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EVB-IT Erstellungsvertrag als neuer Mustervertrag für die Öffentliche Hand veröffentlicht

09.07.2013, 16:24 Uhr | Lesezeit: 2 min
EVB-IT Erstellungsvertrag als neuer Mustervertrag für die Öffentliche Hand veröffentlicht

Der CIO-des Bundes hat heute einen neuen Mustervertrag für die Beschaffung von IT-Leistungen veröffentlicht. Es handelt sich um einen auf Softwareleistungen und damit gekürzten EVB-IT Systemvertrag zur Erstellung von Individualsoftware, zur Anpassung von Software auf Quellcodeebene und zu umfangreichem, den Vertrag werkvertraglich prägenden Customizing von Standardsoftware.

Die anzupassende Standardsoftware kann zu diesem Zweck selbst vom Auftraggeber beigestellt oder vom Auftragnehmer auf der Grundlage auch des EVB-IT Erstellungsvertrages beschafft werden.

Für eine Reduzierung des komplexen EVB-IT Systemvertrages auf diese Leistungen sprach dessen Länge, die viele Beschaffer bei der Vergabe von IT-Leistungen mit Bezug auf Standard- und Individualsoftware aber ohne Hardware abgeschreckte.

Wie der Systemvertrag ist der neue EVB-IT Erstellungsvertrag insgesamt ein Werkvertrag, da die werkvertraglichen Anpassungs- und Erstellungsleistungen den Schwerpunkt des Vertrages bilden und die werkvertragliche Leistungen den Vertrag insgesamt prägen.

Die neuen „EVB-IT Erstellung“ sind daher deutlich kürzer und so für – für Beschaffer und IT-Anbieter – besser handhabbar.

Die EVB-IT Erstellung sind mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) abgestimmt, wie alle anderen EVB-IT Musterverträge, die seit 2004 sukzessiv veröffentlicht worden sind (zu den EVB-IT siehe hierzu auf unserer Homepage https://www.it-recht-kanzlei.de/vergaberecht.html).

Zur Veröffentlichung des EVB-IT Erstellungsvertrages erklärten die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, und der Präsident des BITKOM, Prof. Dieter Kempf: „Das neue Vertragsmuster betrifft ein sehr bedeutendes Marktsegment. Der Einsatz dieses speziellen Mustervertrages wird die öffentliche Hand und die Wirtschaft bei der Vergabe von Aufträgen zur Erstellung von Individualsoftware und Anpassung von Standardsoftware weiter entlasten. Wir wünschen den neuen „EVB-IT Erstellung“ eine hohe Akzeptanz in der öffentlichen Hand und der IT-Wirtschaft. Wie bisher können beide Seiten darauf vertrauen, dass es sich um ausgewogene und praxistaugliche Bedingungen handelt.“

Die EVB-IT Musterverträge werden in einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesinnenministeriums (BMI), der auch RAin Keller-Stoltenhoff als Beraterin des BMI angehört, erstellt. Die augenblickliche Arbeit der Arbeitsgruppe konzentriert sich auf die Fertigstellung eines EVB-IT Servicevertrages, der ab August dieses Jahres mit dem BITKOM abgestimmt werden wird. Dieser Vertragstyp wird es ermöglichen, die Betreuung ganzer IT-Systeme auszuschreiben.

Die Anwendung der EVB-IT und der BVB ist für Bundesbehörden gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 55 BHO verbindlich. Auch die Länder sehen zum großen Teil identische oder ähnliche Anwendungsverpflichtungen vor.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

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