IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Neue Zahlungsabwicklung bei eBay: Rechtstexte für ebay.fr angepasst

26.04.2021, 10:14 Uhr | Lesezeit: 4 min
Neue Zahlungsabwicklung bei eBay: Rechtstexte für ebay.fr angepasst

Wir hatten bereits darüber berichtet, dass der Marktplatzbetreiber eBay seine Nutzungsbedingungen für ebay.de geändert und hierfür eine neue Zahlungsabwicklung eingeführt hat. Betroffene Händler mussten daher bereits ihre eigenen AGB für ebay.de anpassen. Hiervon sind nun auch Händler betroffen, die ihre Waren über den französischen Marktplatz ebay.fr anbieten. Denn eBay hat die neue Zahlungsabwicklung nun auch auf dem französischen Marktplatz ebay.fr umgesetzt. Wir haben daher auch die von uns für ebay.fr bereitgestellten AGB (inkl. Datenschutzhinweise) angepasst.

Wer ist von der Änderung betroffen?

Die Änderung betrifft Händler, die Ihre Waren auch über den französischen Marktplatz ebay.fr anbieten und dabei die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei nutzen.

Warum spezielle Rechtstexte für ebay.fr?

Wer als Händler Waren auch über den französischen Marktplatz ebay.fr anbietet, richtet sich insoweit gezielt an Verbraucher in Frankreich und hat daher französisches Recht zu beachten. Zudem wird man als Händler bei ebay.fr nur dann das Vertrauen der angesprochenen Nutzer erwecken können, wenn man neben einer französischen Artikelbeschreibung auch Rechtstexte vorhält, die der Verbraucher in Frankreich verstehen kann.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Widerrufsbelehrung und Datenschutzinformationen so gestaltet sein müssen, dass der angesprochene Verbraucher sie unter Berücksichtigung der Gesamtumstände verstehen kann und dass ggf. vom Händler verwendete AGB nur dann Vertragsbestandteil werden können, wenn der Vertragspartner diese in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen kann. Die Verwendung deutschsprachiger AGB gegenüber einem französischen Verbraucher dürfte daher nicht zu einer wirksamen Einbeziehung der AGB in den Vertrag führen.

Vor diesem Hintergrund bietet die IT-Recht Kanzlei spezielle Rechtstexte für ebay.fr an, die in französischer Sprache abgefasst sind und dem französischen Recht entsprechen.

Banner Starter Paket

Was hat sich konkret geändert?

Ebenso wie für ebay.de hat eBay seine Nutzungsbedingungen im Hinblick auf die neue Zahlungsabwicklung auch für ebay.fr geändert. Dort heißt es nunmehr:

"eBay fournit un nouveau service de paiement par le biais d'une entité eBay désignée (chacune ci-après dénommée « Entité de Paiement ») pour le compte des vendeurs (ci-après "Services de Paiement" ou équivalent). eBay prévoit de migrer les comptes des vendeurs aux Services des Paiement par étapes, à partir du 3 mars 2021, en informant les vendeurs concernés.
L'ensemble des conditions régissant l'utilisation des Services de Paiement par les vendeurs sont disponibles dans les Conditions d'utilisation des Services de Paiement, incorporées aux présentes. Vous acceptez les Conditions d'utilisation des Services de Paiement dans la mesure où elles vous sont applicables, que votre compte ait été activé ou non pour les Services de Paiement."

Übersetzt:

"eBay stellt im Namen von Verkäufern einen neuen Zahlungsdienst über eine von eBay benannte Stelle (jeweils eine "Zahlungsstelle") zur Verfügung (die "Zahlungsdienste" oder gleichwertig). eBay plant, Verkäuferkonten schrittweise auf die Zahlungsdienste zu migrieren, beginnend am 3. März 2021, mit einer Mitteilung an die betroffenen Verkäufer.
Alle Bedingungen, die die Nutzung der Zahlungsdienste durch Verkäufer regeln, sind in den Nutzungsbedingungen für Zahlungsdienste zu finden, die hier aufgenommen werden. Sie erklären sich mit den Nutzungsbedingungen für Zahlungsdienste in dem für Sie geltenden Umfang einverstanden, unabhängig davon, ob Ihr Konto für Zahlungsdienste aktiviert wurde oder nicht."

Wer als Händler die neue Zahlungsabwicklung bei ebay.fr nutzt, muss also sowohl seine AGB als auch seine Datenschutzinformationen für ebay.fr entsprechend anpassen.

Wie kann ich als Händler die neuen Rechtstexte für ebay.fr beziehen?

Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei können die aktualisierten Rechtstexte für den Verkauf bei eBay.fr ab sofort nutzen und so auch weiterhin rechtssicher anbieten.

Angepasst wurden die AGB für eBay.fr sowie die in den AGB enthaltenen Datenschutzhinweise.

Alle Update-Service-Mandanten, die (auch) die Rechtstexte für eBay.fr nutzen, finden die aktualisierte Fassung der Rechtstexte in ihrem Mandantenkonto.

Welche Vorteile bringt der Update-Service der IT-Recht Kanzlei?

Das aktuelle Beispiel zeigt, dass die Rechtstexte nicht etwa nur durch gesetzliche Änderungen oder Vorgaben der Rechtsprechung einem häufigen Wandel unterliegen. Auch die Änderung der „Spielregeln“ durch die Betreiber von Verkaufsplattformen wie Amazon oder eBay sorgen regelmäßig für Anpassungsbedarf.

Mit den Schutzpaketen der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie durch den enthaltenen Update-Service juristisch immer auf dem Laufenden. Wir informieren Sie, wenn sich Änderungen an Ihren Rechtstexten ergeben, damit Sie dauerhaft rechtssicher anbieten können.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

eBay.de: Wohl schon wieder haben etliche Händler Probleme mit dem Impressum
(04.04.2024, 14:57 Uhr)
eBay.de: Wohl schon wieder haben etliche Händler Probleme mit dem Impressum
Achtung, viele Impressen bei eBay sind seit dem Wochenende kaputt!
(11.03.2024, 10:57 Uhr)
Achtung, viele Impressen bei eBay sind seit dem Wochenende kaputt!
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für eBay.de, eBay.at und eBay.ch
(24.01.2024, 09:48 Uhr)
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für eBay.de, eBay.at und eBay.ch
eBay-Händler aufgepasst: eBay.de verschiebt Widerrufsbelehrung - Handlungsbedarf besteht
(05.01.2024, 17:11 Uhr)
eBay-Händler aufgepasst: eBay.de verschiebt Widerrufsbelehrung - Handlungsbedarf besteht
Aufgepasst bei eBay: Barzahlung bei Abholung seit dem 11.09.2023 nicht mehr vorgesehen
(19.09.2023, 07:53 Uhr)
Aufgepasst bei eBay: Barzahlung bei Abholung seit dem 11.09.2023 nicht mehr vorgesehen
eBay und der anklickbare Link auf die OS-Plattform: Es kommt zu Problemen!
(28.08.2023, 15:40 Uhr)
eBay und der anklickbare Link auf die OS-Plattform: Es kommt zu Problemen!
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei