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Amazons neue (nachgebesserte) Funktion zur Darstellung des OS-Plattform-Links

08.12.2016, 14:06 Uhr | Lesezeit: 2 min
Amazons neue (nachgebesserte) Funktion zur Darstellung des OS-Plattform-Links

Richtige Verlinkung der Online-Streitbeilegungsplattform Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Richtige Verlinkung der Online-Streitbeilegungsplattform" veröffentlicht.

Amazon bietet neuerdings eine Funktion an, die den Link zur „OS-Plattform“ automatisch in die Informationsseite, dort unterhalb des Impressums des Verkäufers einbaut. Händler können zur Aktivierung des Features in ihren Kontoeinstellungen zum Bereich „Ihre Informationen und Richtlinien“ auf der Seite „Impressum & Info zum Verkäufer“ das entsprechende Feld aktivieren (in jedem Fall das erste Häckchen setzen, das zweite schadet nicht):

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Aber Achtung: Der dann von Amazon ausgegebene Link auf die OS-Plattform (Haken bei erster Checkbox) funktioniert derzeit (08.12.2016) leider nicht, da Amazon hier https statt http voranstellt. Deshalb gelangt man derzeit bei Aufruf des Links nicht zur OS-Plattform, sondern zu einer Fehlerseite.

Amazon weiß hierüber Bescheid und wird das Problem wohl zeitnah beheben.

Update, 09.12.2016: Wie folgt äußerte sich Amazon heute zum Thema:

Sie hatten sich bei uns gemeldet, weil der Link zur Onlineplattform für Streitbeilegung, den wir für Ihr Impressum zur Verfügung gestellt haben, auf eine 404 Fehler-Seite verweist.

Bitte entschuldigen Sie - der Fehler liegt wirklich bei uns! Offenbar hat die EU die Website leicht geändert, was wir zu spät bemerkt haben. Unsere Techniker sind bereits dabei, den Fehler zu korrigieren. Wir gehen davon aus, dass die Korrektur schnellstmöglich erfolgen wird, spätestens in den nächsten Tagen. Leider muss ich Sie daher noch um etwas Geduld bitten.

Solange das Problem noch besteht, sollten Sie jedenfalls wie hier geschildert den korrekten Link noch manuell einfügen - sollte Amazon das zulassen (was leider nicht bei jedem Amazon-Account der Fall zu sein scheint).

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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1 Kommentar

K
Klaus Kullmann 13.12.2016, 14:54 Uhr
amazon
Auf diesen Problem weisen wir amazon auch schon längere Zeit mehrfach hin; es endet immer in einem Support-Desaster

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