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Für XING: IT-Recht Kanzlei bietet Datenschutzerklärung an

17.01.2019, 09:18 Uhr | Lesezeit: 3 min
Für XING: IT-Recht Kanzlei bietet Datenschutzerklärung an

Zahlreiche Firmen, Gewerbetreibende und Freiberufler nutzen die Plattform XING, um sich potentiellen Arbeitnehmern als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren und Werbung für das Unternehmen zu machen. Für die geschäftliche Nutzung von XING bietet die IT-Recht Kanzlei nun eine spezielle XING-Datenschutzerklärung an, die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach der DSGVO behilflich sein kann.

Geschäftsmäßiger Auftritt bei XING – besondere Pflichten greifen

Wer auf XING einen geschäftsmäßigen Auftritt betreibt, also etwa als Firma, Gewerbetreibender oder Freiberufler dort nach Arbeitnehmern sucht bzw. für sein Unternehmen wirbt, den treffen besondere Pflichten.

Entscheidend für die Geschäftsmäßigkeit ist alleine, dass in irgendeiner Form Werbung für das eigene Unternehmen gemacht wird, und sei es nur zur Rekrutierung neue Arbeitskräfte.

Möglichkeit der Einrichtung von Business Pages bei XING

XING bietet zudem inzwischen die Möglichkeit an, das eigene Unternehmen einer breiten Öffentlichkeit im Rahmen sog. „Business Pages“ vorzustellen und somit nicht nur Personal zu finden, sondern auch den Vertrieb anzukurbeln.

XING schreibt hierzu:

"Die Business Pages unterstützen Sie bei Ihren Marketing- und Vertriebsaktivitäten. Der Fokus der Business Pages liegt auf der multimedialen Vermarktung und Darstellung Ihrer Produkte & Dienstleistungen sowie der Generierung von Leads. Im Gegensatz zu den Unternehmensprofilen können Sie mehrere Business Pages anlegen, z. B. wenn Sie mehrere umfangreiche Produktgruppen oder Marken haben."

Sowohl das klassische XING-Unternehmensprofil als auch solche „Business Pages“ sind ganz klar geschäftsmäßig angebotene Telemedien des jeweils werbenden Unternehmens.

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Impressumspflicht

Zunächst muss ein korrektes Impressum vorgehalten werden, da ein eigenständiges, geschäftliches Telemedium durch den Auftritt betrieben wird. So hat etwa das LG München I (Urteil vom 03.06.2014, Az.: 33 O 4149/14) bereits für XING entschieden, dass der Auftritt (hier eines Rechtsanwalts) gegen die Vorgaben des § 5 TMG verstößt, wird dort kein korrektes Impressum vorgehalten.

Vorhalten einer Datenschutzerklärung anzuraten

Ferner ist im Rahmen von geschäftlichen Auftritten bei XING unbedingt anzuraten, jeweils auch eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung vorzuhalten.

Denn auch bei geschäftlichen XING-Auftritten wird davon auszugehen sein, dass der dort „Auftretende“ gemeinsam mit dem Betreiber der Plattform XING für stattfindende Datenverarbeitungen im Sinne der DSGVO (mit)verantwortlich sein dürfte.

Entscheidung des EuGH

Der EuGH hatte im Sommer 2018 bereits für einen geschäftlichen Auftritt bei Facebook entschieden, dass der Betreiber der gegenständlichen „Fan-Page“ neben Facebook selbst für auf Facebook stattfindende Datenverarbeitungen (mit)verantwortlich zeichnet.

Wir berichteten hier.

Diese Rechtsprechung führt dazu, dass Betreiber geschäftlicher Facebook-Auftritte neben dem Impressum auch eine Datenschutzerklärung im Rahmen ihres Auftritts vorhalten müssen.

Die Argumentation des EuGH lässt sich dabei auch auf geschäftliche Auftritte bei XING, wie etwa beim Betrieb einer XING Business Page (vgl. hier) oder eines XING-Unternehmensprofils übertragen.

DSGVO-konforme Datenschutzerklärung für XING der IT-Recht Kanzlei

Wir haben dies zum Anlass genommen, auch für XING eine spezielle Datenschutzerklärung anzubieten, die die vom EuGH getroffenen Feststellungen berücksichtigt und von geschäftlichen Nutzern dieser Plattformen genutzt werden kann.

Dabei berücksichtigt die Datenschutzerklärung insbesondere die Tatsache, dass für bestimmte Verarbeitungsvorgänge nicht nur der Nutzer sondern auch XING Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist.

Die Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei für XING inkl. Update-Service erhalten Sie zu 5,90 Euro monatlich hier.


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