“ wurden. In verschiedenen Mitteln hätte man immens große Mengen von chemischen Substanzen „identifiziert“, insbesondere von Methylparaben, Benzalkoniumchlorid oder vom hochgiftigen Benzethoniumchlorid (hier waren es gar bis zu 20 Prozent !!!), dass sich uns nur noch die Haare sträubten bzw. die AnwenderInnen eines solchen Mittels wohl umgehend mit schwersten bzw. tödlichen Vergiftungen im Spital gelandet wären.
Denn im Gegensatz zu diesen „Anschuldigungen“, (die leider immer noch im Internet als "Beweise" herum geistern und offenbar auch einer "Wahrheitsfindung" dienen sollen) gab es bei sachgemäßer Anwendung, und selbst bei extremer Überdosierung, niemals Personen die Vergiftungserscheinungen hatten und schon gar nicht, dass Personen deswegen zum Arzt oder ins Krankenhaus mussten (wir beziehen uns dabei ausschließlich auf unser CITROSEPT aus Österreich, zu anderen Produkten können wir leider nichts sagen oder garantieren).
Doch derartige Meldungen, dass chemische Konservierungsmittel im pflanzlichen GKE enthalten seien oder sein könnten, reichten aus, um im Internet und diversen Medien nichtsahnende Interessenten für immer abzuschrecken. Das deutsche Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin gab sogar eine Warnung vor GKE wegen angeblicher chemischer Konservierungsmittel heraus.
Natürlich gab es in der EU auch Untersuchungen wie z. B. durch die Middlesex University in England mit dem weltweit tätigen Experten für Chemie und Phytochemie, Prof. Dr. John Wilkinson oder von der Lebensmittelforschungsanstalt MATFORSK in Oslo in Norwegen, wo zwar durchaus auch unbekannte Substanzen festgestellt wurden, diese seien jedoch nicht identisch mit den verdächtigen chemischen Substanzen. Derartige Ergebnisse wurden sowohl von den Behörden, als auch von den Experten und Expertinnen in den Medien, im Internet, etc. einfach dezent „weg-ignoriert“ oder als nicht maßgeblich abgetan.
Für uns war dies eine enorm herausfordernde Zeit. Denn einerseits wurden uns von den EU-Behörden aufgrund der Behauptungen aus dem Pharmalabor, wirklich immens große Steine in den Weg gelegt, andererseits konnten wir direkt miterleben, dass diese Anschuldigungen einfach nicht stimmen konnten, weil es einfach keinerlei Vergiftungserscheinungen bei den vielen tausenden Anwendern gab bzw. es auch in den davor liegenden 25 Jahren außerhalb der EU keine negativen Vorfälle gegeben hatte. Insbesondere in den USA, in südamerikanischen Ländern wie Peru, im asiatischen Raum und in skandinavischen Ländern gab und gibt es weitreichende Erfahrungen, Studien und Forschungen mit dem Harich GKE bezüglich der Sicherheit zu Lebensmittelzwecken und der damit verbundenen Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt. Die Buchautoren Sharamon und Baginski haben Mitte der 1990er Jahre wirklich ausführlich weltweit recherchiert und stießen dabei nur auf eine erstaunlich große Begeisterung und Zustimmung in Ländern, in denen dieses Mittel schon seit Jahrzehnten bekannt ist und auch akzeptiert wird.
Heute, nach über 20 Jahren, hat man sich in den chemisch-pharmazeutischen Kreisen anscheinend darauf geeinigt, dass es sich bei der „verdächtigen“ Substanz zwar nicht um das hochgiftige Benzethoniumchlorid handelt, sondern man sei sich ziemlich sicher, dass es sich letztlich um Benzalkoniumchlorid handelt. Dieses sei zwar auch ein industrielles Umweltgift, jedoch sei dieses nicht ganz so schädlich, denn es wird auch von der Pharmaindustrie als Wirkstoff und zur Konservierung von diversen Nasensprays und Augentropfen verwendet.
Dass diese "Fremdsubstanz" im GKE von Dr. Harich tatsächlich ein bio-chemisches Reaktionsprodukt von pflanzlichen Naturstoffen sein könnte, welches durch ein völlig neuartiges bzw. auf ein Patent von 1997 basierendes proprietäres bio-technologisches Extraktionsverfahren hergestellt wird, passt anscheinend ganz und gar nicht in die Vorstellungen oder ins erwünschte Weltbild der pharmazeutischen Chemie-Industrie in und außerhalb der EU. So ist wirklich zu hoffen, dass diese wundervolle Entdeckung des Dr. Harich Grapefruitkernextrakt nicht der sturen und feindseligen Haltung von pharma-orientierten Bürokraten und Wissenschaftlern zum Opfer fällt, sondern einen wesentlichen Beitrag dazu leisten kann, dass, im Sinne der EU-Kommission, viele risikoreichere durch risikoärmere Substanzen ersetzt werden können.
keine Nebenhöhlenprobleme, kein candida albicans....... , ich könnte die Liste der Vorteile noch lange fortsetzen! Mit meinen fast 70 Jahren werde ich mich vom GKE nicht abbringen lassen und
unbeirrt weiter auf GKE vertrauen, egal was die Abmahner von sich geben! Erfahrung ist halt durch
nichts zu ersetzen!
Oral verabreicht,
bei Darmsanierung. Wirkst schnell und effektiv.
Das echte Grapefruitkernextrakt ist nur unter dem Label Citrosept erhältlich, sie müssen darauf achten dass sie nur welches mit dem original weissen Etikett bekommen. Es gibt inzwischen auch "citrosepts" die keine Wirkung mehr zeigen, z.B. Plagiate aus Polen oder das von Regenbognkreis. Versuchen Sie einfach das Original nach Dr.Harich zu bekommen, das schmeckt dann auch nicht nach Chlor.
Ich nehme dieses Wundermittel seit über 20 Jahren und habe seit dem keine Erkältung/Grippe mehr gehabt.
Natürlich nehme ich es auch jetzt zur Vorbeugung gegen Corona und Consorten.
Viel Erfolg...
Habe vorher die(fast)Wirkungslosen GKE von den anderen Herstellern probiert. Da war nicht viel an Heilung. Die sind alle auch ge-Süßst. Nach wie gilt: Die Pharma Industrie gehört zu den "Mächtigsten" auf unseren Planeten & die Verdienen nur an den"Kranken". Mit Curcuma/Tarubenkernextrakte ist es ähnlich.