Zahlreiche objektive Prüfungskriterien erfolgreich durchlaufen

Der Verkauf von Waren oder digitalen Inhalten über einen Online-Shop ist in Deutschland durch zahlreiche Informationspflichten reglementiert. Viele Online-Händler sind hiermit überfordert und benötigen daher Unterstützung bei der Umsetzung ihrer rechtlichen Pflichten. Umso wichtiger ist es, dass dem Händler die Umsetzung seiner gesetzlichen Pflichten durch das von ihm verwendete Online-Shopsystem nicht noch unnötig erschwert wird. Voraussetzung hierfür ist, dass das verwendete Shopsystem die Umsetzung der wichtigsten gesetzlichen Informationspflichten bereits in seiner technischen Grundausstattung ermöglicht. Hierfür hat die IT-Recht Kanzlei den nachfolgenden Katalog von Prüfungskriterien erstellt. Dieser dient als Prüfungsgrundlage für die rechtliche Prüfung des Shopsystems durch die IT-Recht Kanzlei.

Ebenso wie der Stand der Technik können sich auch die gesetzlichen Anforderungen an Betreiber von Online-Shops immer wieder ändern. Dies kann etwa auf die Änderung der Gesetzgebung oder auf die Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Bereich des E-Commerce zurückzuführen sein. Die IT-Recht Kanzlei behält sich daher vor, den nachfolgenden Prüfungskatalog und somit auch den Umfang bei der Prüfung von Shopsystemen laufend an die sich ändernden rechtlichen Anforderungen anzupassen.

A. Prüfungskriterien B2C-Online-Shop

Viele Online-Shops richten sich sowohl an Verbraucher (B2C) als auch an Unternehmer (B2B). Sofern für Unternehmer kein isolierter Bereich oder gar ein abgetrennter Online-Shop vorgehalten wird, muss sich der Shop bei der Gestaltung insgesamt nach den strengeren rechtlichen Anforderungen eines B2C-Shops richten.

I. Platzierung der Rechtstexte

Das Shopsystem muss die korrekte Platzierung diverser Rechtstexte ermöglichen, die für den Online-Shop relevant sind.

1) Relevante Rechtstexte

Für einen B2C-Online-Shop sind insbesondere folgende Rechtstexte relevant:

  • Impressum (Anbieterkennzeichnung)
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Widerrufsbelehrung mit Widerrufsformular
  • Zahlungsinformationen
  • Versandinformationen
  • Hinweis zur OS-Plattform (optional, da ggf. auch im Impressum platzierbar)
  • Hinweis nach BattG (nur wenn auch Batterien geliefert werden)
  • Hinweis nach ElektroG (nur wenn der Händler den besonderen Hinweispflichten nach dem ElektroG unterliegt)

2) Abrufbarkeit der Rechtstexte

Die genannten Rechtstexte müssen jeweils auf einer eigenen Unterseite des Online-Shops dargestellt werden können und unter einem entsprechend bezeichneten klickbaren Link im Header oder Footer des Online-Shops direkt abrufbar sein.

Ferner muss die Datenschutzerklärung zusätzlich unter einem entsprechend bezeichneten klickbaren Link unter dem Online-Bestellformular sowie unter einem ggf. vorhandenen Online-Kontaktformular direkt abrufbar sein. Dabei ist eine hierfür vom Besteller zusätzlich zu aktivierende Checkbox zwar möglich aber nicht zwingend erforderlich.

AGB und Widerrufsbelehrung mit Widerrufsformular müssen zusätzlich unter einem entsprechend bezeichneten klickbaren Link im Bestellprozess abrufbar sein. Dabei ist eine hierfür vom Besteller zusätzlich zu aktivierende Checkbox zwar möglich aber nicht zwingend erforderlich.

3) Cookie-Banner

Auf der Startseite des Online-Shops muss ein Cookie-Banner hinterlegt sein. Das Cookie-Banner darf keine anderen (Pflicht-)Informationen, die dem Nutzer zwingend zur Verfügung zu stellen sind, verdecken oder den Zugang zu diesen blockieren. Das Cookie-Banner darf daher z.B. nicht den Zugang zu Ihrem Impressum oder der Datenschutzerklärung der Website verdecken, da diese Pflichtangaben jederzeit verfügbar und leicht einsehbar sein müssen (vgl. https://www.it-recht-kanzlei.de/dsgvo-cookie-banner.html).

II. Preisdarstellung

Das Shopsystem muss eine rechtskonforme Preisdarstellung ermöglichen. Dabei sind sowohl die Vorgaben der PAngV als auch steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

1) USt-Hinweis

Die Preise müssen mit einem Hinweis auf die enthaltene Umsatzsteuer versehen werden können, sofern Umsatzsteuer anfällt. Fällt keine Umsatzsteuer an, etwa aufgrund der Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 UStG, muss ein entsprechender Hinweis alternativ möglich sein.
Der Umsatzsteuer-Hinweis muss spätestens auf der Seite des Online-Shops erscheinen, von der aus die Ware erstmalig in den virtuellen Warenkorb eingelegt werden kann. Dabei kann der Hinweis sowohl direkt am Preis erfolgen, als auch in Gestalt eines Sternchenhinweises, der im Footer der betreffenden Shopseite aufgelöst wird.

2) Versandkosten

Die Preise müssen mit einem Hinweis auf ggf. zusätzlich anfallende Versandkosten versehen werden können. Dabei können die konkret anfallenden Versandkosten direkt am Preis angegeben werden. Alternativ ist auch eine direkte Verlinkung zu einer Versandinformationsseite im Online-Shop möglich, auf der die Versandkosten konkret angegeben werden.
Der Versandkosten-Hinweis muss spätestens auf der Seite des Online-Shops erscheinen, von der aus die Ware erstmalig in den virtuellen Warenkorb eingelegt werden kann. Dabei kann der Hinweis sowohl direkt am Preis erfolgen, als auch in Gestalt eines Sternchenhinweises, der im Footer der betreffenden Shopseite aufgelöst wird.

3) Grundpreise

Wer Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises anzugeben. Das Shopsystem muss daher auch die Angabe von Grundpreisen ermöglichen, wo dies aufgrund der Beschaffenheit der angebotenen Ware erforderlich ist. Dabei muss der Grundpreis an jeder Stelle im Online-Shop angezeigt werden, an der auch der korrespondierende Gesamtpreis der Ware angezeigt wird (Bestellprozess ausgenommen).

4) Staffelpreise/Variantenpreise

In einigen Fällen bieten Händler je nach Bestellmenge oder Variante unterschiedlich hohe Preise für eine Ware an. Das Shopsystem muss daher auch die Anzeige von Staffel-/Variantenpreisen ermöglichen, die sich je nach der vom Kunden ausgewählten Menge/Variante bereits auf der Artikelseite anpassen. Eine Preisanpassung erst im virtuellen Warenkorb wäre insoweit nicht ausreichend.

III. Produktspezifische Kennzeichnungspflichten

Je nach Warensortiment unterliegen Online-Händler unterschiedlichen Kennzeichnungspflichten. Dies gilt insbesondere für folgende Warengruppen:

  • Batterien
  • Farben und Lacke
  • Haushaltselektrogeräte
  • Lampen und Leuchten
  • Kosmetikartikel
  • Lebensmittel
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Kraftfahrzeuge
  • Textilien

Insoweit muss das Shopsystem die gesetzlich erforderliche Produktkennzeichnung im Online-Shop ermöglichen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die relevanten Informationen dem Besteller jedenfalls auf einer Seite präsentiert werden, die er zwingend passieren muss, bevor er die Ware in den virtuellen Warenkorb einlegen kann. Sollte bereits auf der Übersichtsseite (Galerieseite) des Shops eine Warenkorb-Schaltfläche vorhanden sein, müssten die betreffenden Produktinformationen auch schon an dieser Stelle abrufbar sein.

IV. Bestellprozess (Checkout)

Der Bestellprozess des Online-Shops muss so gestaltet sein, dass er den jeweils einschlägigen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

1) Gastbestellungen

Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen der DSGVO muss der Shop Gastbestellungen ermöglichen. Danach darf die Einrichtung eines Nutzerkontos durch den Besteller nicht zwingende Voraussetzung für die Durchführung einer Bestellung über den Shop sein.

2) Änderungsmöglichkeiten

Für den Besteller muss im Rahmen des Bestellablaufs zweifelsfrei unterscheidbar sein, ob er Waren z.B. in einen virtuellen Einkaufswagen legt oder ob er eine rechtsverbindliche Willenserklärung in Bezug auf den Erwerb der Ware abgibt. Der Besteller muss bei Vorliegen eines Warenkorbsystems jederzeit die nachfolgenden Möglichkeiten haben:
Platzierung neuer Waren im Warenkorb und
Einsehen bzw. Abändern/ Löschen der im Warenkorb befindlichen Waren.
In einem eventuellen Warenkorbsystem sind der Endpreis für alle Waren, inklusive der Frachtkosten, Nachnahmegebühren usw. anzuzeigen.

3) Online-Bestellformular

Das Online-Bestellformular muss so gestaltet sein, dass nur solche Daten zwingend abgefragt werden, die für die Abwicklung der Bestellung zwingend erforderlich sind.
Pflichtfelder sollten dabei entsprechend gekennzeichnet sein, so dass der Besteller leicht erkennen kann, welche Daten er für seine Bestellung zwingend angeben muss und welche Daten er ggf. freiwillig angeben kann.
Als Rechnungsadresse müssen aufgrund der gesetzlichen Anforderungen der GeoblockingV – unabhängig vom Liefergebiet des Händlers – auch Adressen in EWR-Mitgliedstaaten auswählbar sein.

4) Finale Bestellseite

Die finale Bestellseite muss in Inhalt und Aufbau den gesetzlichen Anforderungen der so genannten Buttonlösung entsprechen. Dabei ist insbesondere auf folgende Punkte zu achten (vgl. https://www.it-recht-kanzlei.de/PDFs/Leitfaden_Buttonloesung.pdf):
Auf der finalen Bestellseite müssen die für den Vertrag wesentlichen Punkte nochmals übersichtlich zusammengefasst werden.
Die finale Schaltfläche (Button) muss gut lesbar und mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.
Zwischen der Zusammenfassung der Bestellung und der finalen Schaltfläche dürfen sich keine trennenden Elemente befinden.

V. Anmelde-Funktion für E-Mail-Newsletter

Sofern das Shopsystem eine Anmeldefunktion für einen E-Mail-Newsletter vorsieht, muss diese so gestaltet sein, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine wirksame Einwilligungserklärung für E-Mail-Werbung erfüllt werden (vgl. https://www.it-recht-kanzlei.de/unzureichende-anmeldung-newsletter.html).
Ferner muss für die Anmeldung für einen E-Mail-Newsletter das so genannte Double-Opt-In-Verfahren umsetzbar sein. Hierbei muss der Inhaber der auf der Website eingetragenen E-Mail-Adresse zusätzlich über einen ihm per E-Mail übermittelten Link bestätigen, dass seine E-Mail-Adresse in den Newsletter-Verteiler aufgenommen werden darf.

B. Prüfungskriterien B2B-Online-Shop

Für Online-Shops, die sich nicht an Verbraucher sondern ausschließlich an Unternehmer richten, gelten in rechtlicher Hinsicht niedrigere Anforderungen, da etwa sämtliche Verbraucherinformationspflichten entfallen. So besteht die Herausforderung bei B2B-Shops in erster Linie darin, den Shop technisch so gestalten zu können, dass Verbraucher keine Möglichkeit haben, hierüber einzukaufen (vgl. https://www.it-recht-kanzlei.de/reiner-b2b-shop-anleitung.html).

I. Platzierung der Rechtstexte

Das Shopsystem muss die korrekte Platzierung diverser Rechtstexte ermöglichen, die für den Online-Shop relevant sind.

1) Relevante Rechtstexte

Für einen B2B-Online-Shop sind insbesondere folgende Rechtstexte relevant:

  • Impressum (Anbieterkennzeichnung)
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Zahlungsinformationen
  • Versandinformationen

2) Abrufbarkeit der Rechtstexte

Die genannten Rechtstexte müssen jeweils auf einer eigenen Unterseite des Online-Shops dargestellt werden können und unter einem entsprechend bezeichneten klickbaren Link im Header oder Footer des Online-Shops direkt abrufbar sein.
Ferner muss die Datenschutzerklärung zusätzlich unter einem entsprechend bezeichneten klickbaren Link unter dem Online-Bestellformular sowie unter einem ggf. vorhandenen Online-Kontaktformular direkt abrufbar sein. Dabei ist eine hierfür vom Besteller zusätzlich zu aktivierende Checkbox zwar möglich aber nicht zwingend erforderlich.

3) Cookie-Banner

Auf der Startseite des Online-Shops muss ein Cookie-Banner hinterlegt sein. Das Cookie-Banner darf keine anderen (Pflicht-)Informationen, die dem Nutzer zwingend zur Verfügung zu stellen sind, verdecken oder den Zugang zu diesen blockieren. Das Cookie-Banner darf daher z.B. nicht den Zugang zu Ihrem Impressum oder der Datenschutzerklärung der Website verdecken, da diese Pflichtangaben jederzeit verfügbar und leicht einsehbar sein müssen (vgl. https://www.it-recht-kanzlei.de/dsgvo-cookie-banner.html).

II. Bestellprozess (Checkout)

Der Bestellprozess des Online-Shops muss so gestaltet sein, dass er den jeweils einschlägigen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

1) Änderungsmöglichkeiten

Für den Besteller muss im Rahmen des Bestellablaufs zweifelsfrei unterscheidbar sein, ob er Waren z.B. in einen virtuellen Einkaufswagen legt oder ob er eine rechtsverbindliche Willenserklärung in Bezug auf den Erwerb der Ware abgibt. Der Besteller muss bei Vorliegen eines Warenkorbsystems jederzeit die nachfolgenden Möglichkeiten haben:

  • Platzierung neuer Waren im Warenkorb und
  • Einsehen bzw. Abändern/ Löschen der im Warenkorb befindlichen Waren.

2) Online-Bestellformular

Das Online-Bestellformular muss so gestaltet sein, dass nur solche Daten zwingend abgefragt werden, die für die Abwicklung der Bestellung zwingend erforderlich sind.

  • Pflichtfelder sollten dabei entsprechend gekennzeichnet sein, so dass der Besteller leicht erkennen kann, welche Daten er für seine - Bestellung zwingend angeben muss und welche Daten er ggf. freiwillig angeben kann.
  • Als Rechnungsadresse müssen aufgrund der gesetzlichen Anforderungen der GeoblockingV – unabhängig vom Liefergebiet des Händlers – auch Adressen in EWR-Mitgliedstaaten auswählbar sein.

III. Anmelde-Funktion für E-Mail-Newsletter

Sofern das Shopsystem eine Anmeldefunktion für einen E-Mail-Newsletter vorsieht, muss diese so gestaltet sein, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine wirksame Einwilligungserklärung für E-Mail-Werbung erfüllt werden (vgl. https://www.it-recht-kanzlei.de/unzureichende-anmeldung-newsletter.html).
Ferner muss für die Anmeldung für einen E-Mail-Newsletter das so genannte Double-Opt-In-Verfahren umsetzbar sein. Hierbei muss der Inhaber der auf der Website eingetragenen E-Mail-Adresse zusätzlich über einen ihm per E-Mail übermittelten Link bestätigen, dass seine E-Mail-Adresse in den Newsletter-Verteiler aufgenommen werden darf.

IV. Technische Maßnahmen zum Ausschluss von Verbrauchern

1) Hinweis auf Beschränkung des Kundenkreises

Zunächst muss eindeutig und leicht erkennbar auf jeder Shopseite (etwa im Header oder Footer) auf die Beschränkung des Erwerberkreises hingewiesen werden können.

2) Bestätigung der Unternehmereigenschaft im Checkout

Zur Sicherstellung der Kenntnisnahme des Bestellers von der Beschränkung des Erwerberkreises auf Unternehmer muss der vorgenannte Hinweis auf der finalen Bestellseite des Checkouts wiederholt werden und mit einer Checkbox versehen werden, die für einen Abschluss der Bestellung bestätigt werden muss.

3) Sicherstellung geeigneter Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen

Das Online-Bestellformular muss so gestaltet werden können, dass im Rahmen von Pflichtfeldern Daten abgefragt werden, über die nur Unternehmer verfügen (z.B. Angabe des Firmennamens, Angabe der USt-IDNr., Angabe der Handelsregisterdaten).

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