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Amazon FBA und FBM: Übermittlung notwendiger Rechtstexte nach der Bestellung (Anleitung)

23.06.2020, 08:50 Uhr | Lesezeit: 3 min
Amazon FBA und FBM: Übermittlung notwendiger Rechtstexte nach der Bestellung (Anleitung)

Anleitung für Amazon: AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung richtig einbinden! Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Anleitung für Amazon: AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung richtig einbinden!" veröffentlicht.

Nach geltendem Recht müssen Online-Händler nach der Bestellung bestimmte Rechtstexte (regelmäßig AGB und Widerrufsbelehrung) auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. Zur Wahl steht die Versendung von Mail-Anhängen oder das Beilegen der Dokumente in Druckform zur Sendung. Aufgrund zahlreicher Anfragen zeigt die IT-Recht Kanzlei im heutigen Beitrag auf, wie die nachvertragliche Informationspflicht auf Amazon direkt über die „Seller Central“ sowohl beim FBA als auch beim FBM rechtskonform zu erfüllen ist.

I. Nachvertragliche Informationspflichten bei FBA und FBM

Nach § 312f Abs. 2 BGB müssen Online-Händler nach jeder Bestellung grundsätzlich ihre AGB sowie die Widerrufsbelehrung auf „einem dauerhaften Datenträger“ dem Verbraucher zugänglich machen. Dies hat spätestens bei der Lieferung der Ware zu erfolgen.

Regelmäßig haben Händler die Wahl, die Dokumente entweder per Mail als Dateianhänge (etwa im PDF-Format) zu verschicken oder sie ausgedruckt der Sendung beizufügen.

Schwierigkeiten ergeben sich nun aber für Händler, die Waren unter Nutzung des Service „Fulfillment by Amazon“ (FBA) versenden. Sie greifen für die Bestellabwicklung auf Amazon-eigene Services zurück und begeben sich daher der Möglichkeit, dem Paket ausgedruckte Dokumente hinzuzufügen.

Auch der Umfang der nachvertraglichen Informationspflicht bei FBA-Verkäufen weicht vom Regelfall ab: da Amazon beim FBA eine eigene Widerrufsbelehrung verwendet und versendet, müssen Händler die nachvertragliche Information zwingend auf Ihre AGB begrenzen. Eine eigene Widerrufsbelehrung darf Käufern nach der Bestellung gerade nicht bereitgestellt werden.

Anders sieht die Lage aus, wenn Amazon-Händler selbst versenden („Fulfillment by Merchant“ – FBM). Hier müssen Händler nachvertraglich sowohl ihre AGB als auch die eigene Widerrufsbelehrung übermitteln und können dies grundsätzlich auch durch Beilage der gedruckten Dokumente zur Sendung tun.

Vielmals unentdeckt, bietet Amazon im Seller-Central allerdings eine bequeme Möglichkeit sowohl für FBA- als auch für FBM-Verkäufe, über eine Nachrichtenfunktion dem Käufer die notwendigen Dokumente nach der Bestellung per Mail zukommen zu lassen.

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II. Anleitung: Nachvertragliche Übermittlung der notwendigen Rechtstexte über Amazon-Funktion

Wie Amazon-Händlern (sowohl beim FBA als auch beim FBM) die Erfüllung der nachvertraglichen Informationspflicht über die Amazon-eigene Nachrichtenfunktion gelingt, zeigen wir im Folgenden auf:

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12 Kommentare

M
Michael 03.11.2023, 11:37 Uhr
Herr
Darf man den AGB Text einfach mit in die Rechnung einbauen? Dann könnte man in den Rechnungstext von z.B Easybill die AGB unten drunter einfügen und beides als ein Dokument verschicken. Wäre das erlaubt?
J
Jäger 13.09.2020, 17:05 Uhr
Entsprechendes Feld ist ausgegraut
Leider ist das entsprechende Feld ausgegraut und nicht anklickbar, wir haben dann stattdessen "Sonstiges" gewählt und konnten so die Texte hochladen.
B
BÜNYAMIN SABIRKAZAN 01.08.2020, 19:35 Uhr
Bünyamin
Hallo, ist dieses gesetzt nur für Deutschland oder ist es Für die ganze EU Länder?
Gruß
D
Daniel F. 24.07.2020, 19:21 Uhr
Automatisierung möglich?
für ein paar Bestellungen am Tag evtl. machbar aber wie sieht es aus wenn es hunderte oder gar tausende am Tag sind?
J
Jonas 23.07.2020, 14:11 Uhr
Amazon Prime durch Verkäufer
Hallo,



wie sieht es denn mit PBM (Prime durch Verkäufer) ? Verschickt Amazon da Widerrufsbelehrungen?
I
IT-Recht Kanzlei 22.07.2020, 09:19 Uhr
Verlinkung von AGB nicht ausreichend
Danke für Ihren Kommentar.

Gemäß § 312 f Abs. 2 BGB müssen die Rechtstexte nachvertraglich auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt werden. Die Bereitstellung eines Links genügt hierfür gerade nicht, vielmehr müssen die Dokumente bereits anfänglich dauerhaft (etwa per PDF) übermittelt werden.

Zur Möglichkeit der Kombination des Rechtstexte- und Rechnungsversandes für Amazon haben wir einen eigenen Beitrag hier erstellt: https://www.it-recht-kanzlei.de/amazon-rechtstexte-automatisiert-nachvertraglich-uebermitteln.html

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