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Neue Serie der IT-Recht Kanzlei: Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung

15.06.2011, 16:15 Uhr | Lesezeit: 1 min
Neue Serie der IT-Recht Kanzlei: Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung

Das Vergabeverfahren beginnt mit dem Anlegen der Vergabeakte und endet mit dem Unterzeichnen der Vertragsurkunde. Dazwischen liegt oft ein langer Weg. Die Vergabeunterlagen werden in der Praxis bedauerlicher Weise oft als einziges Dokument gestaltet (oft Leistungsbeschreibung genannt), das es dem Bieter nicht leicht macht zu ermitteln, welche Bestandteile Gegenstand des Zuschlags werden sollen und welche Bestandteile lediglich dazu dienen, ihn darüber zu informieren, wie er sein Angebot abgeben soll und wie dieses Angebot bewertet werden wird, also darüber, wie die Vergabestelle den geeigneten Bieter und das wirtschaftlichste Angebot ermitteln wird.

Diese Serie beschäftigt sich mit den Vergabeunterlagen, insbesondere bei der europaweiten Vergabe. Es werden Details zum Aufbau und zum Inhalt der Vergabeunterlagen gegeben. Sie erhalten darüber hinaus Formulierungsbeispiele für die wichtigsten Inhaltspunkte in den Vergabeunterlagen.

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Aufbau der Serie „Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung“

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