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Amazon: AGB, Widerrufsbelehrung und Co. - was Amazon-Händler beachten sollten!

Amazon: AGB, Widerrufsbelehrung und Co. - was Amazon-Händler beachten sollten!
4 min
Stand: 19.01.2026
Erstfassung: 07.03.2014

Amazon ist für viele Händler der wichtigste Vertriebskanal – aber rechtlich kein Selbstläufer. Wer über Amazon an Verbraucher verkauft, muss eigene, passende Rechtstexte vorhalten.

Amazon AGB

Wer über Amazon verkauft, sollte eigene, rechtssichere AGB nutzen. Denn Abmahnungen drehen sich weiterhin häufig um fehlerhafte oder veraltete Rechtstexte – und Amazons Plattform-AGB ersetzen die Händler-AGB nicht. Amazon ist zwar selbst ein großer Händler, bietet aber zugleich einen Marktplatz: Für Ihre Vertragsbeziehung zum Kunden bleiben Sie verantwortlich und brauchen daher passende Händler-AGB.

Vermeiden Sie „Copy-&-Paste“-Klauseln aus fremden oder alten AGB. Prüfen Sie Ihre Texte regelmäßig auf Gesetzesänderungen und bilden Sie typische Amazon-Konstellationen sauber ab (z. B. Marktplatzverkauf, Versand durch Amazon/FBA, unterschiedliche Liefer- und Zahlungsarten).

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Verpflichtende Kundeninformationen auf Amazon

Eigene AGB sind bei Amazon zwar nicht zwingend – verzichten Händler darauf, gelten die Regelungen des BGB. Unabhängig davon müssen gewerbliche Verkäufer im Fernabsatz aber umfangreiche Pflichtinformationen bereitstellen (u. a. aus BGB/EGBGB und weiteren Vorschriften). Diese Informationen müssen spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs klar und leicht auffindbar verfügbar sein.

Typische Pflichtangaben sind insbesondere:

  • Wie der Vertrag zustande kommt (bei Amazon je nach Konstellation unterschiedlich)
  • Ob und wie der Vertragstext gespeichert wird und ob er für Kunden abrufbar ist
  • Lieferbeschränkungen sowie akzeptierte Zahlungsarten
  • Technische Schritte zur Fehlerkorrektur (Eingabefehler erkennen/berichtigen)
  • Vertragssprache

Viele Händler lösen das praktisch über kombinierte Dokumente („AGB & Kundeninformationen“), weil damit die Pflichtangaben strukturiert, einheitlich und schnell abrufbar dargestellt werden können. Das reduziert zudem das Risiko, einzelne Pflichtinfos an anderer Stelle unvollständig oder unauffindbar zu platzieren.

Verwenden Sie AGB der IT-Recht Kanzlei, welche die gesetzlichen Informationspflichten für den E-Commerce bereits enthalten und schlagen Sie damit zwei Fliegen mit einer Klatsche!

Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular auf Amazon

Bei Verbraucherverträgen im Fernabsatz besteht regelmäßig ein Widerrufsrecht. Amazon-Händler müssen daher rechtzeitig und korrekt über das Widerrufsrecht informieren – und das gesetzliche Widerrufsformular bereitstellen. Fehler in Widerrufsbelehrungen gehören weiterhin zu den klassischen Abmahngründen.

Wichtig ist außerdem: Der Verbraucher muss die Widerrufsbelehrung (inkl. Formular) in Textform erhalten, also so, dass er sie speichern und wiedergeben kann (typischerweise per E-Mail/Bestellbestätigung). Am sichersten ist eine nachweisbare Übermittlung an den Kunden.

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Impressumspflicht auf Amazon

Auch auf Amazon gilt: Händler müssen ein vollständiges Impressum bereitstellen. Rechtsgrundlage ist nicht mehr das TMG, sondern seit 2024 das DDG (Digitale-Dienste-Gesetz). Im Impressum müssen insbesondere die Identität und Kontaktangaben des Unternehmers klar erkennbar sein (u. a. Name/Firma, ladungsfähige Anschrift, E-Mail-Adresse sowie weitere Pflichtangaben je nach Rechtsform/Register).

Datenschutzerklärung für Amazon

Amazon-Händler verarbeiten im Rahmen von Bestellungen personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse, Kontakt- und Bestelldaten). Maßgeblich sind dabei DSGVO und BDSG.

In der Datenschutzerklärung muss transparent über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung informiert werden, inkl. u. a.:

  • Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
  • Empfänger/Kategorien von Empfängern (z. B. Versanddienstleister)
  • Speicherdauer bzw. Kriterien
  • Betroffenenrechte
  • ggf. Datenübermittlungen in Drittländer (falls relevant)
  • Kontakt Datenschutz/Verantwortlicher

Datenschutzhinweise können – je nach Aufbau der Händlerpräsenz – als eigener Bereich oder als Bestandteil eines kombinierten Rechtstext-Dokuments bereitgestellt werden, entscheidend ist die leichte Auffindbarkeit.

Fazit

Amazon ermöglicht enorme Reichweite – bringt aber auch klare rechtliche Pflichten mit sich. Wer Abmahnrisiken minimieren will, sollte auf Amazon vor allem diese Bausteine sauber umsetzen: AGB & Kundeninformationen, Widerrufsbelehrung + Widerrufsformular, Impressum nach DDG sowie Datenschutzerklärung nach DSGVO.

Entscheidend ist nicht nur der Inhalt, sondern auch, dass die Informationen korrekt platziert und rechtzeitig in Textform bereitgestellt werden.

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