Allgemeine Geschäftsbedingungen der IT-Recht Kanzlei für die Bereitstellung und Pflege von Rechtstexten

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Rechtsanwälte Keller- Stoltenhoff, Keller - "IT-Recht Kanzlei" (nachfolgend „ITRK“), gelten für alle Verträge, die ein Unternehmer (nachfolgend „Mandant“) mit ITRK über die unter https://www.it-recht-kanzlei.de/beschriebenen Dienstleistungen zur Bereitstellung und Pflege von Rechtstexten (nachfolgend „Schutzpaket“) abschließt. Für bestimmte Schutzpakete können im Einzelfall abweichende AGB gelten, auf die ggf. im Zusammenhang mit der Beschreibung des betreffenden Schutzpaketes hingewiesen wird. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mandanten widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Mandanten im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsschluss

2.1 Die auf der Website von ITRK dargestellten Dienstleistungen stellen keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Mandanten.

2.2 Der Mandant kann das Angebot über das auf der Website von ITRK vorgehaltene Online- Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Mandant nach Eingabe seiner persönlichen Daten und durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die beschriebenen Dienstleistungen ab. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung können alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

2.3 ITRK kann das Angebot des Mandanten durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) oder dadurch annehmen, dass mit der Ausführung der gewünschten Dienstleistung begonnen wird. Das Angebot gilt als abgelehnt, wenn ITRK dem Mandanten binnen einer Frist von fünf Tagen ab Zugang des Angebots weder eine Auftragsbestätigung zukommen lässt, noch mit der Ausführung der gewünschten Dienstleistung beginnt.

2.4 Der Vertragstext wird von ITRK gespeichert, kann vom Mandanten nach Absendung seiner Bestellung aber nicht mehr über die Website von ITRK abgerufen werden.

2.5 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Mandant hat sicherzustellen, dass die von Ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom ITRK versandten E- Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Mandant bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom ITRK zur Bestellabwicklung versandten E-Mails zugestellt werden können.

3. Leistungen von ITRK

3.1 ITRK stellt dem Mandanten über das unter www.it-recht-kanzlei.de betriebene Online-Portal (nachfolgend „Mandantenportal“) Rechtstexte zur Nutzung im geschäftlichen Verkehr für bestimmte Online-Plattformen wie etwa eBay oder Amazon Marketplace zur Verfügung. Inhalt und Verwendungstauglichkeit der Rechtstexte ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website von ITRK. Für die erstmalige Erstellung der Rechtstexte muss der Mandant einige Daten in ein von ITRK vorgehaltenes Online-Formular eingeben und einige Fragen durch Anklicken der Optionen „ja“ oder „nein“ beantworten. Aufgrund der Eingaben des Mandanten erstellt ITRK mithilfe einer speziellen Software einen Gesamttext, der auf die Bedürfnisse des jeweiligen Mandanten zugeschnitten ist. Der Text wird dem Mandanten anschließend in der jeweils aktuellen Version in den Formaten pdf, txt und html zum Download bereitgestellt.

3.2 ITRK ermöglicht dem Mandanten für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit den Zugriff auf das Mandantenportal, begrenzt auf die Funktion zur Erstellung und Aktualisierung der vom Mandanten zuvor über die Website von ITRK ausgewählten Text-Pakete. Ferner werden die Texte für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit von ITRK gepflegt und an evtl. gesetzliche Änderungen und/oder Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung angepasst. Im Falle einer Änderung der Texte informiert ITRK den Mandanten direkt per E-Mail über die vorgenommenen Änderungen und erteilt ggf. erforderliche Umsetzungshinweise. Hierzu richtet ITRK jedem Mandanten einen Zugang zum Mandantenportal ein und ermöglicht ihm den Zugriff auf die Texte.

3.3 Die Verpflichtung von ITRK beschränkt sich auf die Einrichtung des Zugangs zum Mandantenportal, die Freischaltung des Software-Moduls einschließlich bestimmter auf der Website von ITRK näher bezeichneter Schnittstellen zur Anpassung und ggf. Übertragung der vertragsgegenständlichen Rechtstexte, die Pflege der im Mandantenportal hinterlegten Rechtstexte in dem unter Ziffer 3.2 beschriebenen Umfang sowie die Beantwortung von Fragen des Mandanten, die sich auf den Inhalt der Rechtstexte beziehen.

3.4 Das Mandantenportal von ITRK sowie die darin enthaltene Software werden unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann deshalb von ITRK nicht gewährleistet werden. ITRK bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von ITRK stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung des Dienstes führen. ITRK wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen.

4. Leistungsänderungen

4.1 ITRK behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Mandanten nicht zumutbar.

4.2 ITRK behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,

  • soweit ITRK hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
  • soweit ITRK damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
  • soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Mandanten ist; oder
  • wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Mandanten ist.

4.3 Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen des Schutzpaketes stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

5. Mitwirkungspflichten des Mandanten

5.1 Der Mandant ist verpflichtet, die von ITRK im Rahmen des Schutzpaketes mittels E-Mail-Newsletter erteilten und ihn betreffenden Informationen über erforderliche Änderungen an den Rechtstexten unverzüglich umzusetzen.

5.2 Der Mandant ist nicht berechtigt, die über das Mandantenportal von ITRK erstellten Rechtstexte eigenmächtig, das heißt ohne eine entsprechende Aufforderung von ITRK, zu ändern.

5.3 Wird der Mandant von Dritten wegen angeblicher Rechtswidrigkeit seiner über das Mandantenportal von ITRK erstellten Rechtstexte in Anspruch genommen, wird er ITRK unverzüglich hierüber informieren. Insbesondere hat der Mandant behauptete Rechtsverletzungen nicht ohne Rücksprache mit ITRK anzuerkennen und jegliche Auseinandersetzung mit Dritten insoweit entweder ITRK zu überlassen oder nur im Einverständnis mit diesen zu führen.

6. Einräumung von Nutzungsrechten durch ITRK

6.1 ITRK räumt dem Mandanten ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Dauer des Vertrages über das Schutzpaket befristetes Recht ein, das von ITRK zur Verfügung gestellte Mandantenportal und die darin enthaltene Software zur Erstellung von Rechtstexten für den geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Der Mandant trägt dafür Sorge, dass er Dritten keine Umgehungsmöglichkeit für den Zugang zum Mandantenportal von ITRK eröffnet.

6.2 ITRK räumt dem Mandanten ferner ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Dauer des Vertrages über das Schutzpaket befristetes Recht ein, die überlassenen Rechtstexte im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Dies umfasst auch das Recht, die überlassenen Rechtstexte für die Dauer des Vertrages über das Schutzpaket auf unbegrenzt vielen weiteren Internetpräsenzen zu nutzen, sofern diese ebenfalls vom Mandanten betrieben werden (identischer Anbieter) und diese für den Einsatz der jeweiligen Rechtstexte geeignet sind (Multilizenz). Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Mandant unter verschiedenen URLs einen inhaltlich identischen Online-Shop betreibt oder wenn er bei eBay mehrere Accounts mit vergleichbaren Warenangeboten betreibt.

6.3 Der Mandant ist ohne schriftliche Zustimmung von ITRK nicht befugt, die Texte zu ändern oder in einer anderen als in diesen AGB vorgesehenen Form kommerziell zu nutzen.

6.4 Verletzt der Mandant die vereinbarten Nutzungsrechte schwerwiegend, kann ITRK den Vertrag über das Schutzpaket außerordentlich kündigen und den Zugang zum Mandantenportal sperren.

6.5 Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bleiben unberührt.

7. Vergütung

7.1 Der Vertrag über das Schutzpaket ist kostenpflichtig. Die Höhe der zu zahlenden Vergütung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website von ITRK.

7.2 Die Vergütung wird dem Mandanten monatlich im Voraus in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung kann per Banküberweisung, per Bankeinzug (Lastschrift) oder per Überweisung via PayPal erfolgen. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.

8. Laufzeit, Kündigung, Treuerabatt

8.1 Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, wird der Vertrag über das Schutzpaket auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für die Dauer von einem Monat geschlossen (Mindestlaufzeit). Während der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden.

8.2 Abweichend von Ziffer 8.1 kann der Mandant den Vertrag über das Schutzpaket auch auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monaten (Mindestlaufzeit) abschließen. Für die Kündigung gelten die in Ziffer 8.1 geregelten Voraussetzungen mit der Maßgabe entsprechend, dass der Vertrag durch ordentliche Kündigung nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten beendet werden kann. In diesem Fall räumt ITRK dem Mandanten auf Antrag einen Treuerabatt in Höhe von zwei Monatsbeträgen ein. Der Treuerabatt wird dem Mandanten am Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit angerechnet, indem die letzten beiden Monate der Mindestlaufzeit von ITRK nicht berechnet werden.

8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Ein wichtiger Grund ist insbesondere:

  • ein erheblicher Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt oder wiederholt begangen wird und die Fortführung des Vertragsverhältnisses unmöglich oder unzumutbar macht;
  • der einmalige Verzug mit der Zahlungspflicht um mehr als vier Wochen oder - bei wiederholtem Verzug - der Verzug mit der Zahlungspflicht um mehr als zwei Wochen;
  • die Löschung der Firma des Mandanten im Handelsregister;
  • wenn gegen das gesamte Vermögen der anderen Partei oder eines wesentlichen Teils dieses Vermögens ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet wurde oder Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die andere Partei vorliegen, ein solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde, gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder von der anderen Partei eine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben wurde.

8.4 Kündigungen haben in Schriftform oder in Textform (z. B. E-Mail) zu erfolgen.

8.5 Nach Vertragsbeendigung ist der Mandant nicht mehr zur Nutzung der von ITRK im Rahmen des gekündigten Schutzpaketes bereitgestellten Inhalte, einschließlich der bereitgestellten Rechtstexte berechtigt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde. Dem entsprechend hat der Mandant die betreffenden Inhalte nach Vertragsbeendigung unaufgefordert dauerhaft von seinen Online-Präsenzen zu entfernen und ITRK dies auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Ferner ist ITRK nach Vertragsbeendigung nicht mehr verpflichtet, dem Mandanten die betreffenden Inhalte, einschließlich der bereitgestellten Rechtstexte bereitzustellen und dessen Daten zu speichern.

9. Haftung

Für Schäden, die dem Mandanten aufgrund der von ITRK an diesen im Rahmen des Schutzpakets überlassenen Texte entstehen, haftet ITRK nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10. Änderung der AGB

10.1 ITRK behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Mandanten nicht zumutbar. ITRK wird den Mandanten über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Mandant der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Mandanten angenommen. ITRK wird den Mandanten in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Mandant den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort.

10.2 ITRK behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,

  • soweit ITRK hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
  • soweit ITRK damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
  • soweit ITRK zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Mandanten ist; oder
  • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Mandanten.

10.3 Das Kündigungsrecht des Mandanten gemäß Ziffer 8 bleibt hiervon unberührt.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2 Handelt der Mandant als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von ITRK. Hat der Mandant seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz von ITRK ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. ITRK ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Mandanten anzurufen.

11.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

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