IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Handlungsanleitung für Shopware 6: Rechtstexte richtig einbinden

22.01.2020, 14:59 Uhr | Lesezeit: 5 min
Handlungsanleitung für Shopware 6: Rechtstexte richtig einbinden

Shopware ist eine modulare Webshop-Software aus Deutschland, mit der sich nach Entwicklerangaben einfach und professionell individuelle Onlineshops erstellen lassen. Mit welchen Schritten Händler ihre Shopware 6 -Präsenz mit Blick auf AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und DSGVO-konformer Datenschutzerklärung rechtlich absichern und pflichtkonform gestalten, wird in diesem Beitrag aufgezeigt.

I. AGB mit Kundeninformationen auf Shopware richtig einbinden

Nach Login auf der Shopware-6-Administrationsseite klicken Sie im linken Seiten-Menü zunächst auf Inhalte und sodann auf Erlebniswelten.

SW1

Auf der sich nun öffnenden Seite wählen Sie Shopseiten aus und klicken nun auf die Schaltfläche Neues Layout anlegen.

SW2

Nun ist auf Shopware zunächst ein Seitenformat zu definieren. Hier ist "Shopseite" zu wählen.

S1

Sodann muss ein Layoutformat gewählt werden. Hier sollte "Volle Breite" angeklickt werden.

S2

Schließlich muss der Seite der ein Name gegeben werden. Geben Sie hier "AGB mit Kundeninformationen" ein.

S3

Klicken Sie daraufhin auf "Layout erstellen".

Nunmehr ist ein Klick auf „Block hinzufügen“ in der Mitte erforderlich, wodurch das Block-Menü rechts geöffnet wird. Hier ist als „Block-Kategorie“ „Text“ zu wählen und die erste Textgestaltung anzuklicken.

S4

Per Drag und Drop kann nunmehr der Block-Baustein in die Mitte gezogen und dort bearbeitet werden.

Hier sind nun mehr Copy&Paste die AGB mit Kundeninformationen einzubinden:

SW5

Abschließend ist oben rechts auf „Speichern zu klicken“.

II. Die Widerrufsbelehrung bei Shopware 6 einbinden

Gemäß § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 2 müssen Verbraucher vor der Bestellung zwingend im Wege einer Widerrufsbelehrung mitsamt dem Musterwiderrufsformular über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht informiert werden.
Zur rechtskonformen Einbindung der Widerrufsbelehrung gehen Sie wieder über Inhalte > Erlebniswelten > Shopseiten > Neues Layout anlegen. Am rechten Seitenrand benennen Sie die Seite mit „Widerrufsbelehrung & Widerrufsformular“ und wählen als Kategorie „Shop-Seite“ aus.

Nach einem Klick auf „Block hinzufügen“ wählen Sie rechts als Kategorie „Text“ und ziehen die erste Gestaltungsoption per Drag&Drop in die Mitte. Hier können Sie nun Ihre Widerrufsbelehrung mitsamt dem Muster-Widerrufsformular einfügen:

SW6

Klicken Sie abschließend oben rechts auf „Speichern“.

III. Die Datenschutzerklärung bei Shopware 6 einbinden

Weil in jedem Online-Shop durch die Annahme von Bestellungen personenbezogene Käuferdaten verarbeitet werden, ist das Vorhalten einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 DSGVO unerlässlich.

Auf Shopware 6 erfolgt die Einbindung wieder über Inhalte > Erlebniswelten > Shopseiten > Neues Layout anlegen. Am rechten Seitenrand benennen Sie die Seite mit „Datenschutzerklärung“ und wählen als Kategorie „Shop-Seite“ aus.

Nach einem Klick auf „Block hinzufügen“ wählen Sie rechts als Kategorie „Text“ und ziehen die erste Gestaltungsoption per Drag&Drop in die Mitte. Hier können Sie nun Ihre Datenschutzerklärung dem einfügen:

SW7

Klicken Sie abschließend oben rechts auf „Speichern“.

IV. Das Impressum mit klickbarem OS-Link bei Shopware 6 einbinden

Jeder geschäftsmäßige Telemedienauftritt und damit jeder Online-Shop setzt gemäß § 5 TMG das Vorhalten eines leicht erkennbaren, unmittelbar erreichbaren und ständig verfügbaren Impressums voraus.

Zusätzlich im Impressum zu hinterlegen sind gesetzliche Informationen zur Streitschlichtung. So müssen Online-Händler gemäß Art. 14 der europäischen ODR-verordnung in Ihrem Shop einen klickbaren Link auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform bereitstellen. Darüber hinaus sind sie nach § 36 des deutschen Verbraucherstreitschlichtungsgesetzes (VSBG) zur Angabe darüber verpflichtet, inwiefern sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Auf Shopware 6 ist im Gegensatz zu den übrigen Rechtstexten das manuelle Erstellen der Impressumsseite nicht notwendig. Vielmehr ist das Impressum als Shop-Seite bereits standardmäßig hinterlegt.

Um das Impressum mit den Streitschlichtungsinformationen einzubinden, wählen Sie unter Inhalte > Erlebniswelten > Shopseiten die als „Shopseite“ bezeichnete Seite aus.

SW8

Nach einem Anklicken wird deutlich, dass es sich um die Impressumsseite handelt.

Hier fügen Sie nun ihr Impressum mitsamt den Streitschlichtungsinformationen ein:

SW9

Um den Link auf die OS-Plattform klickbar zu machen, kopieren Sie diesen, markieren ihn und wählen im sich öffnenden Textmenü das „Link-Symbol“ aus:

SW10

Nun tragen Sie im geöffneten Fenster die soeben kopierte Link-URL ein, aktivieren die Schaltfläche „Link in neuem Tab öffnen“ und abschließend auf „Einfügen“.

Klicken Sie nunmehr oben rechts auf „Speichern“.

SW11

Das Impressum wird ohne den Bedarf weiterer Handlungsschritte nunmehr unmittelbar in der Fußzeile des Shopware 6 – Shops angezeigt. Der OS-Link ist klickbar dargestellt:

SW12

V. Seiten mit Rechtstexten dem Fußzeilenmenü bei Shopware 6 zuweisen

Nachdem die Rechtstexte in Form von AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung in den entsprechenden Seiten versorgt sind, sollten diese Seiten zum Zwecke der allgemeinen Abrufbarkeit noch der Fußzeile im Shopware 6-Shop zugewiesen werden.

Gehen Sie dazu wie folgt vor:

Im ersten Schritt klicken Sie links in der Menüleiste auf „Einstellungen“ und dann auf „Stammdaten“:

SW13

Scrollen Sie nun herunter zu „Shopseiten“ und weisen Sie die soeben angelegten Shop-Seiten der jeweiligen zutreffenden Zeile zu:

SW14

Klicken Sie abschließend auf „Speichern“. Dieser Schritt ist für später relevant.

Im zweiten Schritt ist nun die Anpassung der eigentlichen Fußzeile notwendig.

Klicken Sie hierfür im linken Seitenmenü auf das zweite Icon von oben und sodann auf „Kategorien“:

SW15

Wählen Sie nun in der Kategoriestruktur links Fußzeile > Information aus benennen Sie die Kategorie in „Rechtliches“ um:

SW16

Speichern Sie die Einstellung.

Nun muss für jeden Rechtstext außer des Impressums eine neue Subkategorie hinzugefügt werden. Dieser Vorgang ist immer gleich und wird zur Ansicht für die AGB durchlaufen.

Wählen Sie die drei Punkte neben „Rechtliches“ aus und klicken auf „Neue Subkategorie“. Benennen Sie diese als „AGB mit Kundeninformationen“ und klicken Sie sodann auf das blaue Häkchen.

SW17

Öffnen Sie die neue Kategorie und begeben klicken Sie unter „Layout Zuweisung“ auf „Layout zuweisen“.

SW18

Wählen Sie nun die zuvor erstellte Seite „AGB mit Kundeninformationen“ und klicken Sie auf „Layout übernehmen“.

SW19

Klicken Sie abschließend auf Speichern.

Wiederholen Sie nun den Vorgang für die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung.

Aktivieren Sie durch Betätigung des Schalters abschließend jeweils das Feld „Kategorie ist aktiv“ und speichern Sie:

SW20

Nunmehr werden in der Fußzeile des Shops alle Rechtstexte angezeigt und sind klickbar:

SW21

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

P
Peter 22.01.2020, 18:00 Uhr
Automatische abgleich
Wie wird der Automatische abgleich eingereitet ?

weitere News

Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
(18.04.2024, 16:43 Uhr)
Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
manomano.es: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an
(15.04.2024, 16:46 Uhr)
manomano.es: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Decathlon.fr
(12.04.2024, 15:08 Uhr)
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Decathlon.fr
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Leroy Merlin
(11.04.2024, 15:06 Uhr)
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Leroy Merlin
Neu: Rechtstexte für alle Kaufland-Marktplätze im Komfortpaket
(10.04.2024, 15:02 Uhr)
Neu: Rechtstexte für alle Kaufland-Marktplätze im Komfortpaket
Ab sofort: IT-Recht-Kanzlei bietet Rechtstexte für Kaufland.at und Kaufland.pl an
(10.04.2024, 12:17 Uhr)
Ab sofort: IT-Recht-Kanzlei bietet Rechtstexte für Kaufland.at und Kaufland.pl an
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei